2. Beispiel Ich hatte in meine fristgerechte schriftliche Kündigung nur meine Kundennummer, nicht aber die Vertragsnummer geschrieben. Da ich nur einen Vertrag habe und eindeutig über meine Kundennummer identifiziert werden kann, hielt ich das nicht für notwendig. Auch konnte ich sie eine Zeit lang nicht findn, weil sie auf keinem der Briefe von 1&1 vermerkt war. Ohne die Vertragsnummer wollte 1&1 die Kündigung aber nicht akzeptieren. Da ich die Vertragsnummer aber nicht mehr innerhalb der Kündigungsfrist nachreichen konnte, wurde die Kündigung erst 12 Monate später berücksichtigt. Das heißt für mich, mehr als 400 Euro Leergeld bezahlen...
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Hallo,
wenn du eine schriftliche Kündigung gemacht hast, mit deiner Kundennummer hast du einen Nachweis. Da steht dein Name und deine Adresse drin. Ausserdem bekommst du eine Kundigungsbestätigung mindenstens ins Postfach.
Und auf jeder Rechung steht jetzt dein Vertragsdatum und Status drin,also gekündigt zu wann oder dem Datum wo deine Kündigung bei 1und 1 eintreffen muss.
Geh zum Anwalt, geb ihm den Nachweis deiner schriftlichen Kümdigung und er macht das was draus.....
Für eine Kündigung brauchst du keine Vertragsnummer... Name und Kundennummer reichen da vollkommen.
Ich denke du hast eher die Kündungsfrist verpasst und deshalb hat sich der Vertrag regulär um 12 Monate verlängert...
Gruß