Benutzer Hagen21 schrieb:
Ich bin vor allem gespannt, wie sie diesen Satz begründen wollen:
"Diese Rückforderung ist rechtlich begründet,
Seit wann bedarf eine Rückforderung einer rechtlichen Begründung?
weil das subventionierte Handy
Ein subwentioniertes Handy ist ein bereits bezahltes Handy.
zu einem nicht mehr existierenden Kartenvertrag geliefert wurde
Falsch, des Kartenvertrag existiert weiterhin bis zu dem 15 November 2002 und komischerweise auch darüber hinaus. Der Unterschied liegt nur darin das er ab 15 November 2002 nicht mehr erfüllt wird. Quam erfüllt seine Bringschuld nicht, oder möchte ab diesem Zeitpunkt die DLC den Fortbestand der Leistungen übernehmen? Von einem DLC-Netz ist mir nichts bekannt. :-)
und wir somit wieder Anspruch auf das Handy haben."
Anspruch auf ein subventionierte hat ausschliesslich die im Vertrag vorgesehene Person oder Gesellschaft.
DLC wird in den oben genannten Verträgen an Stelle des Anspruchberechtigten nicht erwähnt.
Falls der Anspruchberechtigte jedoch seine Zustimmung, Schriftlich erteilt in Form eines Zusatzvertrages, dann erst könnte.... Doch wer Tut so eine Unsinn?
Übrigens, auch wenn das Handy an DLC zugeschickt worden ist, kann es auf gleichem Wege wieder zurückgefordert werden.
Solange der Eigentümer sich nicht schriftlich bereiterklärt hat auf die Eigentümerrechte zu Verzichten, gehört das Gerät bis auf weiteres zu seinem Eigentum.
Aber es gibt sicher einige zitterige Kunden, die bereitwillig
zahlen.