Thread
Menü

Irreführende Werbung der Telekom


13.03.2020 06:48 - Gestartet von Chris111
2x geändert, zuletzt am 13.03.2020 08:14
Den alten Preis in der Werbung dem neuen gegenüberzustellen ist (bewusst) irreführend. Denn wenn der maximale Upload gesenkt wurde, sind es ja keine vergleichbaren Tarife mehr. Der alte durchgestrichene Preis muss also entfernt werden. Sonst ist die Werbung irreführend und abmahnbar.
Menü
[1] hans91 antwortet auf Chris111
13.03.2020 13:49
Schön wäre es. Die Telekom bedient sich hier aber eines Kunstgriffs: Der durchgestrichene Preis ist der reguläre Preis für die neuen Tarife und bezieht sich nicht auf den Preis der alten Tarife mit mehr Leistung. Der aktuelle, niedrigere Preis gilt nur zeitlich begrenzt für Vertragsabschlüsse innerhalb eines Aktionszeitraums, das steht auch so in der Werbung. Danach gilt der durchgestrichene Preis für die neuen Tarife. Ob die Preiserhöhung auf den aktuell durchgestrichenen Preis dann wirklich durchgeführt wird (das wäre dann ja eine Preiserhöhung gegenüber den alten Tarifen), ist eine andere Geschichte. Aber die Telekom kann sich darauf berufen, dass sie das aktuell so plant und ist damit rechtlich aus dem Schneider.
Menü
[1.1] trzuno antwortet auf hans91
13.03.2020 16:59

einmal geändert am 13.03.2020 17:01
Benutzer hans91 schrieb:
Schön wäre es. Die Telekom bedient sich hier aber eines Kunstgriffs: Der durchgestrichene Preis ist der reguläre Preis für die neuen Tarife

Nein, das ist der Preis der alten Tarife.
Die neuen Tarife ab 1.4. sind teils deutlich günstiger.

Steht so auch im Artikel:
"Der Tarif MagentaZuhause Giga ist ab 1. April zum Monatspreis von 79,95 Euro zu bekommen. Der bisherige Grundpreis lag bei 119,95 Euro."

Es ändern sich halt sowohl der Preis als auch die Leistung die man unter dem Tarifnamen erhält.

Aber warum sollte das abmahnbar sein, wenn die Leistungen die man erhält genau aufgeführt sind, was sie ja auch sind.