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ich teile die Einschätzung des Autors nicht


21.12.2023 17:30 - Gestartet von sonate
Freie Meinungsäußerung steht in Deutschland (anders als in den USA) an 5. Stelle im Grundgesetz. Wer sich bei seiner "Meinungsäußerung" an die Artikel 1-4 hält, wird keine Probleme mit dem Gesetz bekommen.

Menschen, die das Grundgesetz nicht achten, haben auch kein Recht auf freie Meinungsäußerung. Vergleiche dazu das Toleranz Paradoxon von Karl Popper.
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[1] w64h885 antwortet auf sonate
22.12.2023 07:07
Benutzer sonate schrieb:
Freie Meinungsäußerung steht in Deutschland (anders als in den USA) an 5. Stelle im Grundgesetz. Wer sich bei seiner "Meinungsäußerung" an die Artikel 1-4 hält, wird keine Probleme mit dem Gesetz bekommen.
Menschen, die das Grundgesetz nicht achten, haben auch kein Recht auf freie Meinungsäußerung.

Ich nehme mal stark an, du bemerkst nicht einmal den hanebüchenen Widerspruch, den du hier fabriziert hast, oder? Ganz ehrlich, Menschen die tatsächlich eine solche Meinung haben wie du, machen mir Angst. Solche Menschen sind die Totengräber eines freiheitlichen Staates und die Geburtshelfer der Diktatur.
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[1.1] sonate antwortet auf w64h885
22.12.2023 08:34
Benutzer w64h885 schrieb:
Benutzer sonate schrieb:
Freie Meinungsäußerung steht in Deutschland (anders als in den USA) an 5. Stelle im Grundgesetz. Wer sich bei seiner "Meinungsäußerung" an die Artikel 1-4 hält, wird keine Probleme mit dem Gesetz bekommen.
Menschen, die das Grundgesetz nicht achten, haben auch kein Recht auf freie Meinungsäußerung.

Ich nehme mal stark an, du bemerkst nicht einmal den hanebüchenen Widerspruch, den du hier fabriziert hast, oder?

Worin besteht denn der Widerspruch?


Ganz ehrlich, Menschen die tatsächlich eine solche Meinung haben wie du, machen mir Angst. Solche Menschen sind die Totengräber eines freiheitlichen Staates und die Geburtshelfer der Diktatur.

Eine wehrhafte Demokratie muss Feinden ihrer freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht tolerant gegenüber sein. Mir scheint, du kennst dich nicht sonderlich mit dem Grundgesetz aus. Außer ein paar unreflektierten Parolen hast du nämlich keinerlei Argumente vorgebracht.
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[1.1.1] w64h885 antwortet auf sonate
22.12.2023 10:59
Benutzer sonate schrieb:
Worin besteht denn der Widerspruch?

Danke für die Bestätigung meiner Vermutung.

Mir scheint, du kennst dich nicht sonderlich mit dem Grundgesetz aus. Außer ein paar unreflektierten Parolen hast du nämlich keinerlei Argumente vorgebracht.

Hast du Jura studiert? Erstens muss man das natürlich nicht. Und zweitens, ja, ich habe.

Ich habe keine Parolen vorgebracht. Ich habe einen simplen Fakt zur Stellung der Meinungsfreiheit im Grundgesetz gebracht. Das ist auch keine Meinung, Auffassung oder Einschätzung. Es ist ein simpler und für jeden Menschen auch ohne jegliches Studium nachzulesender Fakt. In Deutschland gibt es Meinungsfreiheit nur, wenn sie nicht durch ein Gesetz eingeschränkt ist. Das ist selbstverständlich keine Meinungsfreiheit. Wenn ich nur das sagen darf, was mir nicht verboten ist zu sagen, dann habe ich keine Meinungsfreiheit. Selbst in Nordkorea habe ich die Freiheit jederzeit das zu sagen, was mir nicht verboten ist zu sagen. Und bevor du jetzt aufschreibst, ein Vergleich ist keine Gleichsetzung. Aber das weißt du wahrscheinlich.
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[1.1.1.1] sonate antwortet auf w64h885
22.12.2023 11:37
Benutzer w64h885 schrieb:
Benutzer sonate schrieb:
Worin besteht denn der Widerspruch?

Danke für die Bestätigung meiner Vermutung.

Also nur heiße Luft? Oder kommt noch ein Argument?

Mir scheint, du kennst dich nicht sonderlich mit dem Grundgesetz aus. Außer ein paar unreflektierten Parolen hast du nämlich keinerlei Argumente vorgebracht.

Hast du Jura studiert? Erstens muss man das natürlich nicht.
Und zweitens, ja, ich habe.

Ich habe keine Parolen vorgebracht. Ich habe einen simplen Fakt zur Stellung der Meinungsfreiheit im Grundgesetz gebracht. Das ist auch keine Meinung, Auffassung oder Einschätzung. Es ist ein simpler und für jeden Menschen auch ohne jegliches Studium nachzulesender Fakt. In Deutschland gibt es Meinungsfreiheit nur, wenn sie nicht durch ein Gesetz eingeschränkt ist. Das ist selbstverständlich keine Meinungsfreiheit. Wenn ich nur das sagen darf, was mir nicht verboten ist zu sagen, dann habe ich keine Meinungsfreiheit. Selbst in Nordkorea habe ich die Freiheit jederzeit das zu sagen, was mir nicht verboten ist zu sagen. Und bevor du jetzt aufschreibst, ein Vergleich ist keine Gleichsetzung. Aber das weißt du wahrscheinlich.

Du hast Meinungsfreiheit solange du damit nicht die Grundrechte anderer verletzt. Was ist daran einschränkend? Deiner Freiheit sind die gleichen Grenzen gesetzt. Denn wenn du z.b. mich beleidigst, dann verletzt du meine Freiheit. Und diese wiegt gemäß GG höher als deine so geäußerte "Meinung", um Mal ein anschauliches Beispiel zu nennen.

Und bitte schlag nach, was mit wehrhafter Demokratie gemeint ist, bevor mir hier weiter irgendwas unterstellst. Einige Stichpunkte sind auch in meinem ersten Beitrag gegeben.

Es gibt nicht die absolute Freiheit. Denn was das bedeutet, kannst du dir gerne überlegen. In unserer Demokratie gibt es gewisse notwendige Einschränkungen der Freiheit zum Wohle aller. Das gilt auch für Meinungsfreiheit.
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[1.1.1.1.1] w64h885 antwortet auf sonate
22.12.2023 11:43
Benutzer sonate schrieb:
Denn wenn du z.b. mich beleidigst, dann verletzt du meine Freiheit. Und diese wiegt gemäß GG höher als deine so geäußerte "Meinung", um Mal ein anschauliches Beispiel zu nennen.

Um es kurz und knapp aus juristischer Sicht zu sagen: Das ist falsch!

Deshalb nochmals meine Bitte, dein persönliches Bauchgefühl oder Meinung bitte nicht als Fakt zu postulieren.
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[1.1.1.1.1.1] sonate antwortet auf w64h885
22.12.2023 15:05
Benutzer w64h885 schrieb:


Um es kurz und knapp aus juristischer Sicht zu sagen: Das ist falsch!

Quelle?


Deshalb nochmals meine Bitte, dein persönliches Bauchgefühl oder Meinung bitte nicht als Fakt zu postulieren.

Quelle?