Thread
Menü

anschlussgebühr O2-Genion Duo


04.10.2002 23:02 - Gestartet von prodigy
hallo zusammen,
ich habe bei mobilupgrade einen genion duo vertrag (also zwei wegen duo) abgeschlossen, das c45 auch gekriegt und vor 2 wochen die erste rechnung von O2, auf der nur eine anschlußgebühr gutgeschrieben war, die zweite wurde mir berechnet (24,94€). nach mehreren mails an mobilupgrade, die ohne reaktion blieben, bin ich auf der hotline durchgekommen, der typ hat ziemlich peinlich versucht sich rauszuwinden 'bei dem c45 ist das so' was aber aus dem angebot natürlich nicht hervorging, das ich mir zum glück ausgedruckt hatte. nach einigem hin und her wußte er offenbar nicht mehr weiter und meinte dann ich soll ihm eine mail schreiben und er würde mir das geld dann überweisen(!). nachdem ich mittlerweise zwei mails mit zahlungserinnerungen bzw. -ermahnungen geschrieben habe, ist natürlich immer noch nichts passiert...
hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht, kann ich irgendwann mit dem geld rechnen?
im selben gespräch hat der mir noch gesagt, daß das mit dem scheck für die grundgebührenerstattung jetzt dann doch mit überweisungen gemacht würde, mittlerweile hab ich so den eindruck, dass da auch nichts nach kommt und ich die verträge an der backe hab...
Menü
[1] Andre23 antwortet auf prodigy
05.10.2002 08:49
Benutzer prodigy schrieb:
hallo zusammen, ich habe bei mobilupgrade einen genion duo vertrag (also zwei wegen duo) abgeschlossen, das c45 auch gekriegt und vor 2 wochen die erste rechnung von O2, auf der nur eine anschlußgebühr gutgeschrieben war, die zweite wurde mir berechnet (24,94€). nach mehreren mails an mobilupgrade, die ohne reaktion blieben, bin ich auf der hotline durchgekommen, der typ hat ziemlich peinlich versucht sich rauszuwinden 'bei dem c45 ist das so' was aber aus dem angebot natürlich nicht hervorging, das ich mir zum glück ausgedruckt hatte. nach einigem hin und her wußte er offenbar nicht mehr weiter und meinte dann ich soll ihm eine mail schreiben und er würde mir das geld dann überweisen(!). nachdem ich mittlerweise zwei mails mit zahlungserinnerungen bzw. -ermahnungen geschrieben habe, ist natürlich immer noch nichts passiert...
hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht, kann ich irgendwann mit dem geld rechnen? im selben gespräch hat der mir noch gesagt, daß das mit dem scheck für die grundgebührenerstattung jetzt dann doch mit überweisungen gemacht würde, mittlerweile hab ich so den eindruck, dass da auch nichts nach kommt und ich die verträge an der backe hab...


Hallo,

wieso beschwerst du dich eigentlich bei der Hotline über ein angebot was dir ein händler macht - hier mobilupgrade - und der händler seinem angebot nicht nach kommt?? die hotline kann doch am wenigstens dafür, wenn du den scheck bzw. die überweisung nicht bekommst. hierzu solltest du bei mobilupgrad an die tür klopfen. sorry, aber du kannst doch nicht die vw-zentrale dazu verdonnern dir nen satz alu´s kostenlos vor die tür zu stellen, wenn das angebot dazu von deiner örtlichen vw niederlassung kommt wäre das gleiche wie o2 und mobilupgrade.

so long
andré
o2-promotion
Menü
[1.1] prodigy antwortet auf Andre23
10.10.2002 15:50
Kein Beitrag
Menü
[1.2] verbundene Verträge RE: anschlussgebühr O2-Genion Duo
pistazienfresser antwortet auf Andre23
14.10.2002 15:39
Hi Andre23,
soweit ich prodigy verstehe, spricht er von der Hotline von mobilupgrade.
Außerdem hinkt dein Vergleich, insbesondere da VW kein Geld direkt vom Verbraucher will.
Im Einzelnen:
Erste Möglichkeit: prodigy wurde auf der Internetseite oder sonstwo von seinem Händler gesagt, dass o2 die Anschlussgebühr nicht berechnet. Dann wäre sein Antrag so zu verstehen und o2 hätte spätestens durch das Freischalten nach der ersten Eingabe der PIN diesem Angebot zugestimmt-höchstens könnt o2 noch anfechten, wegen einem Fehler seines Boten (Händler). Nach Anfechtung gibt es dann aber eben keinen Vertrag mehr, falls prodigy nicht etwas Anders will.
Zweite Möglichkeit: prodigy wurde von seinem Händler versprochen, dass der Händler die Anmeldegebühr direkt erstattet. Dann müsste p. zunächst einmal versuchen, dass Geld vom Händler zu bekommen, bzw. diesen dazu an o2 zu zahlen. Wenn dass allerdings nicht klappt, hat p. die Möglichkeit nach erfolgloser Fristsetzung mit Ablehungsandrohung von dem Vertrag gegenüber dem Händler zurückzutreten. Nach diesem Rücktritt kann p. auch gegenüber o2 den Rücktritt erklären, da es sich um verbundene Verträge eines einheiltlichen Rechtsgeschäftes handelt.
(Alles nur meine höchstpersönliche Meinung, aber offenbar auch die der Gerichte in ähnlichen Fällen-im Zweifel n Rechtsanwalt fragen- auch gerne einen mit Promotion).
Beste Grüße
pistazienfresser
Benutzer Andre23 schrieb:
Benutzer prodigy schrieb:
hallo zusammen, ich habe bei mobilupgrade einen genion duo vertrag (also zwei wegen duo) abgeschlossen, das c45 auch gekriegt und vor 2 wochen die erste rechnung von O2, auf der nur eine anschlußgebühr gutgeschrieben war, die zweite wurde mir berechnet (24,94€).
Hallo,

wieso beschwerst du dich eigentlich bei der Hotline über ein angebot was dir ein händler macht - hier mobilupgrade - und der händler seinem angebot nicht nach kommt?? die hotline kann doch am wenigstens dafür, wenn du den scheck bzw. die überweisung nicht bekommst. hierzu solltest du bei mobilupgrad an die tür klopfen. sorry, aber du kannst doch nicht die vw-zentrale dazu verdonnern dir nen satz alu´s kostenlos vor die tür zu stellen, wenn das angebot dazu von deiner örtlichen vw niederlassung kommt wäre das gleiche wie o2 und mobilupgrade.

so long
andré
o2-promotion
Menü
[1.2.1] pistazienfresser antwortet auf pistazienfresser
14.10.2002 17:32
Kleiner Nachtrag:
Ob p. wirklich von o2 dann wegen 25€ oder so die Auflösung des Vertrages verlangen kann, bin ich mir allerdings nicht ganz sicher. Warscheinlich müsste p. von o2 auch ein Angebot zur Vertragsanpassung um diesen Betrag annehmen, wenn ein solchens käme oder ähliches. Die Fälle aus der Rechtsprechung betrafen vor allem kaputte Handys, die trotz mehrer Versuche keiner heilen konnte/wollte, also einen höheren Betrag in Relation zu der Grundgebühr über die Vertragslaufzeit. So etwas kann im Einzelnen natürlich nur ein RA klären, der dafür seine Berufshaftversicherung hat alle Einzelheiten des Falles kennt.

Wollte vor allem zeigen, dass der Vergleich mit VW nicht passt.
Gruß pistazienfresser
Menü
[1.2.2] ccraider antwortet auf pistazienfresser
14.10.2002 17:35
Hallo Pistazienfresser,

Dein Beitrag: 'Nach diesem Rücktritt kann p. auch gegenüber o2 den Rücktritt erklären, da es sich um verbundene Verträge eines einheiltlichen Rechtsgeschäftes handelt.'

Wie meinst Du das?

Ist der Abschluss beim Händler und seine in diesem Zusammenhang gemachten Versprechungen verbunden mit dem O2-Vertrag? (also ein Koppelvertrag?)
Also, das ist auch meine Meinung. Schließlich habe ich den O2-Vertrag nur abgeschlossen, weil es z.B. ein bestimmtes Handy für 1EUR (oder GG-Erstattung) gibt, hingegen müsste ich bei einem anderen Mobilfunkvertrag für das gleiche Handy 19EUR zahlen.
Aber das ist leider nur meine Meinung, das es sich hier um einen Koppelvetrag handelt.

Dein Beitrag lässt mich allerdings aufhorchen.
Kannst Du mehr über evtl. Rechtssprechungen in diesen Fällen berichten, oder ist Dein Beitrag anders zu verstehen?

ccRaider
Menü
[1.2.2.1] pistazienfresser antwortet auf ccraider
18.10.2002 14:12
Benutzer ccraider schrieb:
Hallo Pistazienfresser,

Dein Beitrag: 'Nach diesem Rücktritt kann p. auch gegenüber o2 den Rücktritt erklären, da es sich um verbundene Verträge eines einheiltlichen Rechtsgeschäftes handelt.'

Wie meinst Du das?

Ist der Abschluss beim Händler und seine in diesem Zusammenhang gemachten Versprechungen verbunden mit dem O2-Vertrag? (also ein Koppelvertrag?) Also, das ist auch meine Meinung. Schließlich habe ich den O2-Vertrag nur abgeschlossen, weil es z.B. ein bestimmtes Handy für 1EUR (oder GG-Erstattung) gibt, hingegen müsste ich bei einem anderen Mobilfunkvertrag für das gleiche Handy 19EUR zahlen.
Aber das ist leider nur meine Meinung, das es sich hier um einen Koppelvetrag handelt.

Dein Beitrag lässt mich allerdings aufhorchen. Kannst Du mehr über evtl. Rechtssprechungen in diesen Fällen berichten, oder ist Dein Beitrag anders zu verstehen?

ccRaider
z. B.: AG Düsseldorf v. 15.6.2000 - Aktenzeichen 34 C 3564/00
abgedruckt in NJW-RR 2001, S. 275 f. zur rechtlichen Einheit zwischen Mobilfunkvertrag und Handykauf bei Wandlung des Handykaufes;
BGHZ 139, 368ff. (Az. I ZR 187/97 v. 8.10.1998) zur rechtlichen Einheit zwischen Handykauf und Mobilfunkvertrag im Sinne des Wettbewerbsrechtes.
Gruß pistazienfresser
Menü
[1.2.3] prodigy antwortet auf pistazienfresser
17.10.2002 20:03
Hallo,
Nett, daß Ihr Euch meinem Fall angenommen habt. Mir wurde auf der Internet-Seite von Mobilupgrade versprochen:
Zwei O2-SIM-Karten Ohne Grundgebühr, Ohne Mindestumsatz, Ohne Anschlussgebühr
Gilt nur in Verbindung mit Abschluss eines O2 Genion Duo Vertrages mit einer Vertragsdauer von 24 Monaten. Die normalerweise anfallenden Grundgebühr in Höhe von monatlich 16,95E wird für drei Monate von O2 nicht berechnet, weitere 12 Monate sowie die Anschlussgebühr werden von uns erstattet. Zusätzlich erhalten Sie mit jedem Handypack einen Scheck in Höhe von 152,55E (9x 16,95E) cash! Zitatende incl. Aller rechtschreiblichen, grammatikalischen, logischen (Scheck=cash???) und inhaltlichen Fehler.
Dazu nochmal folgende Anmerkungen:
1. in meiner O2-Rechnung werden mir insgesamt 22,30E monatlicher Basispreis (je 2x 9,43E für O2-Select und 1,72E für O2 Genion) berechnet und nicht 16,95E für Genion Duo. Diese werden mir allerdings (noch) von O2 gutgeschrieben (da erste 3 Monate)
2. die Anschlussgebühr habe ich bis heute noch nicht erstattet bekommen (trotz mehrmaliger telefonischer und e-mailiger Aufforderung und Fristsetzung)
3. Mit diesem Handypack habe ich keinen Scheck bekommen (und cash auch nichts)
4. Zur Grundgebührenerstattung von Mobilupgrade habe ich folgenden Auszug aus einer Standardmail bekommen: Die Grundgebührenerstattung wird auf jeden Fall wie geplant nach der 3 monatigen Befreiung von O2 einsetzen.
Diese erfolgt VORAB bevor Ihnen Kosten durch O2 entstehen wie auch in unseren n FAQ Teil 2 deutlich beschrieben : ' Was wird wann genau wie erstattet? Die Erstattung der Grundgebühren erfolgt vorab bevor die Grundgebühren von O2 fällig werden. Die Erstattung erfolgt per Scheck vorab monatlich oder nach Entscheidung von Mobilupgrade per Überweisung (Dauerauftrag) monatlich . Sollte eine Tarifsenkung bei Änderung der Taktung erfolgen wird auch nur der reduzierte aktuelle Grundpreis von der Mobilupgrade erstattet.
Wie oft muß ich denn Mobilupgrade angemahnt haben, um von dem vertrag zurücktreten zu können? Außerdem wird es diesen Laden erfahrungsgemäß doch wohl einen Dreck interessieren, ob ich zurücktrete oder nicht, oder? In den AGB von Mobilupgrade steht :Aktivierte Mobilfunkverträge können von uns nicht mehr deaktiviert werden. Da das Vertragsverhältnis direkt zwischen Antragssteller und Telefongesellschaft besteht, ist es unabhängig bezüglich der Warenlieferung (Handy/ Zubehör, etc.).“
Leider habe ich als einziges, worauf ich mich berufen kann, die ausgedruckten Internet-Seiten von Mobilupgrade, da die selbst offenbar keine Verträge abschliessen, ist so was irgendwie beweisfähig? Was ist mit dieser ominösen Grundgebühr oder Basispreis für O2 Genion und O2Select, auf meinem Vertrag, den ich unterschrieben habe, steht oben groß Genion Duo, außerdem ist dieser Basispreis immerhin bummelige 5E höher als der von Mobilupgrade angegebene, kann man damit was anfangen?
Ich hoffe, Ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen,
Viele Grüße
prodigy
Menü
[1.2.3.1] spunk_ antwortet auf prodigy
17.10.2002 20:44
Benutzer prodigy schrieb:

beweisfähig? Was ist mit dieser ominösen Grundgebühr oder Basispreis für O2 Genion und O2Select, auf meinem Vertrag, den ich unterschrieben habe, steht oben groß Genion Duo, außerdem
entweder hotline anrufen udn fragen... aber ganz kurz:
select ist deine mobilnummer und genion sind die kosten betreffend deiner festnetznummer zusammen ist das der genion-vertag. duo ist danach nur eben eine zweite karte (also mir festnetz und mobilteil) auf der rechnung

ist dieser Basispreis immerhin bummelige 5E höher als der von Mobilupgrade angegebene, kann man damit was anfangen?

taktung auf 60/1 umstellen und dann ist die GG 16.95 EUR

Menü
[1.2.3.2] BathMaster antwortet auf prodigy
18.10.2002 13:19
natürlich hast Du auch einen Vertrag mit mobilupgrade, da die Schriftform nicht zwingend vorgeschrieben ist. Dein Problem ist es, im Streitfall nachzuweisen, was denn eigentlich vereinbart wurde. Hilfreich ist hierbei die Bestätigung von Herrn Fetten, dass er die Grundgebühr übernimmt und den Scheck zusammen mit dem Handypack schickt. Aber wenn mobilupgrade nicht zahlt oder gar Pleite ist, wirst Du wohl nichts bekommen.

Der O2-Vertrag ist grundsätzlich unabhängig zu sehen, es sei denn, Du hast auf diesem Vertrag einen Hinweis angebracht, z.B. "gekoppelt mit mobilupgrade-Vertrag" oder "mobilupgrade üebernimmt Grundgebühr". Dann hast Du Chancen, wenn mobilupgrade nicht leistet, aus dem O2-Vertrag herauszukommen.

Eine zweite Chance hast Du, da alte Antragsformulare benutzt wurden. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gab es VIAG-Interkom gar nicht mehr, die AGB's, Tarife usw., auf die im Antrag bezug genommen wird, waren zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gar nicht mehr gültig. Aber dies kannst Du nur dann als Argument benutzen, wenn Du den Vertrag noch nicht genutzt hast. Ansonsten hast Du den geänderten Vertrag akzeptiert und wirst wohl nicht mehr rauskommen.

Bei der Grundgebühr ist die Frage, welcher Tarif mit Deinem Antrag beauftragt wird. Steht dort Genion-Duo, hast Du keine Chance. Steht dort genion-duo-mobilupgrade, kannst Du Dich auf die Zusage von 0,00 Euro Grundgebühr berufen. Eine anderslautende Grundgebühr(z.B.22,95) wäre wiederum ein Angebot von O2 an Dich, dass Du annehmen oder ablehnen kannst.



Menü
[1.2.3.2.1] pistazienfresser antwortet auf BathMaster
18.10.2002 14:26
Benutzer BathMaster schrieb:

Der O2-Vertrag ist grundsätzlich unabhängig zu sehen,
meine ich nicht, vgl. die Rsp. im Posting eben. Dass beim Abschluss von Mobilfunkverträgen immer auch damit gekoppelte Verträge (meist über Handy-Kauf) geschlossen werden, weiß o2 auch, schließlich zahlt sie gerade zur Finanzierung dieser Verträge die hohen Provisionen.
es sei
denn, Du hast auf diesem Vertrag einen Hinweis angebracht, z.B. "gekoppelt mit mobilupgrade-Vertrag" oder "mobilupgrade üebernimmt Grundgebühr".
Gekoppelte Verträge können auch in zwei unterschiedlichen Vertragsdokumenten abgeschlossen werden. Hier ergiebt sich eindeutig, dass beide Verträge mit einander stehen und fallen sollen, schließlich hätte DLC New Media auch nicht an p. gezahlt, wäre es zu keinem Mobilfunkvertrag mit O2 gekommen.

Eine zweite Chance hast Du, da alte Antragsformulare benutzt wurden. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gab es VIAG-Interkom gar nicht mehr, die AGB's, Tarife usw., auf die im Antrag bezug genommen wird, waren zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gar nicht mehr gültig. Aber dies kannst Du nur dann als Argument benutzen, wenn Du den Vertrag noch nicht genutzt hast. Ansonsten hast Du den geänderten Vertrag akzeptiert
Nur wenn dir vorher diese Änderung überhaupt bekannt war!

Bei der Grundgebühr ist die Frage, welcher Tarif mit Deinem Antrag beauftragt wird. Steht dort Genion-Duo, hast Du keine Chance. Steht dort genion-duo-mobilupgrade, kannst Du Dich auf die Zusage von 0,00 Euro Grundgebühr berufen. Eine anderslautende Grundgebühr(z.B.22,95) wäre wiederum ein Angebot von O2 an Dich, dass Du annehmen oder ablehnen kannst.

Das dürfte auch gelten, wenn dir bei Vertagsabschluss auf der Händlerhomepage eine Tariftabelle mit 0Euro Grundgebühr usw. gezeigt wurde. Wenn du diese Tabelle nicht mit deinem Antrag mitgeschickt hast, könnte o2 allerdings anfechten, wegen eines Fehlers ihres Empfangsboten (Händler). Nach der Anfechtung hättest du dann keinen Vertrag mehr mit o2 und nur einen geringen Schadensanspruch, der dich so stellt, als hättest du nie einen Antrag abgegeben.
gruß pistazienfresser