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vision communications


14.11.2007 19:12 - Gestartet von teetop
Hey Leute,
brauche unbedingt Hilfe. Ich habe vor ca. einem Monat diese Nummer angerufen 01805110710. In der Fernsehwerbung stand, die würde 3 cent/Minute kosten, so war es auch in der Ansage. Ich wollte, einfach mal testen, was das so ist. Ich dachte 3 cent, ist ja jetzt auch egal. Dummerweise habe ich einen Tag später nochmal angerufen, um es einem Freund zu zeigen. Jetzt habe ich heute eine Rechnung über 56€ von Vision Communications bekommen. Für eine 30-tägige "Chat Pauschale", die ich garnicht wollte und von der ich auch nichts wusste. Nun bin ich aber noch minderjährig und soweit ich das in den anderen Beiträgen gelesen hab noch garnicht geschäftsmündig. Also müsste ich widerrufen können...?!? Allerdings steht auf der Rückseite der Rechnung (Überschrift "AGB'S"), dass ich in dem Fall eine Entschädigung von 27€ plus 1,99€/Minute zu zahlen habe.
Was kann ich jetzt machen??? Muss ich es meinen Eltern erzählen?
Bitte, bitte antwortet mir zu diesem speziellen Problem!
Vielen Dank. Ich bin echt verzweifelt...
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[1] Frankenstein antwortet auf teetop
15.11.2007 10:43

2x geändert, zuletzt am 15.11.2007 11:19
Hallo teetop,

du mußt natürlich keinen einzigen Cent bezahlen. Du hast keinen rechtsgültigen Vertrag über eine Telefonchatpauschale zu dem in Rechnung gestellten Entgeld abgeschlossen!
Lass dich nicht einschüchtern und bleib standhaft! Die können überhaupt nichts machen, weil sie vor Gericht keine Beweise vorlegen könnten die belegen dass du einen Vertrag abgeschlossen hast. Sie werden dich aber mit Mahnungen und Briefen vom Inkassobüro bombadieren. Diese Briefe klingen immer sehr bedrohlich und sollen einen zur Zahlung bewegen. Lass dich dadurch nicht einschüchtern. Ein Bedrohungszenario zu errichten gehört zur Masche solcher Anbieter!

Du solltest der Visions Communication GmbH eine sogenannte Anfechtungerklärung ( Einschreiben /Rückschein) schicken.

Darin könnte etwa folgendes stehen:

Sehr geehrter Herr D***
Niemals habe ich einen Vertrag über die in Rechnung gestellte Dienstleistung abgeschlossen.
Sollten Sie jedoch an ihrer vermeintlichen Forderung festhalten, so fechte ich hiermit einen eventuellen Vertrag hilfsweise wegen Irrtums und wegen arglistiger Täuschung an!
Ich gehe davon aus, dass sich hiermit die Sache für mich erledigt hat.
Mit freundlichen Grüßen....

Dies soll und darf natürlich keine Rechtsberatung sein, sondern dich nur darüber informieren wie ich mich verhalten habe. Lies meine früheren Beiträge!

Lass dich auch nicht auf Teilzahlungen ein! Das ist ein ganz übler Trick. Die Zahlung eines noch so kleinen Betrages kann als Anerkennung einer Rechtspflicht gegenüber der Firma gedeutet werden.

Beste Grüße Frankenstein

P.S. Hör die dir auch mal den Radionbeitrag vom Bayrischen Rundfunk an

"Wie Minderjährige in die Fänge von Telefonabzo****** geraten!"

http://www.br-online.de/download-podcast/mp3-download/b5aktuell/mp3-download-podcast-funkstreifzug.xml
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[2] Holzwurm212 antwortet auf teetop
04.12.2007 14:01
ich wenn Du wäre würde es meinen Eltern trotz aller Peinlichkeit erzählen, und zeig Ihnen die vielen Beiträge die hier im Internet über diese "tolle Firma" stehen. Zahlen würde ich nix weder die Rechnung noch irgendwelche Mahnungen vom Inkassobüro die sicherlich noch kommen werden. Aber erheb dann auf alle Fälle spät. beim Inkassobüro Einspruch!

Viele Grüße
Holzwurm 212