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Winsim


03.07.2022 11:09 - Gestartet von The_Voice_70
Winsim hat erst gar keinen Button eingeführt. Kündigung mit Verweis auf BGB 312k ist raus. und wurde zum 29.10.23 eingetragen. Auf den Button wurde nicht eingegangen. Geht dann zur Verbraucherzentrale. Gesetzesvorlage war lang genug bekannt zur Umsetzung.
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[1] Uwe 64 antwortet auf The_Voice_70
03.07.2022 18:00
Oh die Bösen von winSIM müssen gemeldet werden bei der Verbraucherzentrale, weil sie den Kündigungsbutton nicht haben. Ich finde das lächerlich. Das melden finde ich genauso lächerlich wie der Kündigungsbutton. Aber jeden, dass seine. Beim Bund in den 80gern hat eine Petze den „heiligen Geist“ zu spüren gekommen. Der hat nie mehr Kameraden angeschissen. Na ja, wir haben eben noch eine andere Erziehung genossen.
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[1.1] Cartouche antwortet auf Uwe 64
03.07.2022 23:57
Benutzer Uwe 64 schrieb:
Oh die Bösen von winSIM müssen gemeldet werden bei der Verbraucherzentrale, weil sie den Kündigungsbutton nicht haben. Ich finde das lächerlich. Das melden finde ich genauso lächerlich wie der Kündigungsbutton. Aber jeden, dass seine. Beim Bund in den 80gern hat eine Petze den „heiligen Geist“ zu spüren gekommen. Der hat nie mehr Kameraden angeschissen. Na ja, wir haben eben noch eine andere Erziehung genossen.

Jawollsen, Herr Schiffschaukel-Kaleu!
Ihr Beitrag hat wenig mit dem Thema Kündigungsbutton zu tun, was meinen Sie?
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[1.1.1] Uwe 64 antwortet auf Cartouche
04.07.2022 07:22
Jawollsen, Herr Schiffschaukel-Kaleu!
Ihr Beitrag hat wenig mit dem Thema Kündigungsbutton zu tun, was meinen Sie?

Oh man beleidigt gleich, ich wusste es schon immer: „Niveau wird nicht in der runden blauen Dose geliefert.“ Aber so ist er der Deutsche.
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[1.1.1.1] flyer213 antwortet auf Uwe 64
04.07.2022 12:51
Benutzer Uwe 64 schrieb:
Jawollsen, Herr Schiffschaukel-Kaleu! Ihr Beitrag hat wenig mit dem Thema Kündigungsbutton zu tun, was meinen Sie?

Oh man beleidigt gleich, ich wusste es schon immer: „Niveau wird nicht in der runden blauen Dose geliefert.“ Aber so ist er der Deutsche.
Das hier ist ja ein ganz Schlauer.
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[2] Trefferle antwortet auf The_Voice_70
03.07.2022 18:50
Benutzer The_Voice_70 schrieb:
Winsim hat erst gar keinen Button eingeführt. Kündigung mit Verweis auf BGB 312k ist raus. und wurde zum 29.10.23 eingetragen. Auf den Button wurde nicht eingegangen. Geht dann zur Verbraucherzentrale. Gesetzesvorlage war lang genug bekannt zur Umsetzung.

Die haben ihn am 1.7. gehabt. Da hatte ich selbst gleich nachgeschaut:

- „DSL-Vertrag kündigen“
- „Mobilfunkvertrag kündigen“

Alles auf der Startseite relativ weit unten unter „Service und Info“
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[2.1] sleepyjoe antwortet auf Trefferle
04.07.2022 05:56
Benutzer Trefferle schrieb:

Alles auf der Startseite relativ weit unten unter „Service und Info“

Es stimmt. Ich bin regelmäßig begeistert, wie Drillisch die Sachen regelt.

Gibt es denn irgendwelche Vorschriften dazu, wie der Button auszusehen hat?

Der ist ja schon gut versteckt. Aber ich finde ein Kündigungsbutton sollte auf keinen Fall so platziert werden, dass man aus Versehen draufklickt.
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[2.1.1] Trefferle antwortet auf sleepyjoe
04.07.2022 06:55
Benutzer sleepyjoe schrieb:
Benutzer Trefferle schrieb:

Alles auf der Startseite relativ weit unten unter „Service und Info“

Es stimmt. Ich bin regelmäßig begeistert, wie Drillisch die Sachen regelt.


Wieso? So ist es gesetzeskonform. Das muss doch, so hab ich es aufgefasst, einfach ein Link sein.
Exakt so machen es übrigens die anderen Netzbetreiber (o2, Vodafone, Telekom) auch.

Startseite, ganz unten.

Der ist ja schon gut versteckt. Aber ich finde ein Kündigungsbutton sollte auf keinen Fall so platziert werden, dass man aus Versehen draufklickt.

Ich schau vorher worauf ich klicke
Wenn er jetzt rot umrandet aufblinkt, klickst du nicht aus Versehen drauf?

Es heisst ja nicht, das der Vertrag mit dem Klick gleich gekündigt ist. Man muss das Formular danach schon noch ausfüllen ;-)
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[2.1.1.1] sleepyjoe antwortet auf Trefferle
04.07.2022 09:08

einmal geändert am 04.07.2022 09:10
Benutzer Trefferle schrieb:



Wieso? So ist es gesetzeskonform. Das muss doch, so hab ich es aufgefasst, einfach ein Link sein.

Ja, das Gesetz ist da in der gewohnten Weise schwammig gehalten: (" Die Kündigungsschaltfläche muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „Verträge hier kündigen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.").
Daher dürfte das klargehen.

Noch schlimmer ist es ja bei den vorgeschriebenen "Cookie-Schaltflächen", die unendlich nervig sind und im Wesentlichen ein Ablehnen der Cookies gezielt verhindern, oder erschweren. Alles nur aufgrund inkompetenter Gesetzgebung.



Ich schau vorher worauf ich klicke Wenn er jetzt rot umrandet aufblinkt, klickst du nicht aus Versehen drauf?


Ich finde es schon gut so. Man findet den Link, wenn man weiß, wonach man sucht. Nicht, dass es vorher anders war. Eine typisch sinnlose Regelung. Man will sich halt nicht mit wichtigen Dingen beschäftigen und arbeitet sich an so Dingen ab.

Aber wenn der Button so platziert wäre, wie eine Werbeschalftläche, die es ja durchaus gibt. Dann wäre es ein deutlicher Unterschied zu vorher. Also, wir brauchen jetzt nicht so zu tun als wäre es Zufall, dass der "Kündigungsbutton" ein unscheinbarer Textlink am Ende der Seite ist.
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[2.1.1.1.1] gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 antwortet auf sleepyjoe
04.07.2022 12:05
Noch schlimmer ist es ja bei den vorgeschriebenen "Cookie-Schaltflächen", die unendlich nervig sind und im Wesentlichen ein Ablehnen der Cookies gezielt verhindern, oder erschweren. Alles nur aufgrund inkompetenter Gesetzgebung.

Vielleicht wäre es sinnvoll, wenigstens zu wissen, wovon man redet, bevor man etwas als inkompetent bezeichnet?

Dass auf vielen Webseiten die Cookie-/Tracking-Zustimmungsdialoge die Ablehnung (deutlich) schwieriger machen als alles zu akzeptieren ist nämlich schlicht rechtswidrig. Google hat schon ein saftiges Bußgeld dafür kassiert. Und inzwischen stellen vermehrt Webseiten auf Dialoge um, bei denen man direkt nebeneinander zwei Buttons für "alles akzeptieren" und "alles ablehnen" hat, weil sich allmählich rumspricht, dass das bisherige Vorgehen rechtswidrig ist und Bußgelder drohen.

Der Gesetzgeber kann halt erstmal wenig dafür, wenn Unternehmen geltendes Recht einfach ignorieren.
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[2.1.1.1.1.1] sleepyjoe antwortet auf gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2
04.07.2022 13:14
Benutzer gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 schrieb:


Der Gesetzgeber kann halt erstmal wenig dafür, wenn Unternehmen geltendes Recht einfach ignorieren.

Der Gesetzgeber (siehe wikipedia.de bei Fragen zum Begriff) sollte im Rahmen des Gesetzgebungsprozessen fachkundige Personen anhören. Da herrscht meiner Meinung nach Einigkeit, wie so etwas aussehen sollte, i.e. möglichst einfach und einheitlich. Dann erlässt der Gesetzgeber Gesetze. Wer kann also etwas für den Inhalt von Gesetzen außer dem Gesetzgeber? Hmm...

Und verschone das Forum mit weiteren Ergüssen dazu.
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[2.1.1.1.1.1.1] gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 antwortet auf sleepyjoe
04.07.2022 14:45
Benutzer sleepyjoe schrieb:
Der Gesetzgeber (siehe wikipedia.de bei Fragen zum Begriff) sollte im Rahmen des Gesetzgebungsprozessen fachkundige Personen anhören. Da herrscht meiner Meinung nach Einigkeit, wie so etwas aussehen sollte, i.e. möglichst einfach und einheitlich. Dann erlässt der Gesetzgeber Gesetze. Wer kann also etwas für den Inhalt von Gesetzen außer dem Gesetzgeber? Hmm...

Und woher genau nimmst Du jetzt die Erkenntnis, dass keine fachkundigen Personen angehört wurden, oder dass mit dem Inhalt der Gesetze irgendetwas nicht in Ordnung ist?

Hier, ich erkläre es nochmal so, dass Du es auch verstehst:

Das Gesetz sagt: Ablehnen muss genaus einfach sein wie akzeptieren. Wer sich nicht dran hält , muss Bußgelder zahlen.

Viele Unternehmen sagen: Wir wollen aber unsere Nutzer überwachen, deshalb ignorieren wir das Gesetz.

Regulierungsbehörde: Verhängt Bußgelder.

Unternehmen sagen: Ach Mist, wir sollten uns doch ans Gesetz halten.

Erkenntnis: Es liegt wohl nicht am Gesetz.

Und verschone das Forum mit weiteren Ergüssen dazu.

Ja, das ist natürlich eine besonders überzeugende Demonstration Deiner Fachkenntnis! Nicht.
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[2.1.1.1.1.1.1.1] sleepyjoe antwortet auf gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2
04.07.2022 15:27

einmal geändert am 04.07.2022 15:30
Benutzer gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 schrieb:

Und woher genau nimmst Du jetzt die Erkenntnis, dass keine fachkundigen Personen angehört wurden, oder dass mit dem Inhalt der Gesetze irgendetwas nicht in Ordnung ist?
Schau doch mal hier:


"Nachdem im Rat entscheidende Teile der Verordnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu Gunsten eines schwächeren Datenschutzes verändert worden waren, sollten am 12. und 13. März 2015 die Justizminister der Mitgliedstaaten eine Einigung zum zweiten Kapitel der Verordnung erzielen, bevor die übrigen Kapitel verhandelt wurden.[64] Erst im Juni 2015 einigten sich die EU-Justizminister auf einen Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung.[79]"
https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung#Lobbyarbeit

Na, wenn das mal nicht nach einem lupenreinen demokratischen Gesetzgebungsverfahren klingt.

Ja, in Ausbildungseinrichtungen und im Fernsehen erzäheln sie einem das wäre alles ganz wunderbar hier. Aber ist es leider nicht.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1] gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 antwortet auf sleepyjoe
04.07.2022 16:04

einmal geändert am 04.07.2022 16:06
Benutzer sleepyjoe schrieb:
Schau doch mal hier:

"Nachdem im Rat entscheidende Teile der Verordnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu Gunsten eines schwächeren Datenschutzes verändert worden waren, sollten am 12. und 13. März 2015 die Justizminister der Mitgliedstaaten eine Einigung zum zweiten Kapitel der Verordnung erzielen, bevor die übrigen Kapitel verhandelt wurden.[64] Erst im Juni 2015 einigten sich die EU-Justizminister auf einen Entwurf der
Datenschutz-Grundverordnung.[79]"
https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung#Lobbyarbeit

Na, wenn das mal nicht nach einem lupenreinen demokratischen Gesetzgebungsverfahren klingt.

Und inwiefern ist irgendetwas davon entweder eine Antwort auf meine Frage oder sonst relevant für das Thema hier?

Nichts von dem was Du da zitierst sagt, dass fachkundige Personen nicht angehört wurden. Und dass etwas mit dem Gesetz an sich nicht in Ordnung ist, ist daraus auch nicht zu entnehmen, schließlich bewirken fragwürdige Vorgehensweisen beim Entwurf des Gesetzes ja nicht automatisch ein schlechtes Gesetz, ibs., wenn das Gesetz ja am Ende schon noch vom Parlament angenommen werden muss. Beachte dazu ibs. die Ausführungen in der von Dir zitierten Quelle, dass *Parlamentarier haufenweise Änderungen zur Schwächung des Datenschutzes eingebracht haben*, etwaige Mängel also wohl kaum nur auf das verwunderliche Verfahren zur Erarbeitung des Entwurfs zurückzuführen sind, sondern wesentlich *auch auf einen demokratischen Prozess*.

Aber vor allem ist es doch wohl einfach irrelevant, weil im konkreten Fall das Vorgehen der Unternehmen ja rechtswidrig ist, also trotz aller Bemühungen, den Datenschutz aufzuweichen, er hier eben nicht aufgeweicht wurde, sondern Unternehmen einfach versuchen, die gegen alle Widerstände beschlossenen gesetzlichen Vorschriften zu ignorieren - und damit auf die Schnauze fallen.

Ja, in Ausbildungseinrichtungen und im Fernsehen erzäheln sie einem das wäre alles ganz wunderbar hier. Aber ist es leider nicht.

Falls Du bisher nicht wußtest, was ein Strohmann-Argument hier: Das hier wäre ein Beispiel dafür. Solltest Du Dich mal mit auseinandersetzen, so argumentative Fehlschlüsse sind nämlich nicht sehr beeindruckend.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] sleepyjoe antwortet auf gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2
04.07.2022 18:00
Benutzer gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 schrieb:

Deine Frage war

Und woher genau nimmst Du jetzt die Erkenntnis, dass keine fachkundigen > Personen angehört wurden, oder dass mit dem Inhalt der Gesetze irgendetwas nicht in Ordnung ist?

Meine Antwort war.

"Nachdem im Rat entscheidende Teile der Verordnung unter
Ausschluss der Öffentlichkeit zu Gunsten eines schwächeren Datenschutzes verändert worden waren, sollten am 12. und 13.

https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung#Lobbyarbeit


Du antwortest dann

Und inwiefern ist irgendetwas davon entweder eine Antwort auf meine Frage oder sonst relevant für das Thema hier?

Das zeigt mir nur folgendes. Es ist leider nicht möglich mit dir zu diskutieren. Daher lasse ich das jetzt auch sein.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 antwortet auf sleepyjoe
04.07.2022 18:41
"Nachdem im Rat entscheidende Teile der Verordnung unter
Ausschluss der Öffentlichkeit zu Gunsten eines schwächeren Datenschutzes verändert worden waren, sollten am 12. und 13.

https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung#Lobbyarbeit


Du antwortest dann

Und inwiefern ist irgendetwas davon entweder eine Antwort auf meine Frage oder sonst relevant für das Thema hier?

Das zeigt mir nur folgendes. Es ist leider nicht möglich mit dir zu diskutieren. Daher lasse ich das jetzt auch sein.

Tja, so ist das, wenn's mit dem sinnentnehmenden Lesen nicht so weit her ist und man vom politischen System, in dem man lebt, auch keinen so rechten Plan hat, wa?

Also, lass mich auch das nochmal für Dich ausbuchstabieren:

Das, was du da oben zitierst, spricht von der Ausarbeitung des Entwurfes im Rat der Europäischen Union, auch genannt der Ministerrat, also ein Rat im konkreten Fall der Justizminister der EU-Mitgliedsländer.

Wenn die damit fertig sind, dann kommen noch die Europäische Kommission und das EU-Parlament dran, ibs. muss das EU-Parlement dem Gesetz halt zustimmen, und ibs. können Abgeordnete des EU-Parlamentes noch Änderungsanträge einbringen, die dann vom Parlament abgestimmt werden. Und dabei ist immernoch viel Gelegenheit, fachkundige Personen anzuhören. Und so oder so sind da halt ja die Abgeordeneten beteiligt, die sich natürlich auch schon vorher angehört haben, was fachkundige Personen dazu zu sagen haben, was dann z.B. die Basis für Änderungsanträge ist.

Und genau deshalb ist Deine Schlussfolgerung, dass hier keine fachkundigen Personen angehört wurden, halt uninformierter Unfug, auch wenn Du Dich für den ganz großen Blicker hältst. Möglicherweise wurden im Ministerrat halt keine fachkundigen Personen angehört - aber es gehört halt wirklich nicht so viel dazu, zu merken, dass der Ministerrat keine Gesetze beschließt.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 antwortet auf gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2
04.07.2022 21:18
Wenn diese

https://www.youtube.com/watch?v=XPynZgJgMt4

außerordentlich hochqualifizierten, jahrelang steuer- und sozialabgebnpflichtigen Intelligenzbestien, sich von "fachkundigen Personen" beraten lassen, bin ich um unsere Zukunft nicht besorgt.
Mann-o-Mann.....
was für ein hahnebüchener Schwachsinn.
Halt, also, ähm........

Ja, also, wie erkläre ich Dir das jetzt.

Also, so ein Parlament, weißt Du, das wird gewählt, und da sitzen ganz viele Leute drin, von ganz vielen Parteien, halt als Vertreter von so Leuten wie uns, weißt Du, und wer da sitzt, das kommt halt darauf an, was die Leute so wählen. In diesem Fall sind es insgesamt ca. 700 Leute. Naja, und wie mache ich Dir das jetzt verständlich ... also, naja, weißt Du, es kann halt einfach mal sein, dass einige Wähler ein bisschen dumm sind und ein paar dumme Abgeordnete wählen, und überhaupt sind unter 700 Leuten halt evtl. auch einfach mal Leute, die nicht so schlau sind, wie hier im Forum ja auch.

Es ist also nicht so wirklich intelligent, wenn man von drei Leuten, die ja wohl auch noch alle einer Partei angehören, Rückschlüsse auf alle 700 zieht, die halt, erstaunlicherweise, nicht alle von der selben Partei sind.

Von daher: Ja, Newsflash, unter den Abgeordneten sind natürlich auch Leute, die keine fachkundigen Personen angehört haben. So ist das halt in einer Demokratie. Aber Du wirst mir sicher gleich auch noch erkläeren, warum das jetzt ein Zeichen von Demokratiemangel ist, dass auch dumme Menschen halt im Parlament repräsentiert sind.

Und außerdem ist natürlich der ganz große Witz an Deiner vor Blickertum nur so strotzenden Einlassung natürlich, dass nun gerade die Grünen bei den Verhandlungen um die DSGVO damit aufgefallen sind, dass sie sinnvolle Änderungsanträge zur Stärkung des Datenschutzes gestellt haben. Ob nun spezifisch die drei Leute aus Deinem Video, kann ich nicht sagen, aber dem Abstimmverhalten der Grünen in der Angelegenheit nach zu urteilen darf man wohl vermuten, dass ibs. die Grünen wohl besonders umfassend mit fachkundigen Personen auseinandergesetzt haben.

Aber, ja, Dir wird sicher etwas noch unsinnigeres als Antwort einfallen, ich bin gespannt ...
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[2.1.1.1.1.2] d.c.n antwortet auf gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2
04.07.2022 23:21
Benutzer gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 schrieb:
Dass auf vielen Webseiten die Cookie-/Tracking-Zustimmungsdialoge die Ablehnung (deutlich) schwieriger machen als alles zu akzeptieren ist nämlich schlicht rechtswidrig.

dann macht man halt ein "Tracking-akzeptieren-oder-kostenpflichtiges-Abo" draus, woher kenne ich das nur?!

Und inzwischen stellen vermehrt Webseiten auf Dialoge um, bei denen man direkt nebeneinander zwei Buttons für "alles akzeptieren" und "alles ablehnen" hat, weil sich allmählich rumspricht, dass das bisherige Vorgehen rechtswidrig ist und Bußgelder drohen.

s.o. - grenzwertig, aber wohl noch nicht (durch-)abgemahnt :(
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[3] basti99 antwortet auf The_Voice_70
04.07.2022 07:04

einmal geändert am 04.07.2022 07:13
Benutzer The_Voice_70 schrieb:
Winsim hat erst gar keinen Button eingeführt.

Selbstverständlich ist der Button vorhanden.

Kündigung mit Verweis auf BGB 312k ist raus. und wurde zum 29.10.23 eingetragen.

Wen interessiert hier, wann und wie du deine Verträge kündigst.

zur Verbraucherzentrale. Gesetzesvorlage war lang genug bekannt zur Umsetzung.

Zu blöd, den Button zu finden und dann auch noch der Verbraucherzentrale auf den Geist gehen ist unverschämt. Wir brauchen dringend ein Einsamkeitsministerium, damit Leute wie du am Wochenende nicht so allein sind.
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[4] sleepyjoe antwortet auf The_Voice_70
04.07.2022 09:00
Benutzer The_Voice_70 schrieb:


Willst du deinen Vertrag loswerden? Daraus wird nichts werden. Drillisch ist da knallhart.

Auch die Verbraucherzentrale wird sich darum nicht scheren.