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Achtung, fiese Fußnotenklauseln!


19.10.2022 13:29 - Gestartet von Wechseler
Da ist eine Marke von 1991 wiederauferstanden und mit ihr der ganze Schmuh, den es damals auch gab:

*1 Gilt bei Abschluss eines Mobilfunk-Kartenvertrags im Tarif Talkline Unlimited Talk LTE nur mit Online-Rechnung im Mobilfunknetz der Telefonica. Es gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tage vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Wird nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 1 Monat. Die Kündigung muss schriftlich an den Provider erfolgen. Die monatliche Grundgebühr beträgt dauerhaft 12,99 €. Die reguläre monatliche Grundgebühr beträgt 29,99 €. Sie erhalten einen Dauerhaften monatlichen Rabatt von 17,00 €. Es fällt eine einmalige Anschlussgebühr in Höhe von 9,99 € an. Im Abrechnungszeitraum steht unlimitiertes Datenvolumen (inkl. LTE) und eine max. erreichbare Geschwindigkeit von 2 Mbit/s im Download und 1 Mbit/s im Upload unter optimalen Bedingungen bereit. Die Handy Internet Flat unterstützt nur das Surfen mit einem geeigneten Smartphone ohne angeschlossenem Computer. Eine Nutzung mit Data Cards, Data-USB-Sticks, Surf-Boxen oder Embedded Notebooks ist nicht Gegenstand des Vertrages. Tethering ist verboten.

Fun fact: Anders als 1991 verstößt mittlerweile gegen EU-Recht und gegen § 73 Abs. 3 TKG.
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[1] Kuch antwortet auf Wechseler
19.10.2022 15:52
Hallo,

ja, das sollte juristisch inzwischen eindeutig sein:

https://www.teltarif.de/o2-verbraucher-router/...
https://www.teltarif.de/lte-router-flatrate-...

Das betrifft ja auch die AGB von freenet Funk:

https://www.teltarif.de/freenet-funk-interview-...

Selbst als möglichen Kündigungsgrund brauchen sie das nicht in die AGB einzufügen: Talkline ist doch monatlich kündbar (freenet Funk sogar täglich), auch vom Provider, und das ohne Angabe von Gründen. Also selbst dafür braucht man so einen sinnlosen AGB-Kniff nicht.

Alexander Kuch
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[1.1] PeterR antwortet auf Kuch
19.10.2022 19:49
Stichwort Router Freiheit ...

Bei dem Lebara Migranten Kiosk am Hauptbahnhof haben die Ortel Mobile Router mit eingebauter SIM Karte bzw. Siegel Aufkleber , damit man die SIM Karte nur in diesem Router betreiben können soll.

Das wäre demnach doch auch gegen die EU Richtlinien bzw. man könnte den Router auf Gewährleistung / Garantie reparieren lassen, auch wenn man die SIM Karte zwischenzeitlich ersetzt hätte.