Benutzer w64h885 schrieb:
Benutzer sonate schrieb:
Worin besteht denn der Widerspruch?
Danke für die Bestätigung meiner Vermutung.
Also nur heiße Luft? Oder kommt noch ein Argument?
Mir scheint, du kennst dich nicht sonderlich mit dem Grundgesetz aus. Außer ein paar unreflektierten Parolen hast du nämlich keinerlei Argumente vorgebracht.
Hast du Jura studiert? Erstens muss man das natürlich nicht.
Und zweitens, ja, ich habe.
Ich habe keine Parolen vorgebracht. Ich habe einen simplen Fakt zur Stellung der Meinungsfreiheit im Grundgesetz gebracht. Das ist auch keine Meinung, Auffassung oder Einschätzung. Es ist ein simpler und für jeden Menschen auch ohne jegliches Studium nachzulesender Fakt. In Deutschland gibt es Meinungsfreiheit nur, wenn sie nicht durch ein Gesetz eingeschränkt ist. Das ist selbstverständlich keine Meinungsfreiheit. Wenn ich nur das sagen darf, was mir nicht verboten ist zu sagen, dann habe ich keine Meinungsfreiheit. Selbst in Nordkorea habe ich die Freiheit jederzeit das zu sagen, was mir nicht verboten ist zu sagen. Und bevor du jetzt aufschreibst, ein Vergleich ist keine Gleichsetzung. Aber das weißt du wahrscheinlich.
Du hast Meinungsfreiheit solange du damit nicht die Grundrechte anderer verletzt. Was ist daran einschränkend? Deiner Freiheit sind die gleichen Grenzen gesetzt. Denn wenn du z.b. mich beleidigst, dann verletzt du meine Freiheit. Und diese wiegt gemäß GG höher als deine so geäußerte "Meinung", um Mal ein anschauliches Beispiel zu nennen.
Und bitte schlag nach, was mit wehrhafter Demokratie gemeint ist, bevor mir hier weiter irgendwas unterstellst. Einige Stichpunkte sind auch in meinem ersten Beitrag gegeben.
Es gibt nicht die absolute Freiheit. Denn was das bedeutet, kannst du dir gerne überlegen. In unserer Demokratie gibt es gewisse notwendige Einschränkungen der Freiheit zum Wohle aller. Das gilt auch für Meinungsfreiheit.