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wer hat denn noch eine Vertragskopie von DLC ?


19.10.2002 23:51 - Gestartet von fonhouse.de
Hallo liebe DLCgeschädigten,
mich würde mal interessieren wer noch eine Kopie der Vertragsunterlagen vorliegen hat.
Eines ganz klar vorne weg:
Niemand muß sein Handy zurück geben !!!
Leider ist mir die Vertragsformulierung nicht bekannt.
Wir haben damals gleich die komplette Summe ausbezahlt. Somit sind unsere Kunden die großen finanziellen Gewinner :-)
Es kann aber durchaus sein, dass DLC sogar zur Auszahlung der vereinbarten Zahlungen verpflichtet ist.
Das kommt aber auf die Formulierung der Zusatzvereinbahrung an.
Man sollte sich die eben mal etwas genauer ansehen.
Ist von einer Erstattung der Grundgebühr die Rede, muß DLC nicht zahlen. Wird jedoch eine Erstattung in Höhe der Grundgebühr vertraglich geregelt, sollte man das wirklich mal prüfen.

Man kann nur hoffen, dass diese Machenschaften durch die Presse gehen und nicht tausende verunsicherte Kunden bezahlen.

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[1] Knutdagnut antwortet auf fonhouse.de
20.10.2002 00:00
Der Zusatzvertrag lautet wie folgt:
" Bei Abschluss eines Quam Star3 Online Mobilfunkvertrages plus Partnerkarte erstattet die DCL NewMedia AG vorab per Scheck, folgende unten aufgeführte Kosten .
Die Anschlussgebühr in Höhe von 24,95 Euro.
Die Grundgebühren für 16 Monate, für beide Kartenverträge, in Höhe von monatlich 14,93 Euro.
In den ersten 8 Monaten werden für beide Karten von Quam keine Grundgebühren in Rechnung gestellt. "

Wie sieht es denn bei dieser Aussage mit der Möglichkeit aus, ebenfalls den Erstattungsbetrag zu erhalten??

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[1.1] fonhouse.de antwortet auf Knutdagnut
20.10.2002 00:05
So wie ich das sehe müssten die Gebühren doch längst ausgezahlt worden sein.
Wieso bitte klagt eigentlich niemand auf Erfüllung des Vertrages ?

Nach meiner Auffassung hat DLC ein echtes Problem.
Selbst wenn die kein Geld von Quam erhalten haben, das hat den Kunden wenig zu interessieren.
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[1.1.1] News_gmbh antwortet auf fonhouse.de
20.10.2002 01:03
Hallöchen "fonhouse.de"!

Wieso sollten die "Glücklichen", die von DLC ein Handy geliefert bekommen haben, denn auf Vertagserfüllung pochen? Zwar geht es um eine nicht geringe Summe, aber wieso die Arbeit machen?

Schließlich kamen die "glücklichen" Kunden von DLC doch gut weg, wenn auch auf Kosten des Veschwindens der billigen Tarife, die der ein oder andere beabsichtigt hatte, es auch zu nutzen!
Für alle anderen, wäre es nur noch mehr Arbeit! Der Gang zum Anwalt, Erklärungen, Kopien vorlegen, abwarten, gegebenfalls noch mal zum Anwalt usw.!

Manchmal kann man die Sache wirklich auch übertreiben! Denn zum einen wurde durch das Abschalten des Quam-Netztes auch kein Schaden verursacht, wie auch der nicht entstandenen GG-Kosten seitens Quam, so dass nur ein "gieriger" Kunde nur darauf bestehen würde, dass DLC auch die versprochenen Beträge auszahlen soll!

Mit freundlichen Grüßen
NGH
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[1.1.1.1] fonhouse.de antwortet auf News_gmbh
20.10.2002 11:07
Alles eine Frage der Einstellung.
Wenn jemand eine Forderung an mich stellt, prüfe ich diese.
Ist sie dann so unverschämt wie die von DLC zur Zeit, prüfe ich Gegenmaßnahmen. Bei DLC wäre dies die genannte Möglichkeit.
Hier im Forum habe ich bereits viele Beiträge gelesen und bin sehr darüber erstaunt, wie naiv die Leute doch sind.
Da wird Wochen über ein Unternehmen geschimpft und trotzdem liest man Beiträge wie ' Also ich habe das jetzt mal bestellt und gebe euch Bescheid wie die Abwicklung war '.
Ist doch absolut krank dieses Vorgehen oder ?
Man ist sich dessen bewusst, dass es Probleme geben könnte und macht es trotzdem.
Wenn dann ein Unternehmen den Bogen überspannt und nachträglich Forderungen stellt, die ja in diesem Forum ausgiebig bemängelt werden, dann sollte man ebenfalls an solche Schritte denken.
Der Unterschied zu den Forderungen die die 'Kunden' geltend machen können zu denen von DLC ist, Der Kunde wird mit großer Wahrscheinlichkeit Recht bekommen, DLC hat aber mit der Inkassodrohung wenig Erfolg.

Irgendwo habe ich ein Beispiel mit ca. 15000 EUR gelesen die nun im Raum stehen.
Ich behaupte mal, dass es ein Vielfaches ist.
Es wird aber sehr viele Leute geben die die 75,- EUR zahlen werden.
Liest ja nicht jeder in diesem und anderen Foren was so los ist.
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[1.1.1.1.1] Knutdagnut antwortet auf fonhouse.de
20.10.2002 11:54
Bezogen auf die Naivität der Kunden von DLC:

Auch ich habe den Vertrag mit DLC bzw. Quam abgeschlossen - und wenn ich ganz ehrlich bin: momentan läuft doch alles ganz gut. Ich hatte mein NEUES Handy nach zwei Wochen, beide Quamkarten ebenfalls. Den Vertrag habe ich vorher von einer Freundin auf rechtliche Lücken hin prüfen lassen. Resultat: DER VERTRAG IST WASSERFEST. Einziges Risko: DLC geht pleite, meine Ansprüche können nicht mehr erfüllt werden und ich sitze nun auf dem Quam Vertrag fest.
Quam ist ab Mitte November weg - demnach ist mein Vertrag mit Quam seitens Quam gekündigt worden (oder wird noch gekündigt).
Ob DLC nun pleite geht oder nicht - gut , um "den Scheck" zu erhalten, muesste ich wohl klagen, (Erfolg:??) . Das Verlangen von DLC auf Rückgabe des Handys baut auf sehr sehr tönernen Füssen.....Ich wechsel zu T-Mobil, erhalte eine schöne Prämie, da ich ja ein Handy schon habe.
Endergebnis: Etwas "Papiermüll und SPAM-mail von DLC" und eine kurze Schrecksituation, ob ich nun meinen Quamvertrag nach 8 Monaten nun selber zahlen muss... Und das Kapitel DLC oder aber "Eduard Hilger" hat sich geschlossen.
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[1.1.1.2] Knutdagnut antwortet auf News_gmbh
20.10.2002 12:02
Also Mitleid hat DLC nun wirklich nicht verdient!! Und, dass der Kunde nun "gierig" ist, weil er aus Lust und Laune oder aber auch, weil er einen jungen, engagierten Juristen mit seinem ersten Fall beauftragen möchte, DLC verklagt, dreht nun die DLC-Story um 180 Grad.
Das Aufführen seitens DLC hat es nicht verdient, dieses einfach so "nächstenlieb" zur Kenntnis zu nehmen. Ich möchte nicht wissen, wie viele Kunden von DLC aufgrund der Androhung des Inkasseunternehmens nun weiche Knie bekommen und das Geld überweisen... Da stellt sich doch die Frage, wer denn nun gierig ist ?!?!?!?! Und aus Intresse für die Leser noch einige schöne Email-Ausschnitte von DLC:
Tue, 24 Sep 2002 17:31:09
"Weil viele Kunden wegen der Bearbeitungszeit bei Quam von mehr als 2 Monaten und der daraus resultierenden fehlenden Nutzung uns taeglich nach einem Haendlerstorno fragen, sind wir rein rechtlich gezwungen hierueber Auskunft zu geben:

In diesen Faellen schicken Sie einfach das Handy sowie die Karten ohne die Pin Nummern an uns mit einem kurzen Begleitschreiben , wir leiten diese dann weiter an Quam und wir haben von Quam schon einen guten Teil der Stornos bestaetigt bekommen (einige werden noch bearbeitet) .

Sollten Sie das Handy behalten wollen koennen wir es Ihnen fuer einen Sonderpreis abgeben d.h. z.B. alle NULL Euro Handys wie z.B. Siemens C45 oder Nokia 3330 die regulaer ohne Karte 150 Euro kosten, koennen Sie fuer 75,- Euro von uns haben, da Sie ja ohnehin gebraucht sind und deswegen einen fuer uns reduzierten Wert haben. Sollten Sie bei einem Haendlerstorno also Ihr Handy behalten wollen legen Sie einen Scheck zu den Karten anbei (bei Null DM Handys z.B. 75,- Euro Scheck bei den Aufpreis Handys fragen Sie bitte individuell nach ). "

Ohne Worte...
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[1.1.1.3] von DLC Vertragserfüllung auf jeden Fall einfordern!
elisa antwortet auf News_gmbh
20.10.2002 13:16
Benutzer News_gmbh schrieb:
Hallöchen "fonhouse.de"!

Wieso sollten die "Glücklichen", die von DLC ein Handy geliefert bekommen haben, denn auf Vertagserfüllung pochen? Zwar geht es um eine nicht geringe Summe, aber wieso die Arbeit machen?

Schließlich kamen die "glücklichen" Kunden von DLC doch gut weg, wenn auch auf Kosten des Veschwindens der billigen Tarife, die der ein oder andere beabsichtigt hatte, es auch zu nutzen! Für alle anderen, wäre es nur noch mehr Arbeit! Der Gang zum Anwalt, Erklärungen, Kopien vorlegen, abwarten, gegebenfalls noch mal zum Anwalt usw.!

Manchmal kann man die Sache wirklich auch übertreiben! Denn zum einen wurde durch das Abschalten des Quam-Netztes auch kein Schaden verursacht, wie auch der nicht entstandenen GG-Kosten seitens Quam, so dass nur ein "gieriger" Kunde nur darauf bestehen würde, dass DLC auch die versprochenen Beträge auszahlen soll!

Mit freundlichen Grüßen
NGH

Hallo NGH,

wieso die "Glücklichen" auf Vertragserfüllungen pochen sollen?

Wenn sie im Recht sind, wieso denn nicht ?
Wenn man als Kunde rechtliche Ansprüche gegen DLC hat, dann ist es aus Prinzip schon ein Muss, dies Ansprüche einzufordern, per Mahnbescheid, auch notfalls auf dem Klageweg.
Allein schon wenn man bedenkt, was sich DLC alles vorher und jetzt schon alles geleistet hat, ist es praktisch oberste Pflicht für jeden, sofern er irgendwelche Ansprüche gegen DLC hat, in vollem Umfang einzufordern.

Nochmal zusammengefasst, wieso die "Glücklichen", die von DLC ein Handy geliefert bekommen haben, denn auf jeden Fall auf Vertagserfüllung pochen sollten:
1) wenn rechtens, wieso nicht !!!!!
2) weil es die richtigen erwischt
3) weil alle anderen Händler auch das einhalten müssen, was sie versprochen haben
4) weil wenn nicht, es ein Schlag ins Gesicht wäre für alle anderen Händler, die redlich die Auszahlung geleistet haben, wenn DLC so durchschlüpft, nur weil es mit Arbeit verbunden ist, Auszahlungen einzufordern
5) Weil das Ende von Quam nichts mit DLC zu tun hat und denen man schon gar nicht das Ausbleiben von Grundgebührforderungen von Quam anrechnen kann
6) Das Angebot des Händlers sein eigenes Risiko ist, er muss bedenken, ob er Quam vertraut und protzige Angebote machen will
7) weil DLC nicht das Risiko auf die Kunden abwälzen kann: d.h. wenn es um's Geld einstreichen geht, dann 100% abkassieren, falls aber kein Geld kommt, dann einfach Vertrag nicht einhalten
8) weil DLC alle (und was für !!!!) Mittel einsetzt, um wieder Geld von den Kunden zu bekommen: Allein schon beim Vergleich der Mittel muss jedem klar sein, wieso DLC Kunden auf Vertragseinhaltung pochen sollten: DLC nutzt alle Mittel - der DLC Kunde nutzt sein bescheidenes, ihm voll zustehendes, rechtliches Mittel !

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998) und wenn es finanziell für die DLC Kunden lohnenswert ist, also wenn noch was zu holen ist, dann auf jeden Fall auch. Erstens ist noch nicht Weihnachten, so dass DLC Kunden spenden müssen, zweitens ist DLC keine Wohltätigkeitorganisation, der man spenden sollte, drittens: wer sagt denn, dass man Geld den falschen in den Rachen stopfen sollte und 4. dürfen DLC Kunden mit ihrem Geld auch folgendes machen: es einfordern.

999) es könnte sich tatsächlich finanziell lohnen: wahrscheinlich ist noch etwas zu holen: wenn tausenden von DLC Kunden ihr Handy zurücksenden !

(Hier weitere Gründe ergänzen: unter dem Motto: 2000 Gründe, auf Vertragserfüllung zu pochen:

1000)
1001)
1002)
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[1.1.2] Knutdagnut antwortet auf fonhouse.de
20.10.2002 11:38
Kein Beitrag
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[1.1.3] Knutdagnut antwortet auf fonhouse.de
20.10.2002 11:43
Hallo,
1. Folgende Mailantwort erhält man von DLC bezüglich eines Verzuges:

"Die monatliche Grundgebuehrenerstattung des Vertrag  ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht relevant, weil Sie erst im Januar 2003  einsetzt, da bis dahin Quam in der Verpflichtung steht und wir gemaess unseren schriftlichen Zusagen deswegen nicht im Verzug sind. Dies wird leider oft missverstaendlich aufgenommen, denn unsere Zusagen waren nicht zeitlich benannt sondern mit vorab definiert, d.h. genau vorab monatlich wie in unseren FAQ deutlich zu lesen ist. "
Es ist natürlich Auslegungssache, welcher zeitliche Termin mit "vorab" bezeichnet wurde.
Die herrschende Meinung wird mit "vorab" einen Zeitpunkt vor Beginn des Vertragsverhältnisses annehmen, demnach befindet sich DLC tatsächlich in Verzug. Eine Mindermeinung kann aber auch den Standpunkt vertreten, dass sich DLC erst bei Anlauf der Gebührenzahlungen von Quam in Verzug befindet. Ohne Rechtschutzversicherung befindet man sich "auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand".
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[1.1.3.1] fonhouse.de antwortet auf Knutdagnut
20.10.2002 12:02
- Faq's sind nicht Bestandteil des Vertrages.
- Wie DLC treffend bemerkt, sind sie im Verzug
- eine Rechtsschutzversicherung wäre tatsächlich von Vorteil.

Der Hinweis auf diese von DLC ist aber der Oberhammer.
Am besten wartet man, sofern keine Rechtsschutzversicherung, auf die ersten Urteile und klagt erst dann.
Man könnte sich aber auch dann auf die Urteile berufen.

Ich denke es wird eine Art Vergleich geben.
So wie es im Vertrag geschrieben wurde, bedeutet 'vorab' spätestens zum Vertragsbeginn.
Hat man gemeint, dass die Zahlung vorab der Fälligkeit erstattet wird, hätte der Vertrag anders formuliert werden müssen.

Mann hätte also bereits im Juni die Zahlung erhalten haben sollen.

Wir haben das seinerzeit ungefähr so geschrieben
'... erhält der Antragsteller bei Genehmigung des Netzbetreibers eine Einmalzahlung in Höhe von ... '
und weiter
'Diese ist spätestens 10 Tage nach Aktivierung fällig.
Erfolgt die Zahlung nicht, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Dadurch entstehende Kosten sind nicht vom Antragsteller zu tragen.'

Der Text lautete so ähnlich und gig noch ewig so weiter.
Wir hatten den Kunden zigfach abgesichert.
Dadurch konnten wir uns auf das eigentliche - die Aktivierung und der Versand - kümmern und hatten auch nicht so viele Nachfragen.

Faq's konnten wir uns fast ganz sparen.
Da hat aber nichts rechliches was drin zu suchen.
Nicht jeder schaut sich die Faq's an. Wer alles auch so versteht lässt es eben bleiben.
Schon allein deswegen können die Faq's nicht Bestandteil des Vertrages sein.

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[1.1.4] Michigan antwortet auf fonhouse.de
20.10.2002 14:59
Wieso bitte klagt eigentlich niemand auf Erfüllung des Vertrages ?

Mache ich doch schon längst. ;-)