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Gerichtsverhandlung gegen DLC!!!


14.12.2002 12:28 - Gestartet von Michigan
Hi!

Habe ein neues schreiben meiner Anwältin bekommen. Ich habe keinen Anspruch auf die Auszahlen. Jedoch kann ich jetzt Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Jetzt soll ich Auskunft über die Grundgebühr geben, die mir in den nächsten 16 Monaten anfallen. DLC behauptet immer noch, das ich meine Verträge angeblich selbst schon vor längerer Zeit gekündigt hätte. Aber irgendwie komisch, das ich meine Sim-Karten noch habe, obwohl ich für eine Kündigung meine Sim-Karten zu DLC hätte schicken müssen.
Die Verkündung der Entscheidung ist übrigens am 09.01.2003 um 8.00 Uhr. Werde euch dann über den Ausgang informieren, sobald ich die Entscheidung mitgeteilt bekommen habe.

Gruß
Michigan
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[1] elisa antwortet auf Michigan
15.12.2002 10:24
Hallo Michigan,
das ist ja äußerst interessant!

Verstehe ich das richtig?: Der Händler DLC hat einen Quam-Mobibilfunkvertrag für 2 Jahre angeboten mit Handy und Auszahlung. Jetzt kann man beim Händler das Handy einklagen. Und da der Mobilfunkanbieter innerhalb der 2 Jahre dicht macht, also man als Kunde plötzlich nicht mehr wie versprochen 2 Jahre lang telefonieren kann, kann man bei dem Händler dafür Schadensersatz einklagen?
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[1.1] Michigan antwortet auf elisa
15.12.2002 12:42
Benutzer elisa schrieb:
Hallo Michigan, das ist ja äußerst interessant!

Verstehe ich das richtig?: Der Händler DLC hat einen Quam-Mobibilfunkvertrag für 2 Jahre angeboten mit Handy und Auszahlung. Jetzt kann man beim Händler das Handy einklagen. Und da der Mobilfunkanbieter innerhalb der 2 Jahre dicht macht, also man als Kunde plötzlich nicht mehr wie versprochen 2 Jahre lang telefonieren kann, kann man bei dem Händler dafür Schadensersatz einklagen?

Scheint so. Zumindest hat mir meine Anwältin so was in der Art erklärt. DLC hat sich dazu verpflichtet mir 16 Monate Grundgebühr zu erstatten, wenn ich bei ihnen den Vertrag abschließe. Da der andere Vertrag nicht mehr existiert, und sich DLC weigerte die Auszahlung zu verweigern, wird DLC jetzt wegen Schadensersatz wegen Nichterfüllung verklagt. Dies wird DLC vermutlich mehr kosten als die original Grundgebühr, da es keine günstigeren vergleichbaren Angebote gibt.
Wegen dem Handy habe ich meine Leistungen bereits erbracht. Habe DLC 6 Kunden geworben und dies entspricht in etwa der Zuzahlung fürs Handy.
Bin jetzt aber mal gespannt, wie das Gericht entscheiden wird.

Gruß Michigan
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[2] pistazienfresser antwortet auf Michigan
16.12.2002 16:49
Hi Michigan!

Wo ist denn der Termin zur Verkündung einer Entscheidung (Amtsgericht, Stadt, Saal)? Vielleicht können ja ein paar DLC-Geschädigte aus der Nähe ja kommen und zuhören? Und soll bereits ein Urteil verkündet werden? Meist wird bei so etwas meiner Erfahrung nach erst ein Beweisbeschluss verkündet, wenn sich die Parteien noch um irgend welche Tatsachen (Kündigungsschreiben eingegangen oder nicht o.ä.) streiten.

Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Glück. Vielleicht kannst du deiner RAin ja noch die von mir genannten Entscheidungen zu den verbundenen Verträgen geben (vgl. meine vorigen Postings), falls sie diese noch nicht hat.
Beste Wünsche pistazienfresser

Benutzer Michigan schrieb:
Hi!

Habe ein neues schreiben meiner Anwältin bekommen. Ich habe keinen Anspruch auf die Auszahlen. Jedoch kann ich jetzt Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Jetzt soll ich Auskunft über die Grundgebühr geben, die mir in den nächsten 16 Monaten anfallen. DLC behauptet immer noch, das ich meine Verträge angeblich selbst schon vor längerer Zeit gekündigt hätte. Aber irgendwie komisch, das ich meine Sim-Karten noch habe, obwohl ich für eine Kündigung meine Sim-Karten zu DLC hätte schicken müssen.
Die Verkündung der Entscheidung ist übrigens am 09.01.2003 um 8.00 Uhr. Werde euch dann über den Ausgang informieren, sobald ich die Entscheidung mitgeteilt bekommen habe.

Gruß
Michigan
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[2.1] Michigan antwortet auf pistazienfresser
16.12.2002 17:53
Benutzer pistazienfresser schrieb:
Hi Michigan!

Wo ist denn der Termin zur Verkündung einer Entscheidung (Amtsgericht, Stadt, Saal)?
Amtsgericht Cochem. Saal weiß ich leider im Moment nicht. Habe Brief im Moment nicht da.
Vielleicht können ja ein paar DLC-Geschädigte aus der Nähe ja kommen und zuhören? Und soll bereits ein Urteil verkündet werden? Meist wird bei so etwas meiner Erfahrung nach erst ein Beweisbeschluss verkündet, wenn sich die Parteien noch um irgend welche Tatsachen (Kündigungsschreiben eingegangen oder nicht o.ä.) streiten.
Am 27.12. müssen alle Stellungnahmen dem Gericht schriftlich vorliegen.
Die Entscheidung wird glaube ich auch nur schriftlich mitgeteilt. Weiß garnicht, ob man auch persönlich anwesend sein kann.

Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Glück. Vielleicht kannst du deiner RAin ja noch die von mir genannten Entscheidungen zu den verbundenen Verträgen geben (vgl. meine vorigen Postings), falls sie diese noch nicht hat.

Meintest du:> Urteil 1:
BGH 1. Zivilsenat, 7. Juni 2001, Az: I ZR 210/97 Aussage: Zur Wettbewerbswidrigkeit: Handys darf man deshalb für 0 DM zusammen mit einem Mobilfunkvertrag anbieten, weil der Kunde sowieso beides als einheitliches Rechtsgeschäft bewertet. In BGHReport 2002, 78-79 , sowie irgendwo in den BGHZ zu finden
Danke für den Hinweis!

Gruß
Matthias
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[2.1.1] raykonor antwortet auf Michigan
17.12.2002 02:24
Hallo Michigan!

Erst mal vielen Dank dafür, dass Du hier über Dein Verfahren
gegen DLC berichtest. Das ist einfach super. Ich hoffe Dein
Beispiel macht Schule.

Auch ich habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet, wir haben
mehrfach gemahnt und eine Frist gesetzt. DLC hat darauf
überhaupt nicht reagiert.

Meine Frau und ich haben damals bei der Quam-Aktion im Mai 2002
zwei Verträge bei DLC abgeschlossen und daraufhin vier freigeschaltete
SIM-Karten von Quam (3-star online) erhalten, mit denen wir auch
bis zur Netzabschaltung telefonieren konnten.

Ein Handy wurde von DLC ausgeliefert, das Handy meiner Frau bis
heute noch nicht. Die Schecks über die Voraberstattung der GG
wurden natürlich auch nicht ausgeliefert.

.... Amtsgericht Cochem ........

Die DLC NewMedia AG sitzt in 50171 Kerpen. Dort gibt es auch
ein Amtsgericht. Mit Erstaunen lese ich nun, dass bei Dir der
Gerichtsort nicht Kerpen, sondern Cochem ist. Ich vermute nun,
dass Cochem das für Deinen Wohnort zuständige Amtsgericht
ist. Liege ich mit dieser Vermutung richtig ? Fand dort die
Verhandlung statt oder wird dort nur das Urteil verkündet?

Wie hat deine Rechtsanwältin das geschafft, dass das Verfahren
an Deinem zuständigen Amtsgericht stattfindet und nicht in Kerpen?

Vom Kosten-Risiko ist es für uns Kunden nämlich erheblich günstiger
wenn das Verfahren nicht in Kerpen, sondern am jeweils zuständigen
Amtsgericht des Kunden stattfindet.

Ich wohne in Süddeutschland und für mich ist dieser Umstand
von ganz erheblicher Bedeutung.

Wir sehen Deiner Urteilsverkündung mit großer Spannung entgegen
und drücken Dir und allen anderen Klägern alle Daumen !!!!

raykonor
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[2.1.1.1] Michigan antwortet auf raykonor
17.12.2002 13:24
Erst mal vielen Dank dafür, dass Du hier über Dein Verfahren gegen DLC berichtest. Das ist einfach super. Ich hoffe Dein Beispiel macht Schule.
Kein Problem, mache ich gerne.

Auch ich habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet, wir haben mehrfach gemahnt und eine Frist gesetzt. DLC hat darauf überhaupt nicht reagiert.
Wie bei mir. :-)

Die DLC NewMedia AG sitzt in 50171 Kerpen. Dort gibt es auch ein Amtsgericht. Mit Erstaunen lese ich nun, dass bei Dir der Gerichtsort nicht Kerpen, sondern Cochem ist. Ich vermute nun, dass Cochem das für Deinen Wohnort zuständige Amtsgericht ist. Liege ich mit dieser Vermutung richtig ? Fand dort die Verhandlung statt oder wird dort nur das Urteil verkündet?
Stimmt genau. Ich wohne in der Nähe von Cochem. Es handelt sich um eine "mündliche Verhandlung". Dachte erst, das alle dort persönlich erscheinen müssen. Aber bis jetzt ist alles schriftlich abgelaufen. Am 27.12. Ist Beweisschluß und die Urteilsverkündung am 9.1. um 8 Uhr. Jedoch hieß es weiter, das die Parteien schriftlich über das Urteil informiert werden. Weiß also nicht, ob ich persönlich hin gehen kann, oder ob alles schriftlich ist.

Wie hat deine Rechtsanwältin das geschafft, dass das Verfahren an Deinem zuständigen Amtsgericht stattfindet und nicht in Kerpen?
Gute Frage. Denke, sie hat es einfach versucht. DLC hat sich nicht darüber beschwert. Vielleicht sollte dein Anwalt es auch einfach mal probieren.

Wir sehen Deiner Urteilsverkündung mit großer Spannung entgegen und drücken Dir und allen anderen Klägern alle Daumen !!!!
Wünsche euch auch viel Erfolg!

Gruß
Michigan
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[2.1.1.2] Michigan antwortet auf raykonor
24.12.2002 12:27
Hi!

Wie hat deine Rechtsanwältin das geschafft, dass das Verfahren an Deinem zuständigen Amtsgericht stattfindet und nicht in Kerpen?

Erst einmal möchte ich bitten keine Hinweise mehr an DLC zu liefern. Sie scheinen diesen Beitrag gelesen zu haben, und haben jetzt die Zuständigkeit des Amtsgericht Cochem abgelehnt. Sie scheinen immernoch hier mitzulesen. Sie haben dem Gericht sogar die Quam-Geschichte von Teltarif geschickt. :-)
Naja, aber meine Anwältin meinte, das die die Gerichtsstandvereinbarung in den AGB nach § 38 ZPO nur bei Kaufleuten wirksam ist. Da der Kläger kein Kaufmann ist, ist eine solche Gerichtsstandvereinbarung unwirksam.
Die Zuständigkeit des Amtsgericht Cochem ergibt sich aus § 29 ZPO, weil der Wohnsitz des Klägers Erfüllungsort war. ...
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[2.1.1.2.1] thomas-m antwortet auf Michigan
24.12.2002 13:11
Benutzer Michigan schrieb:
Hi!

Wie hat deine Rechtsanwältin das geschafft, dass das Verfahren an Deinem zuständigen Amtsgericht stattfindet und nicht in Kerpen?

Erst einmal möchte ich bitten keine Hinweise mehr an DLC zu liefern. Sie scheinen diesen Beitrag gelesen zu haben, und haben jetzt die Zuständigkeit des Amtsgericht Cochem abgelehnt.

Die müssen total bescheu... sein, jeder der auch nur das geringste von solchen Sachen versteht, weiß, dass die Festlegung eines Gerichtsstandortes für rechliche Auseiandnersetzungen, welche sich aus einem Vertrag ergeben können, ausschließlich zwischen Kaufleuten gilt.

Jeder Privatkunde kann bei seinem zuständigen Amtsgericht vorstellig werden, mehr noch selbst wenn DLC hier was vom Kunden einklagen möchte, müssen Sie das Verfahren dort durchführen, wo der Privatkunde es will!

Aber ich denke mal dort (DLC) ist so und so nichts mehr zu holen, und Du wirst das Verfahren möglicherweise gewinnen, aber trotzdem (leider) auf Deinen Kosten sitzen bleiben.
Ich hätte es erst mal mit einem Mahnbescheid versucht (wg. Nichterfüllung des Vertrages -> über Mehrkosten gegenüber einem Standartangebot eines anderen Netzbetreibers).

Gruß thomas-m

Sie scheinen immernoch hier mitzulesen. Sie haben dem Gericht sogar die Quam-Geschichte von Teltarif geschickt. :-) Naja, aber meine Anwältin meinte, das die die Gerichtsstandvereinbarung in den AGB nach § 38 ZPO nur bei Kaufleuten wirksam ist. Da der Kläger kein Kaufmann ist, ist eine solche Gerichtsstandvereinbarung unwirksam. Die Zuständigkeit des Amtsgericht Cochem ergibt sich aus § 29
ZPO, weil der Wohnsitz des Klägers Erfüllungsort war. ...
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[2.1.1.2.1.1] Michigan antwortet auf thomas-m
24.12.2002 18:59
Aber ich denke mal dort (DLC) ist so und so nichts mehr zu holen, und Du wirst das Verfahren möglicherweise gewinnen, aber trotzdem (leider) auf Deinen Kosten sitzen bleiben.
Da gehe ich kein Risiko ein, da es über eine Rechtschutzversicherung abgedeckt ist.
Ich hätte es erst mal mit einem Mahnbescheid versucht (wg. Nichterfüllung des Vertrages -> über Mehrkosten gegenüber einem Standartangebot eines anderen Netzbetreibers).
Habe ich. Darauf haben sie nicht reagiert. Und Klage wegen Nichterfüllung läuft.

Gruß
Michigan
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[2.1.1.2.1.1.1] raykonor antwortet auf Michigan
11.01.2003 10:18
Hallo Michigan,

am 09.01.2003 sollte das Urteil in
Deiner Verhandlung fallen.
Hast Du es schon bekommen?
Wie bitte ist das Aktenzeichen?

Viele Grüße
raykonor
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[2.1.1.2.1.1.1.1] Michigan antwortet auf raykonor
12.01.2003 02:51
Hallo!

am 09.01.2003 sollte das Urteil in Deiner Verhandlung fallen.
Hast Du es schon bekommen?

Nein, habe ich leider noch nicht. Zitat aus Schreiben des Gerichtes: "Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf
Donnerstag, 09.01.2003 8.00 Uhr, Saal 200
Die Entscheidung wird den Parteien sodann postalisch zugestellt."
Gehe davon aus, dass es dann zuerst an meine Anwältin gegangen ist. Diese schreibt was dazu und leitet es dann weiter. Habe eigentlich gehofft, dass es heute (gestern/Samstag), ankommen würde. Leider nicht. Wenn es am Montag nicht ankommt, werde ich versuchen sie telefonisch zu erreichen. Kann es kaum noch erwarten.

Wie bitte ist das Aktenzeichen?

Das Aktenzeichen lautet: "2 C 742/02"

Wenn jemand weiß, wie ich das Urteil schneller erfahren kann, bitte her mit Infos.

Gruß
Michigan

PS: Danke für euer Interesse und eure Unterstützung!
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[2.1.1.2.1.1.1.1.1] Spon antwortet auf Michigan
12.01.2003 22:45
Find ich echt stark, daß du gegen die Firma klagst.
Aber mal was ganz anderes zum Forum. Ich wollte in genau dieses Forum vor ein paar Tagen einen Eintrag schreiben, aber unter dem Überblick war es nicht mehr drin.
Wie kann ich in ein älteres, nichtaktives Forum einen Eintrag machen?
Du scheinst es geschafft zu haben...schreib mal bitte wie ich rankomme. Danke
Ich wünsche dir eine gute Nachricht von deiner Anwältin.
Ciao Spon

Benutzer Michigan schrieb:
Hallo!

am 09.01.2003 sollte das Urteil in Deiner Verhandlung fallen.
Hast Du es schon bekommen?

Nein, habe ich leider noch nicht. Zitat aus Schreiben des Gerichtes: "Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf
Donnerstag, 09.01.2003 8.00 Uhr, Saal 200
Die Entscheidung wird den Parteien sodann postalisch zugestellt."
Gehe davon aus, dass es dann zuerst an meine Anwältin gegangen ist. Diese schreibt was dazu und leitet es dann weiter. Habe eigentlich gehofft, dass es heute (gestern/Samstag), ankommen würde. Leider nicht. Wenn es am Montag nicht ankommt, werde ich versuchen sie telefonisch zu erreichen. Kann es kaum noch erwarten.

Wie bitte ist das Aktenzeichen?

Das Aktenzeichen lautet: "2 C 742/02"

Wenn jemand weiß, wie ich das Urteil schneller erfahren kann, bitte her mit Infos.

Gruß
Michigan

PS: Danke für euer Interesse und eure Unterstützung!
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[2.1.1.2.1.1.1.1.1.1] dz antwortet auf Spon
12.01.2003 22:50
Hallo.

Benutzer Spon schrieb:
Aber mal was ganz anderes zum Forum. Ich wollte in genau dieses Forum vor ein paar Tagen einen Eintrag schreiben, aber unter dem Überblick war es nicht mehr drin.
Wie kann ich in ein älteres, nichtaktives Forum einen Eintrag machen?

Probiers mal mit diesem Link:

https://www.teltarif.de/forum/s7811/

Gruß

DZ
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[2.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] Spon antwortet auf dz
13.01.2003 15:59
Danke, jetzt komme ich immer rein, aber was ist wenn ich mir den link nicht merke?
Benutzer dz schrieb:
Hallo.

Benutzer Spon schrieb:
Aber mal was ganz anderes zum Forum. Ich wollte in genau dieses Forum vor ein paar Tagen einen Eintrag schreiben, aber unter dem Überblick war es nicht mehr drin.
Wie kann ich in ein älteres, nichtaktives Forum einen Eintrag machen?

Probiers mal mit diesem Link:

https://www.teltarif.de/forum/s7811/

Gruß

DZ
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[2.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] dz antwortet auf Spon
13.01.2003 16:26
Hallo.

Benutzer Spon schrieb:
Danke, jetzt komme ich immer rein, aber was ist wenn ich mir den link nicht merke?

Du kannst z. B. nach DLC suchen und dann kommst Du zu einer der Meldungen, die damit in Verbindung stehen. Wenn Du dann auf der Meldungsseite bist, kommst Du im unteren Teil der Seite auch in das entsprechende Forum.

Das ist natürlich ein Umweg. Eine Möglichkeit, sofort im Forum zu suchen gibt es meines Wissens (noch) nicht. Wäre mal eine Anregung für die Leute von teltarif.

Gruß

DZ
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[2.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.2] dz antwortet auf Spon
13.01.2003 16:33
Benutzer Spon schrieb:
Danke, jetzt komme ich immer rein, aber was ist wenn ich mir den link nicht merke?

Guter Tip noch dazu:

https://www.teltarif.de/forum/x-feedback/848-...

Gruß

DZ
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[2.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.3] Michigan antwortet auf Spon
13.01.2003 19:16
Hi!

Benutzer Spon schrieb:
Danke, jetzt komme ich immer rein, aber was ist wenn ich mir den link nicht merke?

Es gibt noch eine Möglichkeit. Du kannst in irgendeinen Beitrag gehen und die Zahl hinter dem letzten / löchen.
z.B. aus https://www.teltarif.de/forum/s7811/1285-...
machst du https://www.teltarif.de/forum/s7811
Um in einen Beitrag zu kommen, kannst du, wenn einer deiner letzten 20 Beiträge einer dazu war auch in einen anderen von dir gehen, und auf deinen Namen klicken. Dann sind die letzten 20 Beiträge aufgelistet. (Kannst du auch bei jeder anderen Person machen.)
Hoffe es hilft dir weiter.

Gruß
Michigan
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[…1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.3.1] Spon antwortet auf Michigan
13.01.2003 21:42
danke, werde ich mal probieren, aber im moment ist unser forum in den top 30
Benutzer Michigan schrieb:
Hi!

Benutzer Spon schrieb:
Danke, jetzt komme ich immer rein, aber was ist wenn ich mir den link nicht merke?

Es gibt noch eine Möglichkeit. Du kannst in irgendeinen Beitrag gehen und die Zahl hinter dem letzten / löchen. z.B. aus https://www.teltarif.de/forum/s7811/1285-...
machst du https://www.teltarif.de/forum/s7811
Um in einen Beitrag zu kommen, kannst du, wenn einer deiner letzten 20 Beiträge einer dazu war auch in einen anderen von dir gehen, und auf deinen Namen klicken. Dann sind die letzten 20 Beiträge aufgelistet. (Kannst du auch bei jeder anderen Person machen.)
Hoffe es hilft dir weiter.

Gruß
Michigan
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[…1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.3.2] Keks antwortet auf Michigan
15.01.2003 02:18
Benutzer Michigan schrieb:
Es gibt noch eine Möglichkeit. Du kannst in irgendeinen Beitrag gehen und die Zahl hinter dem letzten / löchen. z.B. aus https://www.teltarif.de/forum/s7811/1285-...
machst du https://www.teltarif.de/forum/s7811

Der korrekte URL lautet: https://www.teltarif.de/forum/s7811/
Das "/" am Ende vergessen leider viele. In diesem Fall funktioniert es zwar, aber nur, weil Teltarif das umleitet. Es könnte theoretisch eine ganz andere Seite liefern.

Liebe Grüße, Keks.
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[2.1.1.2.1.1.1.1.2] Michigan antwortet auf Michigan
13.01.2003 19:28
Wenn es am Montag nicht ankommt, werde ich
versuchen sie telefonisch zu erreichen.

Habe ich heute auch versucht. Mir wurde gesagt, das sie erst am Mittwoch wieder erreichbar sei. Naja, kann man nicht ändern. Aber vielleicht kommt ja noch ein Brief vorher.

Gruß
Michigan
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[2.1.1.2.1.1.1.2] Michigan antwortet auf raykonor
15.01.2003 08:14
Benutzer raykonor schrieb:
Hallo Michigan,

am 09.01.2003 sollte das Urteil in
Deiner Verhandlung fallen.
Hast Du es schon bekommen?

So langsam ist es nicht mehr witzig. Ich habe mich schon so auf das Urteil gefreut. Heute habe ich bei meiner Anwältin angerufen und mir wurde mitgeteilt, das die Zuständigkeit des Amtsgerichts Cochem abgelehnt wurde. Wüßte gerne mal warum. Naja, jetzt kann ich wohl nochmal ein paar Wochen warten. :-(

Gruß
Michigan
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[2.1.1.2.1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf Michigan
15.01.2003 09:23
Benutzer Michigan schrieb:
Benutzer raykonor schrieb:
Hallo Michigan,

am 09.01.2003 sollte das Urteil in
Deiner Verhandlung fallen.
Hast Du es schon bekommen?

So langsam ist es nicht mehr witzig. Ich habe mich schon so auf das Urteil gefreut. Heute habe ich bei meiner Anwältin angerufen und mir wurde mitgeteilt, das die Zuständigkeit des Amtsgerichts Cochem abgelehnt wurde. Wüßte gerne mal warum. Naja, jetzt kann ich wohl nochmal ein paar Wochen warten. :-(

Und so lange kann dieses Unternehmen sein Unwesen weiter treiben. Versuche doch mal Deine Anwältin zu fragen, ob man nicht eine (ich habe den richtigen Namen vergessen) Eilentscheidung erzwingen kann. U.U. unter Mithilfe der StA.

peso
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[2.1.1.2.1.1.1.2.1.1] Michigan antwortet auf tcsmoers
15.01.2003 14:02
Und so lange kann dieses Unternehmen sein Unwesen weiter treiben. Versuche doch mal Deine Anwältin zu fragen, ob man nicht eine (ich habe den richtigen Namen vergessen) Eilentscheidung erzwingen kann.

Glaube ich eher nicht, da es ja keinen richtigen Termindruck gibt und die Gerichte vermutlich auch mit anderen wichtigen Sachen beschäftigt sind.

U.U. unter Mithilfe der StA.

Glaube leider auch kaum, das die mir weiter helfen kann. Sie könnte höchstens ein Verfahren gegen DLC wegen Betrugsverdacht einleiten. Aber davon würde ich mein Handy auch nicht schneller bekommen.

Aber danke für eure Ratschläge.

Gruß
Michigan

PS: Wenn ihr mir irgend etwas mitteilen wollt, was DLC nicht unbedingt mitlesen sollte, mailt mir bitte. Sie lesen im Forum mit.
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[2.1.1.2.1.1.1.2.2] raykonor antwortet auf Michigan
15.01.2003 10:15
Mensch Michigan,

das tut mir wahnsinnig leid für dich, zumal natürlich der
Verdacht im Raum steht, dass dies mit der öffentlichen
Diskussion hier im TelTarif-Forum im Zusammenhang
steht und DLC hier mitliest.

Das sollten wir schleunigst ändern. Das darf nicht nochmal
passieren. Ich bin am überlegen wie wir das absolut
wasserdicht bewerkstelligen können.

Gruß
raykonor
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[2.1.1.2.1.1.1.2.2.1] Michigan antwortet auf raykonor
15.01.2003 13:56
das tut mir wahnsinnig leid für dich, zumal natürlich der Verdacht im Raum steht, dass dies mit der öffentlichen Diskussion hier im TelTarif-Forum im Zusammenhang steht und DLC hier mitliest.

Ja, leider.

Das sollten wir schleunigst ändern. Das darf nicht nochmal passieren. Ich bin am überlegen wie wir das absolut wasserdicht bewerkstelligen können.

Vielleicht sollten wir für solche Zwecke ein internes Forum gründen, in die nur ausgewählte Leute Zugang haben. Nur müßte man sicher stellen können, das DLC keine Möglichkeit hat Zugriff auf das Forum zu bekommen. Naja, jetzt warte ich halt noch 1 oder 2 Monate länger auf das Handy. Dann mußte ich ja auch nur knapp 1 Jahr warten.

Gruß
Michigan
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[2.1.1.2.1.1.1.2.3] Michigan antwortet auf Michigan
17.01.2003 15:50
Hallo!

Habe gerade mit meiner Anwältin telefoniert. Sie meinte, das Kerpen zuständig ist, da man jemand anderes immer an seinem Wohnort oder Geschäftssitz verklagen muß. Es hat nichts mit AGB's oder so zu tun. Sie würde immer versuchen die Verhandlung nach Cochem zu bekommen, da es für ihre Mandanten, und auch für sie einfacher wäre, wenn man nicht so weit fahren muß. Allerdings hat DLC dagegen einspruch eingelegt und somit muß es nach Kerpen gehen, damit es nicht abgewiesen wird. Wäre aber kein großes Problem. Die Akten wandern so, wie sie sind erst mal nach Kerpen. Dort werden sie nochmal durchgegangen und dann müssen meine Anwältin und ich nach Kerpen fahren. Sie meinte, das der Schriftsverkehr bisher nur vorheriges Geplänkel wäre.
Außerdem meinte sie, dass es noch einige Wochen dauern kann, bis was passiert.

Gruß
Michigan
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[2.1.1.2.1.1.1.3] Michigan antwortet auf raykonor
10.03.2003 15:47
Hallo,

Die Sache zieht sich immer noch hin. Ich gebe euch mal das Aktenzeichen beim Amtsgericht Kerpen: "20 C 45/03"
Übrigens weiß DLC angeblich nichts davon, dass ich freigeschaltet wurde, und dass, obwohl mir DLC die Sim-Karten zugeschickt hat.
DLC wird jetzt übrigens durch "Moers & Partner" aus Köln-Lindenthal vertreten. Sie haben jetzt aber eingeräumt, dass ich Anspruch auf das Handy habe, für den Fall, dass ich die Freischaltung seitens Quam beweisen kann.

Gruß
Michigan


Benutzer raykonor schrieb:
Hallo Michigan,

am 09.01.2003 sollte das Urteil in
Deiner Verhandlung fallen.
Hast Du es schon bekommen?
Wie bitte ist das Aktenzeichen?

Viele Grüße
raykonor
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[2.1.1.2.1.1.1.3.1] didChina antwortet auf Michigan
12.04.2003 15:57
Benutzer Michigan schrieb:
Die Sache zieht sich immer noch hin. ...

Gibt's denn inzwischen etwas Neues in der Sache?
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[2.1.1.2.1.1.1.3.1.1] Michigan antwortet auf didChina
13.04.2003 12:42
Benutzer didChina schrieb:
Gibt's denn inzwischen etwas Neues in der Sache?

Im Moment gibt es leider noch nichts interessantes. Außer vielleicht, dass ich vor Gericht von einem Anwalt aus Kerpen vertreten werden muß, da ich sonst die Reisekosten für meinen Anwalt selbst zahlen müßte. Werde vertreten durch "Dresen & Laschat" aus Kerpen-Horrem.
Weiß nicht, ob ich schon alle Daten der Verhandlung angegeben habe. Die mündliche Verhandlung ist am Mittwoch, 30. April 2003 um 11.15 Uhr im Raum 101 des Amtsgerichts Kerpen.
Die Adresse des Gerichts ist Nordring 2-8.
Denke mal, dass sich bis zu diesem Tag nichts mehr tun wird.

Gruß
Michigan
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[2.1.1.2.1.1.1.3.1.2] NEU
Irine antwortet auf didChina
15.04.2003 14:27
Hi!!

Bin hier nur zufällig gelandet.

Kann mir jemand erklären worum genau es hier geht?? Hab auch im September einen Vertrag mit DLC new media abgeschlossen.


Weshalb wurde gegen DLC geklagt??


Vielen Dank für die Antwort schon im voraus!!


Irene
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[2.1.1.2.1.1.1.3.1.2.1] Michigan antwortet auf Irine
22.04.2003 21:55
Benutzer Irine schrieb:
Hi!!

Bin hier nur zufällig gelandet.

Kann mir jemand erklären worum genau es hier geht??

Hallo! Bei mir ging es um einen Quam-Vertrag vom Mai letzten Jahres. Habe bis jetzt nur meine Sim-Karten bekommen, (die ich jedoch nicht mehr nutzen kann). Auf das Handy, sowie die Grundgebührerstattung warte ich immer noch. Und dass, obwohl DLC vor ca. 2 Monaten zugegeben hat, dass mir das Handy zusteht. Am Mittwoch den 30.4. ist jetzt die Gerichtsverhandlung.

Hab auch im September einen Vertrag mit DLC new media abgeschlossen.

Hast du alles bekommen?

Weshalb wurde gegen DLC geklagt??

Siehe oben. Wenn du noch mehr fragen hast, einfach nochmal nachfragen.

Gruß
Matthias

Vielen Dank für die Antwort schon im voraus!!


Irene