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1&1 treibts bunt...


30.08.2023 20:23 - Gestartet von RollinCHK
Wenn Ihr über 1&1 berichten wollt...

Es ist weiterhin zu beobachten (ip-phone-forum), dass 1&1 bei Vertragsverlängerungen die "neuen 24 Monate" an die bestehenden Verträge hängt und sich somit Vertragslaufzeiten von weit über 24 Monate ergeben, wenn der Kunde dies nicht reklamiert. Das gilt sowohl für Mobilfunk, wie auch für DSL-Verträge.
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[1] Kuch antwortet auf RollinCHK
31.08.2023 11:22
Hallo,

zur Frage, ob es erlaubt ist, dass bei einer vorzeitigen Vertragsverlängerung eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten beginnt oder die Restlaufzeit angehängt werden darf, gibt es inzwischen zwei Gerichtsurteile:

Urteil: Vertrag über mehr als 2 Jahre rechtswidrig
https://www.teltarif.de/mobilcom-debitel-...

Gericht: Handy-Vertrag mit mehr als 24 Monaten möglich
https://www.teltarif.de/handy-vertrag-laenger-...

Unter Umständen ist es also erlaubt, dass eine Vertragslaufzeit neu beginnt - und zwar dann, wenn der Kunde das von sich aus möchte und die vorzeitige Vertragsverlängerung explizit von sich aus bestellt hat. Wenn man das und ggf. auch das Anhängen der Restlaufzeit nicht möchte, sollte man den Vertrag nicht von sich aus vorzeitig verlängern. Dazu haben wir sogar extra eine Pressemitteilung als Warnung versandt:

https://www.teltarif.de/presse/2022/pm_1...

In der Regel bekommt man auch deutlich bessere Konditionen, wenn man zunächst kündigt, statt den ungekündigten Vertrag von sich aus vorzeitig zu verlängern.

Wichtige Hintergrund-Infos dazu von uns:

Handy-Vertragsverlängerung: Das sollten Sie beachten
https://www.teltarif.de/mobilfunk/vertra...

Lieber kündigen: Was gegen eine Vertragsverlängerung spricht
https://www.teltarif.de/mobilfunk/vertra...

Alexander Kuch
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[1.1] RollinCHK antwortet auf Kuch
31.08.2023 11:26
Bitte die veränderte Gesetzeslage berücksichtigen...
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[1.1.1] Kuch antwortet auf RollinCHK
31.08.2023 11:31
Hallo,

Benutzer RollinCHK schrieb:
Bitte die veränderte Gesetzeslage berücksichtigen...

welche veränderte Gesetzeslage? Die Gesetzeslage wurde nur bei automatischen und stillschweigenden Vertragsverlängerungen geändert (nur noch Verlängerung um 1 Monat nach Ablauf der ursprünglichen Mindestvertragslaufzeit).

Wir reden hier aber von selbst initiierten vorzeitigen Vertragsverlängerungen im laufenden Vertrag durch den Kunden (weil er es selbst will oder weil 1&1 angerufen und ihm ein "Angebot" gemacht hat). Das hat nichts mit der TKG-Novelle zu automatischen und stillschweigenden Vertragsverlängerungen zu tun.

Am besten einfach mal alle Artikel genau lesen, die wir verlinkt haben.

Alexander Kuch