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Schnitzler-Welke
antwortet auf yancire
16.12.2019 19:06
3x geändert, zuletzt am 17.12.2019 01:40
Benutzer yancire schrieb:
wie auch gesetzliche Grundlagen, wie zum Beispiel Art 5 Abs1 Satz2 GG und daraus resultierende Gesetze, wie den Rundfunkstaatsvertrag, in dem der öffentlich rechtliche Rundfunk nicht auf den Bildungsauftrag allein reduziert wird, sondern auch das "Recht" zu unterhalten ausdrücklich Erwähnung findet.
"Regulierte Selbstregulierung" nennt sich diese Art von Gelddruckmaschine zur "legalen" Bereicherung eines immer größer werdenden Dunstkreises.