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22.03.2006 20:13 - Gestartet von Cairo Cassandra
Hi bacardi,

Du bist ja ein ganz schlaues Buerschchen. Man braucht also eine Unterschrift, so so. Wenn man nun bei einem Versandhaendler etwas telefonisch bestellt dann wird zunaechst ein Vertrag geschickt der unterschrieben zurueck geschickt werden muss? Tatsaechlich? Ich habe neulich meinen Handy Vertrag am Telefon OHNE UNTERSCHRIFT fuer 2 Jahre verlaengert, das ist dann ja wohl ein ungueltiger Vertrag. Ich denke der Handy Anbieter wird mir was Husten wenn ich dem sage "Hey, das ist kein gueltiger Vertrag".

Den Leuten wird also gesagt - wie Du selbst schreibst - "drueck die 1 wenn du einverstanden bist" oder? Warum drueckt jemand die 1 wenn er NICHT einverstanden ist?

Ach ja, wenn man ein Taxi bestellt, muss man dann auch erst einen Vertrag unterschrieben? Vielleicht einen Befoerderungsvertrag den man erst einmal zugeschickt bekommt? Wie ist das mit einer Pizza? Wird dann auch zunaechst geprueft ob der Anrufer auch der Anschlussinhaber ist? Wird erstmal ein Vertrag geschickt? Ein Pizza Bestellungs Lieferungsvertrag, Klasse!

Du bist sowas von einfaeltig... Geh' zu Deiner Mama heul' Dich da aus und lass Dir einen Scheitel machen...

Es gruesst Euch alle Cairo Cassandra
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[1] bacardi antwortet auf Cairo Cassandra
22.03.2006 23:32
Erneut beleidigst du mich völlig grundlos, ein solches Verhalten ist eines erwachsenen Menschen unwürdig. Ich würde mich an deiner Stelle dafür schämen. Diese Gemütsregung scheint dir jedoch leider ebenso wie ein angemessener Umgangston fremd zu sein. Was ist deine Motivation? Aus welchem Grund kannst du es nicht unterlassen, mich und andere auf niveauloser Art und Weise zu beleidigen?

Inhaltlich ist folgendes zu sagen:
"Juristen im gemeinsamen Forum von Dialerschutz.de und Computerbetrug.de bringen die Problematik so auf den Punkt: „Zu jedem Vertrag gehören zwei Vertragsparteien. Ist vorliegend die Verbraucherseite nicht klar, muss die Unternehmerseite eben herausfinden, wer der Vertragspartner ist. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, wem eine Rechnung geschickt wird. Hat der Rechnungsempfänger keinen Vertrag geschlossen, entfaltet die Rechnung keine Wirkung. Hat er (auch über das Telefon) einen wirksamen Vertrag geschlossen, muss er bei Erfüllung durch die Gegenseite auch zahlen. Ein Rückschluss allerdings, dass der Telefonanschlussinhaber automatisch der Vertragspartner eines über diesen Anschluss geschlossenen Vertrags sei, ist so nicht zulässig. Immerhin können von einem Anschluss grundsätzlich diverse Personen z.B. bei Quelle, Telekom, Pizzadienst etc. bestellen - der Anschlussinhaber haftet für solche Telefonate nicht."

Und: "Die Firma müßte nämlich beweisen, wer genau wann angerufen hat und dass mit dieser (volljährigen) Person ein wirksamer Vertrag zu dem gefordeten Entgelt abgeschlossen wurde. Das geht aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht."

Ein EVN beweist, DASS angerufen wurde, nicht aber WER angerufen hat und schon gar nicht, dass der Anrufer mit dieser Pauschale einverstanden war.
Im übrigen sollte der Terminus Unterschrift "ODER ÄHNLICHES" zu verstehen gegeben haben, dass es nicht zwingend eine Unterschrift, wohl aber eine nachweisbare Einwilligung sein muss. Dies ist bei Solidus nicht der Fall.