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Grundverschlüsselung ablehnen !!


29.03.2009 11:28 - Gestartet von barthwo
Grundverschlüsselung hatte ja sogar Astra vor nicht allzu langer Zeit mal auf seiner Agenda. Das ist der Weg komplett weg vom "freien" Empfang von einigermassen vernünftigen privat produzierten Fernsehsendungen. Bald zahlen wir dann sogar für die RTL und SAT1 Gruppe egal wie ausgestrahlt.

Und dann hier auch noch kombiniert mit einer für alle nun gerade erst eingeführten Receiver inkompatiblen mpeg4 Technik, das ist ein Wahnsinn. Und das bloß um 6 "Klötzchensender" in die Frequenzen zu drücken, die bei DVB-T 4 "Klötzchensender" einnehmen würden.

Ich hoffe nur, dass es keine Dummen gibt, die in diese Falle tappen und DVB-T mit mpeg4 Receiver kaufen. Oder noch schlimmer, die auch noch monaatlich Geld für RTL Crime oder Passion abdrücken, diese Dauerabspieler ausgelatscher Krimis und Schmonzetten.

Gerade für die Fläche im ländlichen Bereich hätte ich mir gewünscht, dass die Ausstrahlungskosten z.B. von Sat1 und RTL auf DVB-T hätten etwas mitsubventioniert werden dürfen, um eben ländliche Gebiete attraktiv zu erhalten durch "breiten" Fernsehempfang. Aber das hat ja die EU abgelehnt. Entweder ein Sender ist auf DVB-T überall zu empfangen oder eben nirgends, sowas gehört meines Erachtens in die Regulierung.

Unter diesen Umständen fängt einem ja schon fast an die Situation in England sympathisch zu werden. Dort ist DVB-S fast komplett in privater Hand (Sky-TV) und man muss zahlen, um das empfangen zu können, wohingegen DVB-T sehr gut ausgebaut ist und praktisch flächendeckend mit gutem Programmangebot als "freetv" zur Verfügung steht.

mfg wb
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[1] barthwo antwortet auf barthwo
29.03.2009 11:42
Bzgl. England muss ich mich selber in Bezug auf Begriffe korrigieren: Statt Sky-TV sollte BSkyB stehen und statt "freetv" muss es "freeview" heissen.
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[1.1] chrispiac antwortet auf barthwo
29.03.2009 13:49
Die Grundverschlüsselung darf es so nicht geben. Die im Rest der Bundesrepublik frei empfangbaren Sender haben gar keine Pay-TV Lizenz (wobei das scheinbar keine große Hürde ist). Das Wort "Grundverschlüsselung" ist Verbrauchertäuschung. Der einzige Grund zu Verschlüsseln ist, den Verbraucher an den Verbreitungskosten zu beteiligen und Ihn durch prepropitäre Technik abhängig von dem Verbreitungsweg zu machen.

Den besten Vergleich des Wortes "Grundverschlüsselung" trifft auf "Schwanger" zu. Entweder Frau ist es oder nicht, ein wenig Schwanger geht nicht!

Genauso trifft es die Verbraucher:

a) Sie brauchen neue Technik (Empfänger) mit einer Zugangskarte (das ist Pay-TV, auch wenn Sie im ersten Jahr nichts zahlen brauchen, danach 2,90 Euro im Monat - und wer ist so Naiv zu glauben, das es dabei bleibt?)

b) Selbst die (angeblich) frei empfangbaren Sender haben ein Interesse daran, das die Verbraucher nur durch Zugangskarten an den Inhalt herankommen, da sie, zum Einem selber an den (teureren) Pay-TV Sendern beteiligt sind und nur vorhandene Pay-TV-Empfänger potentielle Kunden bringt. Zum Anderen (und das ist sehr viel wichtiger) geht es um Kontrolle. Mit einem entsprechendem Wasserzeichen sind Aufzeichnungen im Internet einer bestimmten Zugangskarte zuzuordnen und somit leicht ermittelbar! Es geht nicht nur darum dumme Konsumenten an den Verbreitungskostren zu beteiligen, sondern auf Sie auch eigene Kosten die Infrastruktur zum Melken bei (möglichen) Urheberrechtsverstößen unterzujubeln!

c) Von den Möglichkeiten der Vermarktung der erhobenen Daten (jede Grundverschlüsselungskarte muss ja zu einer Adresse geschickt werden) möchte ich erst gar nicht anfangen. Die GEZ dürfte aber ganz oben auf der Liste der potenziellen Käufer solcher Daten stehen.
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[2] Telly antwortet auf barthwo
29.03.2009 22:51
Entweder ein Sender ist auf DVB-T überall zu empfangen oder eben nirgends, sowas gehört meines Erachtens in die Regulierung.

Bitte korrigiere mich, wenn ich auf der Leitung stehe...

Also im Südwesten z. B. gibts nur öffentlich-rechtliche über DVB-T. RTL & Co solls ja auch in Großstädten geben. Dies widerspricht doch Deiner Aussage, oder?

Telly
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[2.1] barthwo antwortet auf Telly
30.03.2009 00:47
Benutzer Telly schrieb:
Entweder ein Sender ist auf DVB-T überall zu empfangen oder
eben nirgends, sowas gehört meines Erachtens in die Regulierung.

Bitte korrigiere mich, wenn ich auf der Leitung stehe...

Also im Südwesten z. B. gibts nur öffentlich-rechtliche über DVB-T. RTL & Co solls ja auch in Großstädten geben. Dies widerspricht doch Deiner Aussage, oder?

Es widerspricht meiner FORDERUNG an den Regulierer. Aber leider ist das so, dass man z.B. im Saarland keine Privaten im DVB-T hat.

Meiner Meinung nach, das sollte mein Beitrag aussagen, hätte man vom Gesetzgeber her den Regulierer anweisen sollen nur flächendeckende Angebote zuzulassen. Dann hätten alle das gleiche Angebot.

mfg wb
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[2.1.1] Telly antwortet auf barthwo
30.03.2009 01:10
Okay. Dann hattest Du es nur unglücklich formuliert.

Jetzt ist es klar.

Telly