Benutzer grafkrolock schrieb:
Ja ist doch was feines, wenn es eine GmbH in Gründung ist, denn nach §11 Abs. 2 GmbHG haften die Gesellschafter persönlich und gesamtschuldnerisch, wenn die GmbH i.Gr. handelt, also mit Dir Verträge abschließt. Die kann mann dann bis zur UNterhose ausziehen, wenn es sein muß ;-)
Das beruhigt mich keineswegs ;o)) Wenn das nun eine Ein-Mann-GmbH von einem Typ ist, der nix hat?
Das mag richtig sein: ich wollte auch nur klarstellen, dass Deine Position in dem Fall besser ist als wenn es schon eine GmbH ist. Ein paar Euro kann man immer irgendwo rausquetschen, wenn bei ner GmbH nichts mehr da ist, dann war's das eben.
Nur weil die GmbH in Gründung ist, sieht es mit der Finanzierbarkeit des Angebots keineswegs schlechter aus, so wie Du die These aufgestellt hast!