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Gutes Urteil


30.05.2019 12:11 - Gestartet von Arnego
Das ist ein vernünftiges Urteil und sollte Richtungsweisend sein. Es kann doch nicht sein, in der heutigen Zeit mehr als 20€ für ein Gigabyte Daten oder mehr als 50 Cent pro Gesprächsminute zu verlangen, egal ob auf einem Schiff oder außerhalb der EU. Außerdem sollen Mobilfunkanbieter verpflichtet werden, ihren Kunden zu ermöglichen, einen Höchstbetrag ihrer Rechnung festzulegen egal wo man sich befindet. Die Roaming Gebühren sind einfach Wucher und gehören verboten.
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[1] mwunsch antwortet auf Arnego
31.05.2019 14:33
Benutzer Arnego schrieb:
[...] Es kann doch nicht sein, in der heutigen Zeit mehr als 20€ für ein Gigabyte Daten oder mehr als 50 Cent pro Gesprächsminute zu verlangen, egal ob auf einem Schiff oder außerhalb der EU. [...] Die Roaming Gebühren sind einfach Wucher und gehören verboten.

Ich vermute, daß die Rechnungsstellerin (Mobilfunkanbieter) hier nur die Rechnung des Kreuzfahrt-Anbieters durchgereicht hat - den Wucher muß man den Kreuzfahrt-Anbietern anlasten.
Ich bezweifel', daß auf einem Schiff solch horrende Kosten pro Passagier entstehen, wenn er WLAN und / oder Mobilfunk-Telefonie bereitstellt. Gerade bei den großen Pötten mit tausenden Passagieren müßte ein Reeder selbst bei einer Tages-Flatrate von 5 Euro *pro Passagier* immer noch Gewinn einfahren.