einfach zurückgeben

Gesetzesänderung kann zum Alptraum für Online-Händler werden

Wird der Kunde nicht über seine Rechte belehrt, verlängert sich die Rückgabefrist
Von Marie-Anne Winter

Eine Gesetzesänderung könnte sich zu einem Alptraum von Online-Händlern entwickeln: Sie müssen verkaufte Waren noch nach Monaten gegen den vollen Verkaufspreis zurücknehmen, wenn sie die Kunden nicht ausreichend über ihre Rechte informiert haben. Dabei ist die Informationspflicht der Händler nur schwer zu erfüllen, schreibt das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe.

Für die Kunden ist es fast wie im Schlaraffenland: Erst die neue Kaffeemaschine über das Internet bestellen und dann nach einem halben Jahr ohne Angabe von Gründen einfach wieder zurückgeben. Normalerweise gilt das Widerrufsrecht bei Einkäufen über das Internet, Telefon, per Fax oder an der Haustür nur zwei Wochen lang. Im Zuge einer Gesetzesänderung, die ab 1. November in Kraft tritt, verlängert sich die Rückgabefrist theoretisch aber bis ins Unendliche, wenn die Anbieter ihre Kunden nicht gesetzeskonform über das 14-Tage-Widerrufsrecht informieren. Das heißt in diesem Fall, dass der Kunde die Informationen in Schriftform erhalten und dauerhaft wieder nachlesen können muss. Eine Belehrung vor dem Kauf über die Webseite des Händlers reicht nicht aus.

"Es läuft darauf hinaus, dass der Bestellvorgang für den Kunden weitaus komplizierter werden kann, wenn er vorher beispielsweise den Erhalt einer E-Mail oder die lokale Speicherung der Informationen bestätigen muss," erklärt c't-Redakteur Peter Schmitz. "Außerdem vertreten einige Juristen die Meinung, dass Lösungen, in denen der Kunde aktiv bei seiner eigenen Belehrung helfen soll, juristisch nicht zulässig sind."

Der Gesetzgeber habe mit der Gesetzesänderung in erster Linie den Verbraucherschutz bei Haustürgeschäften verbessern wollen, berichtet c't. Es sei fraglich, ob die Konsequenzen für Online-Händler im Vorfeld hinreichend bedacht wurden.