Benutzer hans91 schrieb:
Schön wäre es. Die Telekom bedient sich hier aber eines Kunstgriffs: Der durchgestrichene Preis ist der reguläre Preis für die neuen Tarife
Nein, das ist der Preis der alten Tarife.
Die neuen Tarife ab 1.4. sind teils deutlich günstiger.
Steht so auch im Artikel:
"Der Tarif MagentaZuhause Giga ist ab 1. April zum Monatspreis von 79,95 Euro zu bekommen. Der bisherige Grundpreis lag bei 119,95 Euro."
Es ändern sich halt sowohl der Preis als auch die Leistung die man unter dem Tarifnamen erhält.
Aber warum sollte das abmahnbar sein, wenn die Leistungen die man erhält genau aufgeführt sind, was sie ja auch sind.