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Ab 1. 8. in Kraft/andere Fehler


01.11.2002 16:32 - Gestartet von pistazienfresser
Hallo Leute,
die Gesetzesaenderung ist bereits seit dem 1.8.02 in Kraft getreten.
Die Änderung bestand darin, dass nach der Gesetzeslage vor dem 1.8.02 die Möglichkeit zum Widerruf spaetestens nach 6 Monaten erlosch, wenn der Haender nicht richtig unterrichtet hatte.
Also galten schon damals nicht bloss die 14 Tage, wenn nicht richtig aufgeklaert wurde.
Die Gesetzesaenderung wurde durch ein Urteil des Europaeischen Gerichtshofes noetig (Vgl. NJW 2002, 281 und JuS 2002, 1136).
Zudem muessen die Haender auch nicht unbedingt per Brief aufklaeren, sondern es reicht z. B. ein Fax oder eine Mail mit spezieller Signatur (sogenannte Textform, vgl. § 126 b BGB).
Der eigentliche Skandal liegt meiner Meinung nicht in der europarechtlich geforderten Aenderung, sondern im Verhalten der Haender:
Diese weisen nicht nur einfach nicht auf das Widerrufsrecht hin, was sie eigentlich muessten. Viele Mobilfunkunternehmen ignorieren vielmehr offensichtlich dieses Widerrufsrecht völlig, wie ich am Beispiel Vodafone zur Zeit deutlich erlebe!!
Beste Gruesse pistazienfresser
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[1] pistazienfresser antwortet auf pistazienfresser
01.11.2002 18:09
Hi telefonium,
was meinst du genau:
1. iurisconsulti: Du meinst Rechtsamwaelte? - Latein hatte ich zwar, aber den Begriff kannte ich bislang nicht (Schande ueber mich!)
2. Was soll ich genau tun: Soll ich Vodafone auf Feststellung, dass kein Vertrag mehr besteht, verklagen (warum nicht warten, bis die so dumm sind, mich zu verklagen?)
oder soll ich zu einem Verbraucherschutzverein gehen und sie fragen, ob sie Vodafone ueber ca. 15 000 Euro abmahnen lassen?
(Dann muss ich erst mal einen Verein finden, der die entsprechenden Anwalts- und Gerichtskosten zahlt, bis Vodafone verliert.)
cu2 pistazienfresser
Benutzer telephonium schrieb:
....
Der eigentliche Skandal liegt meiner Meinung nicht in der europarechtlich geforderten Aenderung, sondern im Verhalten der Haender:
Diese weisen nicht nur einfach nicht auf das Widerrufsrecht hin, was sie eigentlich muessten. Viele Mobilfunkunternehmen ignorieren vielmehr offensichtlich dieses Widerrufsrecht völlig, wie ich am Beispiel Vodafone zur Zeit deutlich erlebe!!
Wozu gibt es iurisconsulti, die solch deutliche Vorschriftenmißachtung juristisch beantworten? Du hast doch deutlich hier die entsprechende Gesetzesgrundlagen aufgezählt. Die Rechtschutz zahlt im Notfall. Das macht Freude.

Im Namen des Volkes
Vodafone ist schuldig. ;-)

Beste Gruesse pistazienfresser
cu telephonium
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[1.1] Vodafone misachtet Fernabsatzregeln RE: Ab 1. 8. in Kraft/andere Fehler
pistazienfresser antwortet auf pistazienfresser
02.11.2002 22:43
Benutzer telephonium schrieb:
Benutzer pistazienfresser schrieb:
...
2. Was soll ich genau tun: Soll ich Vodafone auf Feststellung, dass kein Vertrag mehr besteht, verklagen (warum nicht warten, bis die so dumm sind, mich zu verklagen?)
Zahlst Du nichts mehr?
Freiwillig keinesfalls! Habe und werde ich wohl auch nie!
Man müßte die genaue Sachlage kennen.
Wenn es dich wirklich interessieren sollte (ist recht lang):

Die Geschichte:
Ich habe im Internet nach einer Karte fuer mein Zweithandy zum Joggen usw. gesucht. Ueber ein Angebot bei www.factory-2-you.de habe ich solange ueberlegt, bis es weg war. Auf der Seite www.handyberater.de habe ich dann ein gleiches Angebot (bzw.Invitatio) bei der dlc new media AG gefunden. Dort boten sie an, einen Mobilfunkvertrag im Vodafone D2 sun Tarif zu vermitteln. Hierbei wuerde keine Anmeldegebuehr anfallen und den Mindestumsatz und die Grundgebuehr von insgesamt 240 Euro wuerden der Haender mir im Voraus in Form von Call-Ya-Schecks erstatten, die man auch auf einen D2-sun Vertrag aufbuchen koenne. Damit nicht auch dieses Angebot verschwindet, habe ich die entspechenden Formulare als pdf ausgedruckt, noch die Tariftabelle dieses Handlers mit 0 Euro Mindestumsatz und 0 Euro Grundgebuehr ausgedruckt und dann alles am 22.08. zusammen geheftet, ausgefuellt und durchnumeriert. Auf der ersten Seite (dem Antragsfomular von D2) habe ich noch bei dem Verweis auf die AGB handschriftlich ergaenzt: "...soweit diese beiliegen.". Dann habe ich alles kopiert am und das Orginal am 23.08.02 abgeschickt. Dann habe ich erstmal nichts weiter gehoert und gedacht, die wollten mir mir keinen Vertrag.

Am 11.9. habe ich dann aber einen Brief von D2 mit Datum 5.09.02 bekommen, in dem D2 fragte, ob meine Daten so stimmen wuerden. Am gleichen Tag habe ich D2 zurueckgefaxt, die Daten wuerden stimmen, bis darauf, dass in dem Strassennamen ein "r" zuviel sei. Leider sei mir aber bis zu diesem Tage keine Annahme meines Antrages vom 22.08.02, keine Sim-Karte und auch die sonstigen Vertragsgegenstaende eingegangen. Ein Vertrag existierte bisher somit aus meiner Sicht noch nicht. Ich wuerde ihnen und dlc daher eine Frist bis zum 21.09.02 setzen, mein Angebot durch Zusendung der Sim-Karten anzunehmen. Das Gleiche faxte ich auch DLC, wobei ich allerdings irrtuemlich von 120 Euro in Guthabenschecks sprach.

Am 13. 09.02 rief dann eine Frau bei mir an, sagte, sie sei von DLC, die Unterlagen wuerden jetzt verschickt und waeren am folgenden Montag oder Dienstag bei mir. Ausserdem fragte sie mich noch, welchen Handy ich denn haben wollte. Ich sagte, dass ich kein Handy, sondern nur eine Sim-Karte mit Gespraechsguthaben haben wolle, dies stehe auch in meinem Antrag. Dann schaltete ich und fragte, ob bei dem Angebot mit Gespraechsguthaben entsprechend mehr als 120 Euro in Guthabenschecks enthalten sei. Sie bejahte dies.

Am Dienstag, dem 17.09.02 bekam ich dann zwei Briefe von DLC. Im einen war meine Pin und eine D2-Broschuere, in dem anderen die Sim-Karte, Guthabenschecks im Hoehe von 60 Euro und ein vorgedrucktes Schreiben. In dem Schreiben stand, leider habe D2 noch nicht alle Guthabenschecks geliefert, DLC wuerde aber in ca. 3 Wochen mit weiteren Lieferungen rechnen. Daraufhin habe ich DLC ein Fax geschickt, in dem ich sie aufforderte, dafuer zu sorgen, dass bis zum 21.09.02 die restlichen Guthabenschecks ueber 180 Euro bei mir eingehen wuerden. Ansonsten wuerde ich von *allen* verbundenen Vertraegen zuruecktreten. D2 habe ich eine Kopie dieses Faxes geschickt.

Nachdem ich am Dienstag dem 24.09.02 noch immer keine Gutscheine in der Tagespost hatte, habe ich beiden Gesellschaften den Ruecktritt von allen verbundenen Vertraegen erklaert und D2 gegenueber meine Einzugsermaechigung widerrufen (je per Einschreiben mit Rueckschein und gegenueber D2 ausserdem noch per Fax).

Am 9.10. habe ich dann eine Rechnung von D2 fuer den Zeitraum vom 05.09. bis zum 18.09.2002 ueber 4,45 Euro bekommen. Dieser habe ich noch am gleichen Tage per Fax und Brief widerspochen und nochmals gesagt, sie duerften nicht von meinem Konto abbuchen. Hierbei habe ich auf meinen Ruecktritt verwiesen und gleichzeitig angemerkt, dass dieser hilfsweise auch als Widerruf eines Fernabsatzvertrages im Sinne §§ 355, 312 BGB zu werten sein.

Einen Hinweis auf mein Widerrufsrecht hatte ich nicht erhalten, obwohl das gesetzlich vorgeschrieben ist. Einen Ausschluss des Widerrufsrechtes sehe ich hier auch nicht gegeben: Ich konnte nie ueber die Karte angerufen werden oder anrufen werden. Meine Karte hatte ich noch nie aktiviert und auch der Zettel mit den PIN ist noch immer voellig jungfraeulich. Folglich habe ich nie irgendwelche Dienstleistungen von Vodafone erhalten. Schon gar nicht habe ich Vodafone ausdruecklich aufgefordert, mir Dienstleistungen vor dem Ablauf der Widerrufsfrist zur Verfuegung zu stellen!

Darauf erhielt ich am 12.10. ein Schreiben von vodafone mit Unterschrift zweier Sachbearbeiterinnen (?). Darin schrieben diese in 5 Saetzen, dass ich mich fuer die Erstattung an DLC wenden solle.

Am 13.10. schrieb und faxte ich diesen Damen zurueck, dass ihre juristischen Beurteilung unvollstaendig sei und verwies auf BGHZ 139, 368 ff; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1519 f.; AG Duesseldorf, NJW-RR 2001, 275 f. Hiernach berechtigt der Rücktritt von einem Handykauf auch vom Ruecktritt von einem gleichzeitig abgeschlossenen Mobilfunkvertrag, weil beides verbundene Rechtsgeschaefte sind. Einen wesentlichen Unterschied zu meinen zwei Vertraegen sah ich nicht. Nochmals sagte ich, sie sollten keine unberechtigten Forderungen von meinem Konto einziehen.

Am 16.10. wurden dennoch die 4,45 Euro von meinem Konto abgebucht und am 24.10. habe ich dieser Lastschrift widersprochen.

Am 30.10. schrieb und faxte ich, dass die Vodafone-Mitarbeiter bitte in Zukunft keine Straftaten mehr begehen moechten. Dabei verwies ich auf Urteile aus der Rechtsprechung, die Abbuchungen im Lastschriftverfahren ohne Einzugsermaechtigung als Betrug werten.

Am 31.10 erhielt ich ein Computerschreiben, dass ich die 4,45 Euro ueberweisen solle. Mir wurde angekuendigt, dass mit Kosten fuer den Widerruf der (rechtswidrigen) Lastschrift zu rechnen sei und dass bald meine Karte gesperrt wuerde. Ein Anruf bei der Hotline am selben Tag hat nichts gebracht, ausser toller kostenloser Musik.

Weil mich die Geschichte inzwischen mehr als nervt, ueberlege ich wirklich ich die Sache baldigst moeglich an einen Rechtsanwalt abgeben. Die 45 Euro vorprozessualer Gebuehr vorzustrecken sind die Nervenschonung wohl wert – soweit es nicht einer aus meinem Verwandten- oder Bekanntenkreis sogar guenstiger oder fuer Umsonst macht.

Gruss tigermartin

PS: Das „r“ zuviel in meinen Daten haben die Leute von Vodafone bis heute nicht veraendert!