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Kein gutes Urteil


06.08.2021 00:49 - Gestartet von triangolum
Das Gericht bemißt die Frage ob zulässig oder unzulässig lediglich dem Bedarf entsprechend und damit der Frage ob es den Rundfunk unzulässig einschränkt wenn dem angezeigten Bedarf nicht eine Erhöhung entsprochen wird. Also kam das Gericht zu dem Urteil, ja die Rundfunkfreiheit wird damit eingeschränkt. Ok, soweit kann ich ja noch folgen aber: Damit ist es völlig egal was die Politik auch immer nun macht und selbst wenn alle Bundesländer gegen eine erneute Anhebung des Beitrages wären so ist nun klar: Stellt dieses Gremium einen erhöhten Bedarf fest so wird der durch das Gericht festgesetzt da ja sonst die Freiheit des Rundfunkes eingeschränkt wird.

Da ist nicht einmal mehr vorgesehen, was dieser Bedarf nun wirklich ist und was alles dies einschließt. Also wenn ein Minister, ein Richter, ein Bürgermeister usw. alle eine gewisse Gehaltsklasse haben, warum ist das bei dem ÖRA keine Begrenzung drin? Nein, Intendanten bekommen 200k+ oder noch mehr, Arbeitnehmer und Angestellte 400k+ und noch mehr. Da wird Telenovea und Shows auf Shows extern produziert wie Vollsender im Werbefinanzierten Programmen usw. da werden teuerste Sportrechte eingekauft und vieles mehr.

Das ist doch kein "Bedarf" mehr sondern das ist schlicht am Auftrag vorbei. Da kommen politische Sendungen und Dokus nur noch teils Nachts im Programm und diese teuren Trash Talk Shows zur besten Sendezeit oder Krimis. Das ist doch nicht der Auftrag und damit der Bedarf.

Also da muß der Gesetzgeber eingreifen und den Auftrag enger und klarer Anzeigen und damit sollte der Bedarf auch wieder deutlich günstiger Ausfinanziert sein. Ganz besonders gilt das für UKW Sender die auch bei Katastrophen funktionieren und nicht ins Internet abgeschoben werden was dann off ist.