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Online-Handel lohnt NICHT !!!


01.11.2002 18:20 - Gestartet von maetsch
Ich kann nur jedem raten, keinen Onlinehandel zu eröffnen. Dabei kann man doch kein Geschäft machen - man kann nur Pleite gehen.

1. BILLIG
Das Produkt muß im Internet deutlich billiger sein, damit überhaupt ein Kunde bei einem kleinen unbekannten Internethändler einkauft.

2. BEZAHLUNG
Der Händler muß per Rechnung versenden und sieht bei kleinen Beträgen oftmals nie sein Geld und hat enorme Inkassokosten. Beträge unter 40-50 Euro kann er gerichtlich nicht einklagen. Und er ist sich der Identität der Bestellers auch nicht sicher. Schufa und Wirtschaftsauskunftsdienste mit schwarzen Listen kann sich ein kleiner Händler nicht leisten. Kreditkartenbezahlung ist noch schlimmer - die Stornoquote bei "Mailorder"-Zahlungen liegt bei 90%. Der Händler sieht nie sein Geld, denn die Bezahlung ist nur abgesichert, wenn die Karte im Original vorlag. Die Angabe der Nummer allein genügt nicht.

3. VERSAND
Die Versandkosten sind nur erträglich, wenn der Kunde per Rechnung bezahlt (mit genannten Nachteilen). Selbst kleine Nachnahmepakete kosten bei Post, UPs, DPD... etwa 10 Euro. Das bezahlt kein Kunde freiwillig. Der Händler muß also den Großteil der Versandkosten selbst übernehmen.

4. WIDERRUF
Wenn der Händler Pech hat, erhält er innerhalb von 14 Tagen die Ware zurück. Diese ist geöffnet, benutzt und hat Gebrauchsspuren. Wenn er diese noch einmal als "Neu" verkaufen will, riskiert er eine Betrugsanzeige vom nächsten Kunden und die Ware kommt obendrein wieder zurück. Verkauft er sie gebraucht (mit 12 Monaten Gewährleistung), macht er deutlich Minus. Und die Versandkosten für das ganze Hin-und-Her muß er auch bezahlen.

5. GEWÄHRLEISTUNG
Was für den Kunden toll ist, ist für den kleinen Händler eine Katastrophe - 24 Monate Gewährleistung. Da er seine Ware von einem Großhändler bezieht, der üblicherweise nur 6-12 Monate Garantie bietet, muß er im ungünstigsten Fall 18 Monate lang alle Reparaturen selbst bezahlen. Das kann teuer werden. Nur sehr wenige Großhändler (teuer) bieten 24 Monate Garantie, in manchen Branchen gar keiner. Und selbst dann: Das Ende der 24-monatigen Gewähr beim Großhändler und beim Kunden ist nicht gleichzeitig. Der Händler erhält also gegen Ende der 24 Monate eine Ware zurück, für die er selbst seit 1-2 Wochen keine Garantie mehr in Anspruch nehmen kann. Und es gibt viele Kunden, die erst im letzten Moment noch mal schnell auf ihre Gewährleistung pochen.

Ergo: Mit Onlinehandel kann man kein Geld verdienen. Wer unbedingt was verkaufen will, sollte das über Auktionen (eBay...) tun. Und zwar privat.

Ausnahme: Geringwertige Massenartikel, die im Handel üblicherweise trotzdem teuer sind. Asiatisches (nicht originales) Handyzubehör zum Beispiel. Falls hier ein Kunde nicht zahlt oder der Mist kaputt geht, ist der Schaden sehr gering.
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[1] telecookie antwortet auf maetsch
01.11.2002 19:31
Alo ich habe kaum Händler gefunden die auf Rechnung verkaufen.Es sei denn man ist Stammkunde.Ich habe immer Nachnahme bezahlt.
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[2] pistazienfresser antwortet auf maetsch
01.11.2002 19:44
Hi maetsch!

Benutzer maetsch schrieb:
4. WIDERRUF Wenn der Händler Pech hat, erhält er innerhalb von 14 Tagen die Ware zurück. Diese ist geöffnet,
Dafue gibt es Verpackungen, die sich ohne Beschaediugung oeffnen lassen!
benutzt und hat
Gebrauchsspuren.
Dann kann er sich die Wertminderung vom Verbraucher ersetzen lassen, wenn der Haendler den Verbraucher bei Vertragsschluss ordnungsgemaess darueber belehrt hat: vgl. § 357 Abs. 3 S. 1 BGB.

Wenn er diese noch einmal als "Neu" verkaufen....

5. GEWÄHRLEISTUNG Was für den Kunden toll ist, ist für den kleinen Händler eine Katastrophe - 24 Monate Gewährleistung. Da er seine Ware von einem Großhändler bezieht, der üblicherweise nur 6-12 Monate Garantie bietet, muß er im ungünstigsten Fall 18 Monate lang alle Reparaturen selbst bezahlen. Das kann teuer werden. Nur sehr wenige Großhändler (teuer) bieten 24 Monate Garantie, in manchen Branchen gar keiner. Und selbst dann: Das Ende der 24-monatigen Gewähr beim Großhändler und beim Kunden ist nicht gleichzeitig. Der Händler erhält also gegen Ende der 24 Monate eine Ware zurück, für die er selbst seit 1-2 Wochen keine Garantie mehr in Anspruch nehmen kann. Und es gibt viele Kunden, die erst im letzten Moment noch mal schnell auf ihre Gewährleistung pochen.
Dafuer gibt es § 478 BGB, den "Rueckgriff des Unternehmers":
Wenn der Einzelhaendler fuer Gewaerleistung gegenueber dem Verbraucher gerade stehen muss, verlaengern sich die Fristen fuer seine Rechte gegenueber seinem Lieferanten dementsprechend (479 BGB) bis zu 5 Jahren!
gruss pistazienfresser



Ergo: Mit Onlinehandel kann man kein Geld verdienen. Wer unbedingt was verkaufen will, sollte das über Auktionen (eBay...) tun. Und zwar privat.

Ausnahme: Geringwertige Massenartikel, die im Handel üblicherweise trotzdem teuer sind. Asiatisches (nicht originales) Handyzubehör zum Beispiel. Falls hier ein Kunde nicht zahlt oder der Mist kaputt geht, ist der Schaden sehr
gering.
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[2.1] maetsch antwortet auf pistazienfresser
02.11.2002 05:49
Benutzer pistazienfresser schrieb:
Benutzer maetsch schrieb:
4. WIDERRUF Wenn der Händler Pech hat, erhält er innerhalb von 14 Tagen die Ware zurück. Diese ist geöffnet,
Dafue gibt es Verpackungen, die sich ohne Beschaediugung oeffnen lassen!
benutzt und hat
Gebrauchsspuren.
Dann kann er sich die Wertminderung vom Verbraucher ersetzen lassen, wenn der Haendler den Verbraucher bei Vertragsschluss ordnungsgemaess darueber belehrt hat: vgl. § 357 Abs. 3 S. 1 BGB.

Wenn er diese noch einmal als "Neu" verkaufen....

Dummerweise gibt es §357 Abs.3 S.2 BGB. Und der besagt, daß der Kunde die Ware ausprobieren darf, ohne daß dies sein Recht auf Rückgabe einschränkt.

Ausprobieren = auspacken und benutzen = keine Neuware mehr

Wenn der Händler die Ware einschweißt und versiegelt, darf der Kunde dies trotzdem öffnen und die Ware danach zurückgeben. §357 Abs.3 S.1 regelt lediglich darüber hinausgehende Beschädigungen und Wertminderungen.

5. GEWÄHRLEISTUNG Was für den Kunden toll ist, ist für den kleinen Händler eine Katastrophe - 24 Monate Gewährleistung. Da er seine Ware von einem Großhändler bezieht, der üblicherweise nur 6-12 Monate Garantie bietet, muß er im ungünstigsten Fall 18 Monate lang alle Reparaturen selbst bezahlen. Das kann teuer werden. Nur sehr wenige Großhändler (teuer) bieten 24 Monate Garantie, in manchen Branchen gar keiner. Und selbst dann: Das Ende der 24-monatigen Gewähr beim Großhändler und beim Kunden ist nicht gleichzeitig. Der Händler erhält also gegen Ende der 24 Monate eine Ware zurück, für die er selbst seit 1-2 Wochen keine Garantie mehr in Anspruch nehmen kann. Und es gibt viele Kunden, die erst im letzten Moment noch mal schnell auf ihre Gewährleistung pochen.
Dafuer gibt es § 478 BGB, den "Rueckgriff des Unternehmers": Wenn der Einzelhaendler fuer Gewaerleistung gegenueber dem Verbraucher gerade stehen muss, verlaengern sich die Fristen fuer seine Rechte gegenueber seinem Lieferanten dementsprechend (479 BGB) bis zu 5 Jahren!

Nun ja, ich lese da:
"Die Verjährung ... tritt frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Unternehmen die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt hat."

gruss pistazienfresser
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[2.1.1] pistazienfresser antwortet auf maetsch
02.11.2002 10:54
Benutzer maetsch schrieb:
5. GEWÄHRLEISTUNG
Was für den Kunden toll ist, ist für den kleinen Händler eine Katastrophe - 24 Monate Gewährleistung. Da er seine Ware von einem Großhändler bezieht, der üblicherweise nur 6-12 Monate Garantie bietet, muß er im ungünstigsten Fall 18 Monate lang alle Reparaturen selbst bezahlen. Das kann teuer werden. Nur sehr wenige Großhändler (teuer) bieten 24 Monate Garantie, in manchen Branchen gar keiner. Und selbst dann: Das Ende der 24-monatigen Gewähr beim Großhändler und beim Kunden ist nicht gleichzeitig. Der Händler erhält also gegen Ende der 24 Monate eine Ware zurück, für die er selbst seit 1-2 Wochen keine Garantie mehr in Anspruch nehmen kann. Und es gibt viele Kunden, die erst im letzten Moment noch mal schnell auf ihre Gewährleistung pochen.
Dafuer gibt es § 478 BGB, den "Rueckgriff des Unternehmers": Wenn der Einzelhaendler fuer Gewaerleistung gegenueber dem Verbraucher gerade stehen muss, verlaengern sich die Fristen fuer seine Rechte gegenueber seinem Lieferanten dementsprechend (479 BGB) bis zu 5 Jahren!

Nun ja, ich lese da:
"Die Verjährung ... tritt frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Unternehmen die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt hat."
Ja - die Ansprueche des Verbrauchers auf Nachbesserung, Nachlieferung oder Minderung, schliesslich will er auch fuer diese Ansprueche Rueckgriff nehmen.
Somit hat der Einzelhaendler *mindestens* noch immer 2 Monate Zeit, gegen seinen Haendler vorzugehen (wenn er seine Sache nicht schon ueber 4 Jahre 10 Monate auf Lager liegen hatte, bevor es sie an den Verbraucher ausgeliefert hat!).
gruss pistazienfresser
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[3] ippel antwortet auf maetsch
01.11.2002 19:51
Benutzer maetsch schrieb:
Kreditkartenbezahlung ist noch schlimmer - die Stornoquote bei "Mailorder"-Zahlungen liegt bei 90%.

Entschuldigung, aber das ist absoluter Quatsch. Stornoquoten schwanken immer im unteren Prozent-Bereich. Du willst doch wohl nicht ernsthaft behaupten, daß 90% der Leute, die sich was bestellen und per Kreditkarte bezahlen, die Zahlung widerrufen.

Ippel
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[3.1] maetsch antwortet auf ippel
02.11.2002 05:26
Benutzer ippel schrieb:
Benutzer maetsch schrieb:
Kreditkartenbezahlung ist noch schlimmer - die Stornoquote bei "Mailorder"-Zahlungen liegt bei 90%.

Entschuldigung, aber das ist absoluter Quatsch. Stornoquoten schwanken immer im unteren Prozent-Bereich. Du willst doch wohl nicht ernsthaft behaupten, daß 90% der Leute, die sich was bestellen und per Kreditkarte bezahlen, die Zahlung widerrufen.

Nein, aber so ähnlich.
Nahezu 90% aller international über Visa abgewickelten Internet Transaktionen im Mailorder-Verfahren platzen bei Beträgen unter 100 DM. Auskunft: Visa selbst.
Abhilfe schaffen nur Plausibilitätsprüfungen und Schwarze-Listen. Darauf können große Händler zurückgreifen, kleine nicht.

Jeder Visa-Kunde kann JEDE Transaktion, bei der er seine Karte nicht persönlich vorgelegt und handschriftlich unterschrieben hat, innerhalb von 4 Monaten kostenfrei stornieren. Ein Händler erhält dann kein Geld bzw. muß es an Visa zurückzahlen.
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[3.1.1] ernie antwortet auf maetsch
02.11.2002 17:36
Hallo,

maetsch hat Recht, die Kreditkarten-Stornierung ist ein großes Problem. Genau deshalb verlangen die Kreditkartenunternehmen eine Bankbürgschaft über 25.000,00 EUR, ansonsten kann man mit denen kein Abkommen abschliessen! Das macht die Kreditkarte als Zahlungsmittel für kleinere online-shops völlig uninteressant. Es gibt allerdings praktikable Lösungen, bei denen der Shopbetreiber seine Ware gegen Rechnung versenden kann, sich um den Einzug dieser aber nicht selber kümmern muss. Der Händler muss einen Vertrag mit der Clearing-Gesellschaft abschliessen, diese erhält Provision entsprechend den Rechnungsbeträgen. Vorteil: Der Kunde muss erst bezahlen, wenn er die Ware erhalten hat (= niedrigere Hemmschwelle zur Bestellung), und der Händler bekommt sein Geld garantiert innerhalb 20 Tagen von der Clearing-Gesellschaft; auch wenn der Kunde nicht zahlt!
Wenn man in Google "Rechnungskauf" eintippt, findet man entsprechendes.

ernie (derselbereinenshopbetreibt)
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[4] Keks antwortet auf maetsch
02.11.2002 17:02
Benutzer maetsch schrieb:
Ich kann nur jedem raten, keinen Onlinehandel zu eröffnen. Dabei kann man doch kein Geschäft machen - man kann nur Pleite gehen.

Amazon geht's ganz gut. ;)

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de