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X-Paid Handrückverlangen deffinitiv unberechtigt


23.10.2002 22:08 - Gestartet von snoops
Hallo zusammen,

ich bin ebenso Betroffener der Quam- Aktion bei der Firma X-Paid oder coolerpreis und möchte etwas zur Aufklärung beitragen.

Glücklicherweise habe ich nämlich damals als die Homepage noch aktiv war, mir die FAQ ausgedruckt. Und dort steht u.a. unter Punkt 4:

"Ist das Handy mein Eigentum oder muss ich es nach 24 Monaten zurückgeben?
Antwort von x-paid:
Nachdem du das Handy erhalten hast, ist es Dein Eigentum, ob Du die Quam Karten damit nutzt oder das Handy verkaufst, oder mit anderen Karten nutzt, spielt keine Rolle." FAQ vom 12.05.2002

Weiterhin erhielt jeder Kunde auch ein Schreiben mit einer sogenannten Zusatzvereinbarung in dem steht...
" Für den Quam 3star Duo 24free fallen Ihnen für die Vertragsmindestlaufzeit von 24 Monaten keinerlei Kosten an. Das Mobiltelefon, was Sie von uns zu diesem Vertrag erhalten, dürfen Sie auf jeden Fall behalten, egal ob Sie den Vertrag nach der Mindestlaufzeit kündigen oder weiterführen. ... Lediglich die tarifabhängigen Telefongebühren die Sie verbrauchen, müssen Sie zahlen." Bei mir 26.04.2002

Meine persönliche Ansicht:
Solange der Vertrag nicht verschuldet durch uns Nutzer beendet wird, ist die Rückforderung des Handys nicht berechtigt.

Lasst Euch nicht unterkriegen!
Falls irgend jemand von Euch die FAQ haben möchte, kann ich sie gerne per Mail verschicken.

Tschaui Snoopy

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[1] mingel antwortet auf snoops
24.10.2002 20:49
Hallo, neues aus dem Hause Xpaid :
hier eine Mail, die ich soeben erhalten habe.

Hiermit weisen wir Sie auf die Tatsache hin, dass es sich bei den gelieferten Telefonen nicht um das Eigentum von Quam handelt !

Quam hat uns die gelieferte Hardware nicht gezahlt, dadurch bleibt uns der Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Geräten !

Die Aussage von Quam, dass Sie Ihr \"Quam Handy\" behalten dürfen entspricht somit nicht den Tatsachen! Rechtliche Schritte gegen Quam bezüglich dieser Aussage wurde bereits eingeleitet!

Hochachtungsvoll
Ihr X-Paid Team


..... Ähm , ich freu mich dann auf die Konsequenzen. Demzufolge wird jetzt wohl Quam dafür verantwortlich gemacht :) . Mir ist es egal wer sich mit wem rumstreitet, nur eins steht fest : mein handy gibt es nicht und schon garnicht meine Kohle (79 EUR)!

mfg
eric
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[1.1] snoops antwortet auf mingel
24.10.2002 20:55
Hallöchen,

genau diese Mail habe ich auch erhalten. Aber bitte, was geht es uns an, wenn andere sich streiten. Wir haben das Handy zum vertrag erworben und auch eine Rechnung dazu erhalten, was ja wohl als Eigentumsnachweis ausreichen dürfte!!!

tschaui
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[1.1.1] mingel antwortet auf snoops
24.10.2002 21:05
naja, man hat dir das handy nur überlassen (also geborgt) und es wäre dein eigentum geworden, wenn quam bezahlt hätte...oder so ähnlich.das ganze entwickelt sich ja wohl zur absoluten lachnummer.was mich nur stutzig macht ich hab von quam garkeinen vertrag erhalten.die karten sind aber gekommen und aktiviert.also wer hat den vertrag ?ein vorteil hat das bestimmt : man brauch mir seitens quam nicht zu kündigen :)nur wieso hab ich dann ein handy bekommen? alles seltsam!
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[1.1.1.1] h.gustyn antwortet auf mingel
24.10.2002 21:20
Hier hat mingel - zum Glück für viele, viele Kunden - nicht recht. Natürlich ist das Handy nicht "geborgt", sondern es war eine "kostenlose" Beigabe zum Vertrag und gehört somit - nach Annahme des Vertrages durch QUAM - dem Kunden. Völlig unabhängig davon, ob der Vermittler seine Provision von QUAM bekommt oder nicht.

Wäre das nicht so, würden ja bei jeder Pleite - QUAM ist übrigens nicht pleite - die Lieferanten der Pleitefirma von den Kunden die Ware zurück verlangen. Wohl sehr weit hergeholt. Es gibt zwar einen sogenannten "verlängerten" Eigentumsvorbehalt, aber der ist bei Verkäufen/Überlassungen an Privatleute sehr schwer bis gar nicht durchzusetzen. Dieser verlängerte Eigentumsvorbehalt greift in der Regel nur bei Verkäufen von Herstellern an Wiederverkäufer oder bei Geschäften Großhändler an Wiederverkäufer.

Mein Tipp:
Gelassen der Dinge harren, die da - wohl eher nicht - kommen werden.

Übrigens - bitte nicht als Werbung, sondern nur als Beruhigung betrachten - alle Firmen der MAG-TEL-Gruppe werden keine QUAM Geräte von den Kunden zurückfordern. Wir wünschen viel Spaß mit den kostenlosen Geräten und können den Verlust locker verschmerzen. Für uns ist wichtig, das unsere Kunden zufrieden sind und diese Zufriedenheit weitergeben. Davon leben wir schon seit 10 Jahren und das bisher sehr gut.

Harald Gustyn
Geschäftsführung
MAG-TEL GmbH
Super24.de
Mag-Tel.de
Internet-Handy-Shop.de
MT-Direct.de

Benutzer mingel schrieb:
naja, man hat dir das handy nur überlassen (also geborgt) und es wäre dein eigentum geworden, wenn quam bezahlt hätte...oder so ähnlich.das ganze entwickelt sich ja wohl zur absoluten lachnummer.was mich nur stutzig macht ich hab von quam garkeinen vertrag erhalten.die karten sind aber gekommen und aktiviert.also wer hat den vertrag ?ein vorteil hat das bestimmt : man brauch mir seitens quam nicht zu kündigen :)nur
wieso hab ich dann ein handy bekommen? alles seltsam!
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[1.1.1.1.1] mingel antwortet auf h.gustyn
24.10.2002 21:22
Benutzer h.gustyn schrieb:
Hier hat mingel - zum Glück für viele, viele Kunden - nicht recht. Natürlich ist das Handy nicht "geborgt", sondern es war eine "kostenlose" Beigabe zum Vertrag und gehört somit - nach Annahme des Vertrages durch QUAM - dem Kunden. Völlig unabhängig davon, ob der Vermittler seine Provision von QUAM bekommt oder nicht.

Wäre das nicht so, würden ja bei jeder Pleite - QUAM ist übrigens nicht pleite - die Lieferanten der Pleitefirma von den Kunden die Ware zurück verlangen. Wohl sehr weit hergeholt. Es gibt zwar einen sogenannten "verlängerten" Eigentumsvorbehalt, aber der ist bei Verkäufen/Überlassungen an Privatleute sehr schwer bis gar nicht durchzusetzen. Dieser verlängerte Eigentumsvorbehalt greift in der Regel nur bei Verkäufen von Herstellern an Wiederverkäufer oder bei Geschäften Großhändler an Wiederverkäufer.

Mein Tipp:
Gelassen der Dinge harren, die da - wohl eher nicht - kommen werden.

Übrigens - bitte nicht als Werbung, sondern nur als Beruhigung betrachten - alle Firmen der MAG-TEL-Gruppe werden keine QUAM Geräte von den Kunden zurückfordern. Wir wünschen viel Spaß mit den kostenlosen Geräten und können den Verlust locker verschmerzen. Für uns ist wichtig, das unsere Kunden zufrieden sind und diese Zufriedenheit weitergeben. Davon leben wir schon seit 10 Jahren und das bisher sehr gut.

Harald Gustyn
Geschäftsführung
MAG-TEL GmbH
Super24.de
Mag-Tel.de
Internet-Handy-Shop.de
MT-Direct.de

Benutzer mingel schrieb:
naja, man hat dir das handy nur überlassen (also geborgt) und es wäre dein eigentum geworden, wenn quam bezahlt hätte...oder
so ähnlich.das ganze entwickelt sich ja wohl zur absoluten lachnummer.was mich nur stutzig macht ich hab von quam garkeinen vertrag erhalten.die karten sind aber gekommen und aktiviert.also wer hat den vertrag ?ein vorteil hat das bestimmt : man brauch mir seitens quam nicht zu kündigen :)nur
wieso hab ich dann ein handy bekommen? alles seltsam!
war ja auch eher ironisch gemeint :-)
also laßt euch bloß nicht einschüchtern :-)

mfg
mingel
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[1.2] h.gustyn antwortet auf mingel
24.10.2002 21:06
Die Schreiben der "Handyrückforderer" gleichen sich ja wie ein Ei dem anderen. Entweder alles die gleichen Firmen, bzw. die gleichen Inhaber, oder der eine hat vom anderen abgekritzelt :o)

Ich habe es hier schon etliche Mal geschrieben:

Die Handys sind EINDEUTIG Eigentum des Kunden !! Daran gibt es nichts zu deuteln. Der Kunde hat seinen Vertragsteil erfüllt und deswegen gibt es keine Möglichkeit, ihm das Handy wieder abzufordern. Wenn QUAM die Lieferung des Netzes einstellt und/oder dem Vermittler die Provision nicht bezahlt, damit dieser das Handy subventionieren kann, dann ist das allein eine Rechtsangelegenheit zwischen Vermittler und QUAM und den Kunden berührt dies in keinster Weise.

Also, auf keinen Fall ins Bockshorn jagen lassen, auch nicht durch Drohungen und Inkasso-Institute. Spätestens wenn das erste Schreiben vom Inkasso-Institut kommt, sofort dem Inkasso-Institut die Sachlage schildern und die Forderung zurückweisen und dem Inkasso-Institut die Empfehlung geben, seinen Mandanten auf den Rechtsweg zu verweisen. Ich bezweifele, das eine dieser Firmen so weit gehen wird.

Wenn ein Mahnbescheid eingeht, sofort Einspruch einlegen. Dem Antragsteller des Mahnbescheides bleibt dann nur der Klageweg und da wird er jeden Prozeß gnadenlos verlieren.

Ich würde aber auf jeden Fall mit dem Inkasso-Schreiben und/oder dem Mahnbescheid eine Verbraucherzentrale aufsuchen - gibt es in nahezu jeder Stadt/Kleinstadt - und die beauftragen, sich der Sache anzunehmen. Wenn die Verbraucherzentralen von derartigen Machenschaften Wind bekommen und merken, das sich die Fälle mehren, werden sie sich direkt mit diesen "Anbietern" beschäftigen und ihnen hoffentlich das Leben schwer machen.

Ich hoffe, ich konnte einigen Betroffenen die Angst nehmen, das sie nun ihr Handy los werden.

Harald Gustyn
Geschäftsführung
MAG-TEL GmbH
Super24.de
Mag-Tel.de
Internet-Handy-Shop.de
MC-Direct.de

Benutzer mingel schrieb:
Hallo, neues aus dem Hause Xpaid :
hier eine Mail, die ich soeben erhalten habe.

Hiermit weisen wir Sie auf die Tatsache hin, dass es sich bei den gelieferten Telefonen nicht um das Eigentum von Quam handelt !

Quam hat uns die gelieferte Hardware nicht gezahlt, dadurch bleibt uns der Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Geräten !

Die Aussage von Quam, dass Sie Ihr \"Quam Handy\" behalten dürfen entspricht somit nicht den Tatsachen! Rechtliche Schritte gegen Quam bezüglich dieser Aussage wurde bereits eingeleitet!

Hochachtungsvoll
Ihr X-Paid Team


..... Ähm , ich freu mich dann auf die Konsequenzen. Demzufolge wird jetzt wohl Quam dafür verantwortlich gemacht :) . Mir ist es egal wer sich mit wem rumstreitet, nur eins steht fest : mein handy gibt es nicht und schon garnicht meine Kohle (79 EUR)!

mfg
eric
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[1.2.1] mingel antwortet auf h.gustyn
24.10.2002 21:21
Benutzer h.gustyn schrieb:
Die Schreiben der "Handyrückforderer" gleichen sich ja wie ein Ei dem anderen. Entweder alles die gleichen Firmen, bzw. die gleichen Inhaber, oder der eine hat vom anderen abgekritzelt :o)

Ich habe es hier schon etliche Mal geschrieben:

Die Handys sind EINDEUTIG Eigentum des Kunden !! Daran gibt es nichts zu deuteln. Der Kunde hat seinen Vertragsteil erfüllt und deswegen gibt es keine Möglichkeit, ihm das Handy wieder abzufordern. Wenn QUAM die Lieferung des Netzes einstellt und/oder dem Vermittler die Provision nicht bezahlt, damit dieser das Handy subventionieren kann, dann ist das allein eine Rechtsangelegenheit zwischen Vermittler und QUAM und den Kunden berührt dies in keinster Weise.

Also, auf keinen Fall ins Bockshorn jagen lassen, auch nicht durch Drohungen und Inkasso-Institute. Spätestens wenn das erste Schreiben vom Inkasso-Institut kommt, sofort dem Inkasso-Institut die Sachlage schildern und die Forderung zurückweisen und dem Inkasso-Institut die Empfehlung geben, seinen Mandanten auf den Rechtsweg zu verweisen. Ich bezweifele, das eine dieser Firmen so weit gehen wird.

Wenn ein Mahnbescheid eingeht, sofort Einspruch einlegen. Dem Antragsteller des Mahnbescheides bleibt dann nur der Klageweg und da wird er jeden Prozeß gnadenlos verlieren.

Ich würde aber auf jeden Fall mit dem Inkasso-Schreiben und/oder dem Mahnbescheid eine Verbraucherzentrale aufsuchen - gibt es in nahezu jeder Stadt/Kleinstadt - und die beauftragen, sich der Sache anzunehmen. Wenn die Verbraucherzentralen von derartigen Machenschaften Wind bekommen und merken, das sich die Fälle mehren, werden sie sich direkt mit diesen "Anbietern" beschäftigen und ihnen hoffentlich das Leben schwer machen.

Ich hoffe, ich konnte einigen Betroffenen die Angst nehmen, das sie nun ihr Handy los werden.

Harald Gustyn
Geschäftsführung
MAG-TEL GmbH
Super24.de
Mag-Tel.de
Internet-Handy-Shop.de
MC-Direct.de

nur das schlimme dabei ist, das es genug leute gibt, die sich einschüchtern lassen, weil sie dem rechtsstreit aus dem wege gehen wollen.

mfg
mingel