Thread
Menü

zum Schreiben von DLC und anderen eine wichtige Info !!!


22.10.2002 23:46 - Gestartet von fonhouse.de
Ihr solltet die Schreiben auf keinen Fall unbeantwortet lassen. Einfach denen mitteilen, dass ihr die Forderung nicht anerkennt und ohne gerichtliches Urteil nichts bezahlen werdet. Dadurch ist eine Abwälzung der Kosten des Inkassobüros auf Euch und ein Schufa-Eintrag von vornherein unzulässig.

Wer nicht antwortet müsste wohl mit weiteren Problemen rechnen
Menü
[1] Martin Kissel antwortet auf fonhouse.de
23.10.2002 07:34
Benutzer fonhouse.de schrieb:
Ihr solltet die Schreiben auf keinen Fall unbeantwortet lassen.

Warum nicht?


Wer nicht antwortet müsste wohl mit weiteren Problemen rechnen

Warum? Wie begründest du das?
Menü
[1.1] cyberhase antwortet auf Martin Kissel
23.10.2002 07:40
Benutzer Martin Kissel schrieb:
Benutzer fonhouse.de schrieb:
Ihr solltet die Schreiben auf keinen Fall unbeantwortet lassen.

Warum nicht?


Wer nicht antwortet müsste wohl mit weiteren Problemen rechnen

Warum? Wie begründest du das?

Schon mal was von stillschweigendem Einverständnis gehöhrt ?
(kann man etwas schweigendes höhren? :-)
wenn dlc x-paid und evtl noch andere es ernst meinen kann schon ein bischen ärger auf dich zukommen, naja bei dlc noch ein bischen mehr, x-paid wird probleme haben nachzuweisen das du die mail erhalten hast, und selbst dann hätte sie ke9ine rechtliche wirkung.
das einfachste und sicherste ist natürlich ein wiederspruch (sollte dlc ein einschreiben verschickt haben, ansonsten den brief getrost verbrennen und von nix wissen)
Menü
[1.1.1] squizeer antwortet auf cyberhase
23.10.2002 15:05
Schon mal was von stillschweigendem Einverständnis gehöhrt ?

...gibt es nur unter Kaufleuten!
Wäre ja auch noch schöner. Den ganzen Werbkram, den ich jeden Tag bekommen und ungeöffnet wegschmeisse, durch mein "stillschweigendem Einverständnis" akzeptiere.

Man brauch dem Brief von DLC nicht widersprechen. Kann man, muss man aber nicht.
Menü
[2] hpalxx antwortet auf fonhouse.de
23.10.2002 07:45
Benutzer fonhouse.de schrieb:
Ihr solltet die Schreiben auf keinen Fall unbeantwortet lassen. Einfach denen mitteilen, dass ihr die Forderung nicht anerkennt und ohne gerichtliches Urteil nichts bezahlen werdet. Dadurch ist eine Abwälzung der Kosten des Inkassobüros auf Euch und ein Schufa-Eintrag von vornherein unzulässig.

Wer nicht antwortet müsste wohl mit weiteren Problemen rechnen

Ich muß gestehen, mir sind die Briefmarken für eine Antwort einfach zu schade. Per mail zu antworten landet doch sowieso im Trash.

Gruß
hpalxx
Menü
[2.1] idix antwortet auf hpalxx
23.10.2002 09:54
Das kannst du doch nicht ernst meinen, wieso sollte man auf das Schreiben der DLC antworten? Völliger Blödsinn. Man kann ja theoretisch jeden Tag Briefe mit unberechtigter Forderung erhalten. Sollte man jetzt eine Sekräterin einstellen um alle Briefe zu benatworten und noch das Porto auslegen? Kein Gericht auf der Welt wird sowas von einem Verlangen.
Lediglich falls ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen dich Bekannt gegeben worden ist, musst du innerhalb von 14 Tagen widersprechen oder die Forderung ausgleichen. Sonst wird der Bescheid rechtskräftig und die Forderung wird anerkannt.
Anrenfalls sehe ich keinen Anlass zur Reaktion, da kann mir die DLC noch 100 Forderungsbriefe schicken.
Menü
[2.1.1] Knutdagnut antwortet auf idix
23.10.2002 10:00
Dem kann ich nur zustimmen.
Eine Antwort ist nicht nötig.
Neben einer Forderung, die rechtlich sehr schwammig ist, handelt es sich bei dem Brief um ein Rundschreiben. Es dient der Information und handelt sich nicht um eine "Erinnerung" bzw. Mahnung. Ein Posting, dass man Gefahr liefe, einen Schufa-Eintrag zu riskieren ist schlicht falsch und schürt unnötige Ängste!!
Also Empfehlung:
Keine Antwort ! (ist eine Antwort, die ausreicht!!).
Menü
[3] sp. antwortet auf fonhouse.de
23.10.2002 10:21
Benutzer fonhouse.de schrieb:

Ihr solltet die Schreiben auf keinen Fall unbeantwortet lassen.

Doch.

Einfach denen mitteilen, dass ihr die Forderung nicht anerkennt und ohne gerichtliches Urteil nichts bezahlen werdet. Dadurch ist eine Abwälzung der Kosten des Inkassobüros auf Euch und ein Schufa-Eintrag von vornherein unzulässig.

Ich möchte bezweifeln, daß Ihr überhaupt unterschrieben habt, daß die angebliche Probleme an die Schufa melden dürfen. Abgesehen davon ist eine Zahlungsaufforderung per Mail wohl doch etwas lächerlich, wenn nicht das gesamte Vertragsverhältnis per Mail abgewickelt wurde (was ja sicherlich nicht der Fall sein wird).

Wer nicht antwortet müsste wohl mit weiteren Problemen rechnen

Nein, ich gehe davon aus, daß eine Rechnung per Post kommen wird (Infopost/Infobrief) und noch mal eine entsprechende Mahnung (ebenfalls Infopost/Infobrief). Danach wird Ruhe sein, die Kosten für ein Mahnverfahren, selbst für eine zweite Mahnung werden die angeblichen Gläubiger (die ja in Wirklichkeit keine Forderung haben) nicht bezahlen wollen.

Wenn DLC oder sonstwer auch noch dumm kommt, dann würde ich mal überlegen, ob sich ein Briefchen an die Staatsanwaltschaft lohnt - schließlich ist das vorsätzliche Anfordern einer nicht bestehenden Forderung eine Straftat. Und gerade DLC ist ja auch derartig oft mit nicht eingehaltenen Verträgen aufgefallen, daß mensch überlegen könnte, ob das Zufall war oder ob nicht.

Sp.
Menü
[4] zickel antwortet auf fonhouse.de
23.10.2002 13:33
Sehr geehrter Mitbürger,

wie mir heute mitgeteilt wurde wird Quam am 15.11.2002 seinen Betrieb komplett einstellen.
Ab diesem Zeitpunkt werden Sie nicht mehr in der Lage sein über Quam zu telefonieren, folglich werden Ihnen ab diesem Datum keinerlei Kosten mehr durch Quam belastet. Ihr Vertragsverhältinss endet lt. Quam somit zu diesem Zeitpunkt.

Für mich ist dies nicht das Ende der Quam-Story;, denn mir ist kein finanzieller Schaden entstanden, der nunmehr nicht über deutsche Gerichte geklärt werden muss.

Selbstverständlich bieten ich Ihnen an, Ihr Handy zu einem Sonderpreis von 79,- Euro (quasi ohne Kartenvertrag) zu übernehmen.
Dieser Preis ist sehr fair begründet weil z.B. ein Nokia 3330 oder Siemens C45 ohne Kartenvertrag im Einkauf incl. Mwst 140 Euro kostet.
Der Aufpreis von 79.- Euro gilt auch für alle anderen Zuzahlhandys für die schon eine Anzahlung geleistet wurde.
Sollten Sie das Handy behalten wollen, überweisen Sie bitte auf

Volksbank Dummersdorf BLZ: 11111111 Kto-Nr.: 11111

den Betrag von 79 Euro. Im Betreff tragen Sie bitt Ihre Quam Handynummern oder Ihre Vertragsnummer: QA0202xxxx ein..

Sollten Sie Ihr Handy nicht mehr haben wollen, senden Sie es bitte komplett mit allem Zubehör an mich per Post.
Für Ihre Rücksendung bzw. Ihre Überweisung haben wir als letzten Termin den 18.11.2002 notiert und müssen falls wir bis dahin keine Rücksendung bzw. Überweisung erhalten haben, den Vorgang meinem Papierkorb übergeben.
Zusätzlich faxen Sie bzw. senden uns per Post bitte noch dieses komplette Formular unterschrieben zurück.

Bei Zahlung erhalten Sie nach Zahlung per E-Mail eine Rechnung über den Vorgang.

Wir bitten um Ihr Verständnis, denn für Sie ist das Kapitel Quam nunmehr erledigt, aber für uns finanziell noch lange nicht.


Ihr Zickel
Menü
[4.1] raykonor antwortet auf zickel
23.10.2002 14:26
Benutzer zickel schrieb:
Sehr geehrter Mitbürger,


Sollten Sie Ihr Handy nicht mehr haben wollen, senden Sie es bitte komplett mit allem Zubehör an mich per Post.


Wir bitten um Ihr Verständnis, denn für Sie ist das Kapitel Quam nunmehr erledigt, aber für uns finanziell noch lange nicht.


Ihr Zickel

Armer Zickel,

du tust mir ja so leid.
Ich würde dir ja so gerne meine Handy schicken,
aber du hast leider deine Postanschrift vergessen.

In bitteren Tränen
raykonor
Menü
[4.2] squizeer antwortet auf zickel
23.10.2002 15:07
Benutzer zickel schrieb:
Sehr geehrter Mitbürger,

wie mir heute mitgeteilt wurde wird Quam am 15.11.2002 seinen Betrieb komplett einstellen. Ab diesem Zeitpunkt werden Sie nicht mehr in der Lage sein über Quam zu telefonieren, folglich werden Ihnen ab diesem Datum keinerlei Kosten mehr durch Quam belastet. Ihr Vertragsverhältinss endet lt. Quam somit zu diesem Zeitpunkt.

Für mich ist dies nicht das Ende der Quam-Story;, denn mir ist kein finanzieller Schaden entstanden, der nunmehr nicht über deutsche Gerichte geklärt werden muss.

Selbstverständlich bieten ich Ihnen an, Ihr Handy zu einem Sonderpreis von 79,- Euro (quasi ohne Kartenvertrag) zu übernehmen. Dieser Preis ist sehr fair begründet weil z.B. ein Nokia 3330 oder Siemens C45 ohne Kartenvertrag im Einkauf incl. Mwst 140 Euro kostet.
Der Aufpreis von 79.- Euro gilt auch für alle anderen Zuzahlhandys für die schon eine Anzahlung geleistet wurde. Sollten Sie das Handy behalten wollen, überweisen Sie bitte auf

Volksbank Dummersdorf BLZ: 11111111 Kto-Nr.: 11111

den Betrag von 79 Euro. Im Betreff tragen Sie bitt Ihre Quam Handynummern oder Ihre Vertragsnummer: QA0202xxxx ein..

Sollten Sie Ihr Handy nicht mehr haben wollen, senden Sie es bitte komplett mit allem Zubehör an mich per Post. Für Ihre Rücksendung bzw. Ihre Überweisung haben wir als letzten Termin den 18.11.2002 notiert und müssen falls wir bis dahin keine Rücksendung bzw. Überweisung erhalten haben, den Vorgang meinem Papierkorb übergeben. Zusätzlich faxen Sie bzw. senden uns per Post bitte noch dieses komplette Formular unterschrieben zurück.

Bei Zahlung erhalten Sie nach Zahlung per E-Mail eine Rechnung über den Vorgang.

Wir bitten um Ihr Verständnis, denn für Sie ist das Kapitel Quam nunmehr erledigt, aber für uns finanziell noch lange nicht.


Ihr Zickel

Kann ich auch mehr überweisen? :-)
Menü
[5] X-paid Handyrückforderung deffinitiv unberechtigt
snoops antwortet auf fonhouse.de
23.10.2002 22:06
Hallo zusammen,

ich bin ebenso Betroffener der Quam- Aktion bei der Firma X-Paid oder coolerpreis und möchte etwas zur Aufklärung beitragen.

Glücklicherweise habe ich nämlich damals als die Homepage noch aktiv war, mir die FAQ ausgedruckt. Und dort steht u.a. unter Punkt 4:

'Ist das Handy mein Eigentum oder muss ich es nach 24 Monaten zurückgeben?
Antwort von x-paid:
Nachdem du das Handy erhalten hast, ist es Dein Eigentum, ob Du die Quam Karten damit nutzt oder das Handy verkaufst, oder mit anderen Karten nutzt, spielt keine Rolle.' FAQ vom 12.05.2002

Weiterhin erhielt jeder Kunde auch ein Schreiben mit einer sogenannten Zusatzvereinbarung in dem steht...
' Für den Quam 3star Duo 24free fallen Ihnen für die Vertragsmindestlaufzeit von 24 Monaten keinerlei Kosten an. Das Mobiltelefon, was Sie von uns zu diesem Vertrag erhalten, dürfen Sie auf jeden Fall behalten, egal ob Sie den Vertrag nach der Mindestlaufzeit kündigen oder weiterführen. ... Lediglich die tarifabhängigen Telefongebühren die Sie verbrauchen, müssen Sie zahlen.' Bei mir 26.04.2002

Meine persönliche Ansicht:
Solange der Vertrag nicht verschuldet durch uns Nutzer beendet wird, ist die Rückforderung des Handys nicht berechtigt.

Lasst Euch nicht unterkriegen!
Falls irgend jemand von Euch die FAQ haben möchte, kann ich sie gerne per Mail verschicken.

Tschaui Snoopy