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"Versprochen"?


06.10.2021 22:45 - Gestartet von niknuk
4x geändert, zuletzt am 07.10.2021 20:05
Es wird Zeit, dass dieser Begriff endlich präzisiert wird, und zwar von der BNetzA und den Medien. Merke: "bis zu x Mbit/s" ist *kein* Versprechen für *genau* x Mbit/s, sondern lediglich für irgendwas zwischen 0 und x Mbit/s. Was wirklich versprochen wird, ist die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte *Mindest*geschwindigkeit. Beispiel Telekom DSL 16000: bis zu (!) 16 Mbit/s, mindestens 6,3 Mbit/s, mit Zustimmung des Kunden sogar nur 384 kbit/s. Demnach muss die Telekom bei DSL-16000-Anschlüssen nur 6,3 Mbit/s liefern (wenn der Kunde zustimmt, sogar noch weniger bis herunter auf 384 kbit/s), um den Vertrag zu erfüllen. Ich habe so einen Anschluss (MagentaZuhause S) und bekomme auch nur 6,3 Mbit/s (mehr geht hier aus technischen Gründen nicht). Das war mir aber schon bei Vertragsabschluss klar und ich würde nie behaupten, ich bekäme weniger als versprochen. Schließlich habe ich keinen Vertrag unterschrieben, in dem mir exakt 16 Mbit/s zugesagt werden, sondern nur "bis zu 16 Mbit/s, mindestens jedoch 6,3 Mbit/s". Steht im Kleingedruckten, muss man halt lesen, bevor man etwas unterschreibt.

Gruß

niknuk