Hallo,
zur Frage, ob es erlaubt ist, dass bei einer vorzeitigen Vertragsverlängerung eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten beginnt oder die Restlaufzeit angehängt werden darf, gibt es inzwischen zwei Gerichtsurteile:
Urteil: Vertrag über mehr als 2 Jahre rechtswidrig
https://www.teltarif.de/mobilcom-debitel-...Gericht: Handy-Vertrag mit mehr als 24 Monaten möglich
https://www.teltarif.de/handy-vertrag-laenger-...Unter Umständen ist es also erlaubt, dass eine Vertragslaufzeit neu beginnt - und zwar dann, wenn der Kunde das von sich aus möchte und die vorzeitige Vertragsverlängerung explizit von sich aus bestellt hat. Wenn man das und ggf. auch das Anhängen der Restlaufzeit nicht möchte, sollte man den Vertrag nicht von sich aus vorzeitig verlängern. Dazu haben wir sogar extra eine Pressemitteilung als Warnung versandt:
https://www.teltarif.de/presse/2022/pm_1...In der Regel bekommt man auch deutlich bessere Konditionen, wenn man zunächst kündigt, statt den ungekündigten Vertrag von sich aus vorzeitig zu verlängern.
Wichtige Hintergrund-Infos dazu von uns:
Handy-Vertragsverlängerung: Das sollten Sie beachten
https://www.teltarif.de/mobilfunk/vertra...Lieber kündigen: Was gegen eine Vertragsverlängerung spricht
https://www.teltarif.de/mobilfunk/vertra... Alexander Kuch