Das Regelungsvorhaben wird hinsichtlich der Interoperabilität von Autoradio-sowie weite-ren Radiogeräten drei Jahre nach Inkrafttreten der Vorgaben (gemäß § 150 Abs. 6 gelten diese Vorgaben ab dem 21. Dezember 2020) evaluiert. Ziel des Vorhabensist es, die Verbreitung von Digitalradiogeräten durch Sicherstellung der Interoperabilität von Autora-dio-und andere für Verbraucher bestimmte Radiogeräte zu fördern.