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MobilUpgrade


24.10.2002 10:12 - Gestartet von Berndi
Jetzt ist es also offensichtlich geworden: MobilUpgrade ist DLC. Denn warum sonst schickt MobilUpgrade mit Briefstempel von DLC D2-Karten an den Kunden? Auf einem sicher hundertemale kopierten Briefbogen von DLC wird breit erläutert, warum nicht die gesamten Wertschecks von D2 für das 'Kostenlosangebot (Paket IV)' verschickt werden konnten, sondern nur die für das erste halbe Jahr! D2 ist angeblich dran schuld, weil nicht soooo viele CallNow-Karten vorrätig gewesen seien!!
Bleibt abzuwarten, ob nun noch der PIN kommt und wann die restlichen Wertschecks eintreffen werden.
Jeder möge sich selbst überlegen, ob er eins der Angebote von MobilUpgrade bestellt!
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[1] MobilUpgrade
Berndi antwortet auf Berndi
27.10.2002 10:15
PIN ist angekommen, weitere YallNow-Karten noch nicht!
Was machen andere "Betroffene" jetzt? Bitte um Hinweise, wie man hier schadlos herauskommt!
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[1.1] dz antwortet auf Berndi
27.10.2002 10:27
Genau dieses Schreiben mit derselben fadenscheinigen Begründung gabs auch bei der Original-DLC D2-Sun Aktion Ende August/Anfang September. Bis heute sind keine weiteren CallNows eingetroffen. Per eMail wurde vertröstet, aber passiert ist noch nix.

Gruß

DZ
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[1.1.1] pistazienfresser antwortet auf dz
27.10.2002 11:25
Benutzer dz schrieb:
Genau dieses Schreiben mit derselben fadenscheinigen Begründung gabs auch bei der Original-DLC D2-Sun Aktion Ende August/Anfang September. Bis heute sind keine weiteren CallNows eingetroffen. Per eMail wurde vertröstet, aber passiert ist noch nix.

Gruß

DZ
Somit vergleiche meinen Beitrag unter https://www.teltarif.de/forum/s7811/1217-...
von damals.
Ob es klappen wird, weiß ich aber leider auch nicht!
Erfolgsmeldungen hat in diesem Forum offenbar noch niemand in Bezug auf DCL und mögliche Nachfolgefirmen vermeldet.
Viel Erfolg
pistazienfresser
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[1.2] fonhouse.de antwortet auf Berndi
27.10.2002 13:01
Leider ist aus Ihrem Posting kein Zusammenhang ersichtlich.

In jedem Fall haben Sie die Möglichkeit, das Unternehmen mittels einer Fristsetzung zur Einhaltung der Vereinbahrung aufzufordern.

Sollte dieses dem nicht nachkommen, können Sie u.U. vom Vertrag zurück treten.

Ob dies auch in Ihrem Fall zutrifft hängt vom Vertrag ab.
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[1.2.1] pistazienfresser antwortet auf fonhouse.de
27.10.2002 15:02
Benutzer fonhouse.de schrieb:
Leider ist aus Ihrem Posting kein Zusammenhang ersichtlich.

In jedem Fall haben Sie die Möglichkeit, das Unternehmen mittels einer Fristsetzung zur Einhaltung der Vereinbahrung aufzufordern.

Sollte dieses dem nicht nachkommen, können Sie u.U. vom Vertrag zurück treten.

Ob dies auch in Ihrem Fall zutrifft hängt vom Vertrag ab.
Hallo fonhouse!
Schoen dass auch Sie dieser Meinung sind.
Hi Berni!
Entscheidend duerfte vor allem sein, dass du nach abgelaufender Fristsetzung zum Ruecktritt von allen Vertraegen, also auch dem von D2 berechtigt sein muesstest. (Vgl. die in meinem frueheren Beitrag genannte Rechtsprechung)
Ein Problem liegt allerdings darin, dass D2 sich noch an diese Rechtsansicht halten muss: Auch wenn das Urteil des AG Duesseldorf gegen D2 ergangen ist, betrifft es doch einen anderen (wenn auch vergleichbaren) Fall und ist daher nicht unmittelbar bindend. Wenn D2 sich stur stellt, wird es also weitere Prozesse geben koennen, wenn es die Rechtsabteilung von D2 unbedingt darauf ankommen lassen muechte.
Viel Erfolg
pistazienfresser