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Ohne Kabel- TV Vertrag kein I-Net und Telefon !


08.02.2024 10:44 - Gestartet von Herr Bert
Auch ich habe gestern ein Schreiben von der Hausverwaltung der "WBG-Lünen" in Nordrhein-Westfalen und dessen NE4 Anbieter "Wienholt & Horstmann" erhalten. Ich soll den Kabel-TV Vertrag bis zum 01.07.2024 unterschrieben zurücksenden und 12,99€ im Monat zahlen. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Im letzten Satz des Schreibens steht dann, dass sonstige Dienste wie Internet und Telefon nur bestehen bleiben, wenn ich den Kabel- TV Vertrag mit der Firma "Wienholt und Horstmann" abschließe. Ich habe einen Vertrag mit Vodafon über Internet und Telefonie abgeschlossen und schaue kein lineares TV.

Ich habe den NE4 Betreiber "Wienholt und Horstmann" gestern angeschrieben und heute folgende Antwort erhalten:


Sehr geehrte Damen und Herren,

wie von Ihnen richtig wiedergeben ist der Abschluss eines Vertrages mit uns Voraussetzung um die gebuchten Vodafone Produkte bezogen auf das BK-Netz zu nutzen.
Die notwendige Anbindung ist im Besitz von Wienholt & Horstmann und wurde in der Vergangenheit auch über die Mietnebenkosten von Ihnen bezahlt.Sollten sich diesbezüglich weitere Fragen ergeben stehe ich zur Beantwortung gerne zur Verfügung.

Ich gehe zum Verbraucherschutz.
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[1] trzuno antwortet auf Herr Bert
08.02.2024 11:15

einmal geändert am 08.02.2024 11:18
Benutzer Herr Bert schrieb:
.... Ich soll den Kabel-TV Vertrag bis zum 01.07.2024 unterschrieben zurücksenden und 12,99€ im Monat zahlen. ... dass sonstige Dienste wie Internet und Telefon nur bestehen bleiben, wenn ich den Kabel- TV Vertrag mit der Firma "Wienholt und Horstmann" abschließe. ...
Die notwendige Anbindung ist im Besitz von Wienholt & Horstmann und wurde in der Vergangenheit auch über die Mietnebenkosten von Ihnen bezahlt.

Ich gehe zum Verbraucherschutz.

Versuch es.

Ich würde vorher vom Vermieter eine Aufschlüsselung der bisherigen Kostenposition "TV" (oder so ähnlich) verlangen.

Hat bisher W&H das TV Grundangebot komplett geliefert, oder ggf. nur die Durchleitung durch ihr Netz und zusätzlich gab es darin noch einen Kostenanteil vom Kabelnetzanbieter Vodafone?

Im ersten Fall würde ich von W&H verlangen mir diese Aufschlüsselung der bisherigen Kosten zu geben. Also wie hoch war darin der Anteil der Zulieferung des TV Signals durch Vodafone?

Und dann, falls du nur Internet von Vodafone haben willst, ggf. verlangen, dass sie Dir ein Abgebot ohne TV Anteil nur für die Durchleitung machen.

Denn den Anteil der reinen Durchleitung durch ihr Netz wirst du wohl weiterhin an W&H zahlen müssen, da denen das Teilnetz halt gehört. Über eine akzeptable Höhe wird es aber bestimmt Streit geben.

Zusätzlich würde ich mal vergleichen was ggf. VDSL oder FTTH kosten würden, falls es dort die Alternativen gibt.
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[2] Klaus_W antwortet auf Herr Bert
11.02.2024 15:48
Benutzer Herr Bert schrieb:
Auch ich habe gestern ein Schreiben von der Hausverwaltung der "WBG-Lünen" in Nordrhein-Westfalen und dessen NE4 Anbieter "Wienholt & Horstmann" erhalten. Ich soll den Kabel-TV Vertrag bis zum 01.07.2024 unterschrieben zurücksenden und 12,99€ im Monat zahlen. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Im letzten Satz des Schreibens steht dann, dass sonstige Dienste wie Internet und Telefon nur bestehen bleiben, wenn ich den Kabel- TV Vertrag mit der Firma "Wienholt und Horstmann" abschließe. Ich habe einen Vertrag mit Vodafon über Internet und Telefonie abgeschlossen und schaue kein lineares TV.

Noch eines zum NE4-Anbieter Rehnig

Rehnig will für sein Kabel-TV 9,90 € im Monat haben. Wenn ich bis zum 1.7.24 bestelle, spare ich 69,90 € Aktivierungskosten. Keine Ahnung, was damit gemeint ist. Vielleicht sollen am 1.7.24 pauschal alle abgeklemmt werden, die keinen Vertrag bei Rehnig haben und danach Aktivierungskosten zahlen. Ferner konnte ich keine AGB bei Rehnig finden. Also, was macht Rehnig eigentlich? Zum Thema Kabel heißt es gegenüber der Hausverwaltung auf der Webseite.

Das Ziel Ihrer Aufgabe ist es, aus dem bisherigen “Fernsehnetz ein modernes, interaktives Kabel- /Glasfasernetz mit allen Vorteilen für Sie und Ihre Mieter zu erstellen und optimal betreut zu werden.

Und das macht Rehnig.

Weiter heißt es:

Rehnig steht für Leistungsfähigkeit im Bereich digitale TV-Grundversorgung sowie der Fernsehversorgung mit internationalen Programm-Paketen und PayTV.

Abrechnung der Entgelte im Sammelinkasso über die Verwaltung oder im Direktinkassoverfahren mit den einzelnen Kunden. Ebenfalls können folgende Leistungen in diese Entgelte integriert werden:

Modernisierung der Inhouse-Netze
Signalentgelte (GEMA, RTL, Corint Media)
Lizenzen
Wartung und Unterhalt der Anlagen

Wenn ich richtig lese, können sie die Anlangen unterhalten, müssen aber nicht. Ist es nicht normal, daß man dem Kunden eine konkrete Leistungsbeschreibung gibt? Also im Bereich TV, welche Sender kann ich denn jetzt bekommen, in SD oder HD? Rehnig spricht nur von TV-Grundversorgung, aber genaue Angaben werden nicht gemacht. Und was ist mit der Qualität des Koaxnetzes? Bei mir ist bei 800 MHz Feierabend. Also erfüllt das Netz nicht mal den DOCSIS 3.0 Standard, das ist nämlich erst bei 1002 MHz zu Ende.

Wie dem auch sei, mir geht es eigentlich nur darum zu erfahren, was bekomme ich eigentlich von Rehnig und weshalb gibt es dazu keine genaue Leistungsbeschreibung. Für mich komplett unseriös. Ich mußte jetzt übrigens auf DOCSIS 3.1 umsteigen, weil hier Fehler bei DOCSIS 3.0 auf 730 MHz gab und sich niemand kümmern wollte. Wird das auch in Zukunft so sein und was für ein Angebot bekomme ich denn jetzt? TV-Grundversorgung klingt für mich wie ARD, ZDF und Co. und wird das Kabel jetzt DOCSIS 3.1 (bis 1,8 GHz) fit gemacht?

Alles sehr merkwürdig. Zwangsvertrag (sonst kein Kabel-Internet mehr) und nicht mal eine Leistungsbeschreibung. Demnach kommt Rehnig ja nicht mal seiner Aufgabe als NE4- Betreiber nach, sondern wäre nur ein reiner Reseller.
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[3] Wechseler antwortet auf Herr Bert
12.02.2024 18:58
Benutzer Herr Bert schrieb:
Ich soll den Kabel-TV Vertrag bis zum 01.07.2024 unterschrieben zurücksenden und 12,99€ im Monat zahlen. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Im letzten Satz des Schreibens steht dann, dass sonstige Dienste wie Internet und Telefon nur bestehen bleiben, wenn ich den Kabel- TV Vertrag mit der Firma "Wienholt und Horstmann" abschließe.

Du kannst auch einfach zu einem VDSL- oder Mobilfunkanbieter wechseln. Das wird in jedem Fall günstiger. Nach § 313 BGB wird der Kabelinternet-Vertrag gekündigt, wenn Vodafone Kabel durch "Wienholt und Horstmann" abgeschaltet wird.