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Kommentar sollte auf Recherche beruhen


14.12.2019 12:51 - Gestartet von yancire
Ganz gewiß spiegelt ein Kommentar die Meinung des Verfassers wider. Allerdings sollte die dargestellte Meinung das Ergebnis einer auf Fakten basierenden Recherche sein. Beim Lesen dieses "Kommentares" entsteht allerdings der Eindruck, daß wohl eher (andere Meinungen) übernommen wurden, denn dieser Kommentar ignoriert die stattfindenden Sparmaßnahmen (seit 10 Jahren keine Erhöhung des Beitrages), wie auch gesetzliche Grundlagen, wie zum Beispiel Art 5 Abs1 Satz2 GG und daraus resultierende Gesetze, wie den Rundfunkstaatsvertrag, in dem der öffentlich rechtliche Rundfunk nicht auf den Bildungsauftrag allein reduziert wird, sondern auch das "Recht" zu unterhalten ausdrücklich Erwähnung findet. Darüberhinaus ignoriert dieser Kommentar die aus der Geschichte Deutschlands erwachsene Forderung nach einem unabhängigen, überparteilichen Rundfunk oder auch die Verfassungen der Länder, die die Regionalisierung, die "dritten" Landesprogramme begründen.
Und wer meint die Nachrichten eines Privatsenders seien "neutral", weil sie sich Nachrichten/News nennen schaut darüber hinweg, daß kommerzielle Programme, wie auch Printmedien "Tendenzmedien" sind, die von Werbeeinnahmen abhängen.
Und wer meint daß Streamingangebote die alle selig machende Form der Information und Unterhaltung sei verkennt, die bereits entstehende Zersplitterung der sich ausschließenden Dienste, die bald eine Vielzahl an Abonnements erfordert, wenn mensch diese Plattformen als seine Medien auswählt.
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[1] Bjoern_Koenig antwortet auf yancire
14.12.2019 13:08

einmal geändert am 14.12.2019 13:10
Lieber yancire,

ich denke nicht dass es als Leser Ihre Aufgabe ist vorzuschreiben, wie ein Autor seine Meinung begründet. Das bleibt dem Autor selbst überlassen.

Viele Grüße

Björn König (teltarif.de)

Benutzer yancire schrieb:
Allerdings sollte die dargestellte Meinung das Ergebnis
einer auf Fakten basierenden Recherche sein.
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[2] Schnitzler-Welke antwortet auf yancire
16.12.2019 19:06

3x geändert, zuletzt am 17.12.2019 01:40
Benutzer yancire schrieb:

wie auch gesetzliche Grundlagen, wie zum Beispiel Art 5 Abs1 Satz2 GG und daraus resultierende Gesetze, wie den Rundfunkstaatsvertrag, in dem der öffentlich rechtliche Rundfunk nicht auf den Bildungsauftrag allein reduziert wird, sondern auch das "Recht" zu unterhalten ausdrücklich Erwähnung findet.

"Regulierte Selbstregulierung" nennt sich diese Art von Gelddruckmaschine zur "legalen" Bereicherung eines immer größer werdenden Dunstkreises.