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VERTRAGS-GÜLTIGKEIT?°?°?°?°?°?


04.05.2002 18:29 - Gestartet von Handymania
von obocom am 1.May.2002 14:32 (vorlesen)

Hallo,

Ja.
Zusammen mit Ihrem Mobilfunkvertrag erhalten Sie eine Zusatzvereinbarung, in der die Zahlung garantiert wird. Der Mobilfunkvertrag ist nur zusammen mit der Zusatzvereinbarung gültig.
Zusätzlich können Sie sich z.B. hier im Forum davon überzeugen, daß wir in den letzten 3 Jahren immer zuverlässig und pünktlich gezahlt haben.
Viele Tausend zufriedene Kunden können Ihnen dies bestätigen.
Das T68i haben wir im Angebot:
http://mober.it-pc.de/catalog/product_info.php?products_id=204

Gruß,
Markus
obocom


Ich glaube nicht, dass der Vertrag wirklich nur MIT ZUSAZVEREINBARUNG gültig ist!!!
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[1] News_GmbH antwortet auf Handymania
04.05.2002 20:16
Benutzer Handymania schrieb:
von obocom am 1.May.2002 14:32 (vorlesen)

Hallo,

Ja.
Zusammen mit Ihrem Mobilfunkvertrag erhalten Sie eine Zusatzvereinbarung, in der die Zahlung garantiert wird. Der Mobilfunkvertrag ist nur zusammen mit der Zusatzvereinbarung gültig.
Zusätzlich können Sie sich z.B. hier im Forum davon überzeugen, daß wir in den letzten 3 Jahren immer zuverlässig und pünktlich gezahlt haben.
Viele Tausend zufriedene Kunden können Ihnen dies bestätigen.
Das T68i haben wir im Angebot:
http://mober.it-pc.de/catalog/product_info.php?products_id=204

Gruß,
Markus
obocom


Ich glaube nicht, dass der Vertrag wirklich nur MIT ZUSAZVEREINBARUNG gültig ist!!!



Hallöchen!

Der Meinung bin ich auch, dass der Mobilfunkvertrag nicht nur mit der Zusatzvereinbarung gültig ist! Denn Freigabe ersteilt ja schließlich Quam selbst, und nicht Obocom oder sonst wer!

Ich glaube, dass es auch eine Definitionssache ist! Im Sinne des Reseellers Obocom, ist die Zusatzvereinbarung natürlich nur mit dem Mobilfunkvertrag gültig bzw. auch umgekehrt!

Aber dadurch, dass Quam die Freischaltung genehmigt oder verweigert, ist es wieder eine andere Sache! So, dass es in meinen Augen diese Zusatzvereinbarung nicht im Sinne der Sicherheit der Kunden aufgestellt ist!

Zu dieser Vereinbarung sollte vielleicht ein Rechtsanwalt Stellung zu beziehen, was er dazu sagen würde! Haben wir hier zufälligerweise ein Rechtsanwalt hier, der aktiv ist hier im Forum?

Der könnte uns natürlich enorm weiterbringen!

Mit freundlichen Grüßen
NGH