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Verbraucherschutz in DE? Gibt es sowas überhaupt?


04.03.2023 01:48 - Gestartet von fe rnwe h
einmal geändert am 04.03.2023 01:52
Selbst in angeblich so unsozialen Ländern wie USA ist der Kunde geschützt und muss - egal ob Status Eigentümer Grundstück/Gebäude, Eigentümer oder Mieter von Wohnraum in Gebäuden - nicht um die Schaltung und Installation der Leitung kümmern. So ist der APL auch dort in Mehrfamilien- und Bürogebäuden vorhanden und der Telekomanbieter kümmert sich um die Leitung bis zum Kunden. Das soll und Das muss doch auch hier gehen. APL vorhanden, der Telekomanbieter vereinbart mit dem Eigentümer bzw. der Verwaltung die Leitungsverlegung (ggf auf Kosten des Eigentümers ab APL) nach dem Vertragsangebot seines zukünftigen Kunden und schaltet erst nach Legung der Leitung ins Haus oder die Räume im Gebäude den Anschluss und nimmt den Vertrag damit an. Falls also der Eigentümer oder Verwalter nicht mitmacht, dürfte der Telekomanbieter letztendlich den Vertragsabschluss mit dem zukünftigen Kunden gar nicht annehmen und dafpr keine Kosten in Rechnung stellen.
Solche Probleme haben aber mit Digitalisierungs-Unsinn zu tun, einfache und schnelle Kommunikation ist damit quasi unmöglich geworden.

PS: Deutsche Sprache ist schwer: "Gebühren" sind von öffentlicher Hand berechnete Entgelte, von Unternehmen nennt man das nicht "Gebühren".
Als das Telefon noch von der staatlichen Post kam, war der Begriff korrekt.
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[1] foxtrot.kilo antwortet auf fe rnwe h
04.03.2023 12:04

einmal geändert am 04.03.2023 12:05
Benutzer fe rnwe h schrieb:
Selbst in angeblich so unsozialen Ländern wie USA ist der Kunde geschützt und muss - egal ob Status Eigentümer Grundstück/Gebäude, Eigentümer oder Mieter von Wohnraum in Gebäuden - nicht um die Schaltung und Installation der Leitung kümmern. So ist der APL auch dort in Mehrfamilien- und Bürogebäuden vorhanden und der Telekomanbieter kümmert sich um die Leitung bis zum Kunden. Das soll und Das muss doch auch hier gehen.

Das wird auch in Deutschland durchaus so gemacht, allerdings nicht im Standard-Massenmarkt bei jedem DSL-Anschluss. Denn dort wird jeder Euro zweimal umgedreht und darum wird sowas dann eben im Rahmen des Schaltungstermins zum ersten Mal ausgekundet. Es gibt dort in der Regel keine separate Vorauskundung. In den allermeisten Fällen ist die Leitung dann auch nach ein paar Minuten geschaltet. Für die paar Ausnahmefälle, wo die Leitung der NE4 defekt ist oder entfernt wurde, geht dann leider erst zu diesem Zeitpunkt die Klärung los. Das wird eben alles so von den Kostenrechnern in Kauf genommen.

Ganz anders sieht es bei Verträgen aus, wo ein sehr großes Auftragsvolumen im Spiel ist. Dort werden durchaus Auskundungstermine im Vorwege durchgeführt und dann alles geklärt und vorbereitet. So ein Vorgehen kostet aber eben viel, viel mehr Geld und ist daher im Massenmarktgeschäft nicht darstellbar. Es hängt wie so oft alles nur am lieben Geld.