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Vertragserfüllung


15.10.2002 15:18 - Gestartet von ippel
Eigentlich sollte ich doch mit einem Laufzeitvertrag beste Chancen haben, wenn ich Quam auf Vertragserfüllung verklage. Quam ist schließlich nicht insolvent. Das Problem wird aber eher sein, einen RA zu finden, der für einen Streitwert <=&#8364;0 überhaupt einen Finger krumm macht.

Ippel
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[1] Mobilfunk-Experte antwortet auf ippel
15.10.2002 15:59
Benutzer ippel schrieb:

Eigentlich sollte ich doch mit einem Laufzeitvertrag beste Chancen haben, wenn ich Quam auf Vertragserfüllung verklage. Quam ist schließlich nicht insolvent. Das Problem wird aber eher sein, einen RA zu finden, der für einen Streitwert <=&#8364;0 überhaupt einen Finger krumm macht.

Als Anwalt würde ich dich zuallererst fragen, welches Ziel du mit deiner Klage überhaupt verfolgst.
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[1.1] ippel antwortet auf Mobilfunk-Experte
15.10.2002 16:57
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Als Anwalt würde ich dich zuallererst fragen, welches Ziel du mit deiner Klage überhaupt verfolgst.

Vertragserfüllung. Ganz einfach. Quam hat in den Laufzeitverträgen sehr günstige Tarife. Die will ich mir sichern. Beim Wechsel entstehen mir höhere Kosten durch höhere Gebühren. Der Vertrag läuft 24 Monate. Daran muß sich auch Quam halten.

Ippel
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[1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf ippel
15.10.2002 18:01
Benutzer ippel schrieb:

Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Als Anwalt würde ich dich zuallererst fragen, welches Ziel du mit deiner Klage überhaupt verfolgst.

Vertragserfüllung. Ganz einfach. Quam hat in den Laufzeitverträgen sehr günstige Tarife. Die will ich mir sichern. Beim Wechsel entstehen mir höhere Kosten durch höhere Gebühren. Der Vertrag läuft 24 Monate. Daran muß sich auch Quam halten.

Ich meine, Quam ist nicht mehr in der Lage, den Vertrag zu erfüllen, hat diesen Umstand aber selbst zu vertreten. Also käme vielleicht Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Betracht.

Wenn du tatsächlich einen solchen Schaden hast, kannst du ihn auch als Geldbetrag beziffern (zumindest schätzungsweise). Und schon hast du auch einen Streitwert für den Fall, dass dir der Sinn nach Prozessieren steht.

Ich würde es dennoch sein lassen, denn diesen Schaden könnte man zum Beispiel wie folgt weg-argumentieren:
Selbst wenn Quam den Betrieb aufrecht erhalten würde, könnten sie ihre Tarife jederzeit ändern und z.B. den großen Wettbewerbern anpassen. Für diesen Fall hättest du zwar ein Recht auf außerordentliche Kündigung, du wärst aber wirtschaftlich in der gleichen Situation wie jetzt.
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[1.1.1.1] berndtschuster antwortet auf Mobilfunk-Experte
15.10.2002 19:32

Mit dem grossen Unterschied, dass E-Plus bei den geänderten SMS Preisen den Kunden damals das Guthaben von Prepaidkarten A U S B E Z A H L T - hat, was Quam anscheinend nicht vorhat.

Ich hab kein gesimlocktes Handy mitgekauft sondern 60 Mark bar auf die Ladentheke gelegt !!

MFG

B.
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[1.1.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf berndtschuster
16.10.2002 11:17
Benutzer berndtschuster schrieb:

Mit dem grossen Unterschied, dass E-Plus bei den geänderten SMS Preisen den Kunden damals das Guthaben von Prepaidkarten A U S B E Z A H L T - hat, was Quam anscheinend nicht vorhat.

Ich hab kein gesimlocktes Handy mitgekauft sondern 60 Mark bar auf die Ladentheke gelegt !!

Ich verstehe deinen Unmut. Allerdings ist das wieder ein ganz anderes Problem. Hier ging es ursprünglich um Postpaid-Verträge.

Wenn du das Guthaben einer Prepaid-Karte nicht im vereinbarten Zeitraum abtelefonieren kannst, hast du natürlich einen Anspruch auf Erstattung.
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[1.1.1.1.2] Quam-Homepage überlastet?
hrgajek antwortet auf berndtschuster
16.10.2002 11:32
Hallo,

wollen soviele ihren Freischaltcode auf der Homepage www.quam.de aufrufen? Die Homepage ist im Moment nicht zu erreichen...

Die Hotline ist lieb aber hilflos und verweist auf einen Brief, den alle (registrierten) Quam-Kunden in diesen Tagen bekommen sollen...:-)

Schönen Tag noch.

73 & 55 (Gruss)

Henning Gajek
z.Zt. auf der Systems