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Und bei Ebay?


07.11.2006 20:29 - Gestartet von peter silie
Schon häufiger habe ich bei Ebay Auktionen gesehen von Verkäufern, die gewerblich registriert sind und wo auf der Auktionsseite so gut wie keine Infos wie Impressum, AGBs usw. stehen. Soll ich meinen Anwaltsfreund darauf aufmerksam machen und fleissig Abmahnungen schicken lassen ? Ne mal im Ernst-gewerblich agierende Ebayverkäufer treffen doch die gesetzlichen Regelungen genauso wie "normale" Onlineshops, oder?
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[1] techie antwortet auf peter silie
07.11.2006 20:55
Benutzer peter silie schrieb:
Schon häufiger habe ich bei Ebay Auktionen gesehen von Verkäufern, die gewerblich registriert sind und wo auf der Auktionsseite so gut wie keine Infos wie Impressum, AGBs usw. stehen. Soll ich meinen Anwaltsfreund darauf aufmerksam machen und fleissig Abmahnungen schicken lassen ? Ne mal im Ernst-gewerblich agierende Ebayverkäufer treffen doch die gesetzlichen Regelungen genauso wie "normale" Onlineshops, oder?

In keinem Gesetz steht, daß alle Informationen (Impressum, Widerrufsbelehrung usw.) auf der Angebotsseite stehen müssen. Im Gegenteil hat gerade ein hohes deutsches Gericht darüber ein Urteil gefällt und gesagt, daß es ausreichend ist, diese Informationen über kenntliche Links zur Verfügung zu stellen.

Die meisten Angebote auf eBay entsprechen auch absolut den Vorschriften. Oft sind die notwendigen Informationen über dem "mich"-Link zu erreichen und auch das ist ausreichend.

Was viel schlimmer ist, sind die vielen Anbieter, die sich als Privatanbieter tarnen, aber wie gewerbliche agieren.

Wenn Du eine Abmahnwelle anstoßen willst, dann nur zu! Neuerdings hat sich ja auch die Erkenntnis durchgesetzt, daß Massen-Abmahner auch ganz fleißig blechen dürfen. Wenn Du also zu viel Kohle hast... nur zu! :)
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[1.1] sushiverweigerer antwortet auf techie
07.11.2006 21:12
Benutzer techie schrieb:
Benutzer peter silie schrieb:
Schon häufiger habe ich bei Ebay Auktionen gesehen von Verkäufern, die gewerblich registriert sind und wo auf der Auktionsseite so gut wie keine Infos wie Impressum, AGBs usw.
stehen. Soll ich meinen Anwaltsfreund darauf aufmerksam machen und fleissig Abmahnungen schicken lassen ? Ne mal im Ernst-gewerblich agierende Ebayverkäufer treffen doch die gesetzlichen Regelungen genauso wie "normale" Onlineshops, oder?

In keinem Gesetz steht, daß alle Informationen (Impressum, Widerrufsbelehrung usw.) auf der Angebotsseite stehen müssen. Im Gegenteil hat gerade ein hohes deutsches Gericht darüber ein Urteil gefällt und gesagt, daß es ausreichend ist, diese Informationen über kenntliche Links zur Verfügung zu stellen.

Die meisten Angebote auf eBay entsprechen auch absolut den Vorschriften. Oft sind die notwendigen Informationen über dem "mich"-Link zu erreichen und auch das ist ausreichend.

Was viel schlimmer ist, sind die vielen Anbieter, die sich als Privatanbieter tarnen, aber wie gewerbliche agieren.

Wenn Du eine Abmahnwelle anstoßen willst, dann nur zu! Neuerdings hat sich ja auch die Erkenntnis durchgesetzt, daß Massen-Abmahner auch ganz fleißig blechen dürfen. Wenn Du also zu viel Kohle hast... nur zu! :)

Das stimmt so nicht.

Gewerbliche Anbieter sind verpflichtet ihre Anbieterkennung direkt auf der Angebotsseite unterzubringen (Name, Adresse, Steuernummer etc.). Auch das Widerrufsrecht und die wichtigsten AGB müssen auf der Angebotsseite zu finden sein.

Viele gewerbliche Anbieter schliessen Gewährleistung und Rückgaberecht aus, was rechtswidrig ist.

Auch verkaufen viele Gewerbetreibende auffallend viele private Artikel über ihren gewerblichen Account, auch das ist rechtswidrig. Sobald etwas von einem gewerblichen Händler verkauft wird, gelten alle gesetzlichen Vorschriften. Viele halten sich nicht dran, da hilft dann der Anwalt weiter ;-).
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[1.1.1] techie antwortet auf sushiverweigerer
07.11.2006 22:42
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Das stimmt so nicht.

Gewerbliche Anbieter sind verpflichtet ihre Anbieterkennung direkt auf der Angebotsseite unterzubringen (Name, Adresse, Steuernummer etc.). Auch das Widerrufsrecht und die wichtigsten AGB müssen auf der Angebotsseite zu finden sein.

Du liegst vollkommen falsch. Für weitere Infos s. z.B.: http://www.heise.de/newsticker/meldung/79621

Im Sinne dieses BGH-Urteils muß der "mich"-Link auf eBay als kenntliche und eindeutige Linkbezeichnung angenommen werden.

Viele gewerbliche Anbieter schliessen Gewährleistung und Rückgaberecht aus, was rechtswidrig ist.

Das ist korrekt, aber solche Anbieter sind mir bislang selten untergekommen. Meist versuchen sie nicht, Gewährleistung auszuschließen, sondern sie verkürzen sie oder versuchen, aufgrund der Widerrufsregelungen aus dem FernAbsG, die im BGB verankerte Gewährleistung zu beschneiden.

Ich hatte z.B. mal einen Fall, wo mir ein Händler absoluten Schrott geschickt hat, der Konstruktionsfehler aufwies (keine Produktions- oder Transportschäden). Da ich als Käufer aufgrund von Konstruktionsmängeln nicht davon ausgehen konnte, daß eine Ersatzlieferung des gleichen Produkts mir einwandfreie Ware beschert hätte, habe ich auf Wandlung gem. BGB bestanden (nicht Widerruf gem. FernAbsG) und Erstattung des Warenwertes und der Transportkosten. Der Händler war dann der Meinung, er müßte die Transportkosten nicht erstatten, da ich widerrufen hätte. Man muß also ganz klar zwischen Widerruf gem. FernAbsG und Gewährleistung bzw. sonstiger Rechte gem. BGB unterscheiden und hier wollen einen viele Händler auf die Rolle nehmen.

Auch verkaufen viele Gewerbetreibende auffallend viele private Artikel über ihren gewerblichen Account, auch das ist rechtswidrig. Sobald etwas von einem gewerblichen Händler verkauft wird, gelten alle gesetzlichen Vorschriften. Viele halten sich nicht dran, da hilft dann der Anwalt weiter ;-).

Auch das ist nicht korrekt. Ein Ladeninhaber kann natürlich auch als natürliche Person handeln und unterliegt dann nicht den Pflichten, die ein gewerblicher Anbieter hat. Tut er dies aber in einem Maße, das ein normales Niveau übersteigt, handelt er nachhaltig - meist auch mit Gewinnerzielungsabsicht - und handelt damit dann auch wiederum gewerbsmäßig.

Dennoch darf ein Ladenbesitzer natürlich auch private Geschäfte machen. Um dies besser zu verdeutlichen, als was er handelt, ist es natürlich dumm, wenn er dazu seinen gewerblichen eBay-Account nimmt, da dann die Vermutung nahe liegt, daß er tatsächlich gewerblich handelt und somit auch der Gewährleistung usw. unterliegt.
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[1.1.1.1] peter silie antwortet auf techie
08.11.2006 09:34
Nun gut, dann mal an einem konkreten Beispiel:
Ebay Auktionsnummer 230046583772
Ich kann da nichts erkennen, was den Mindestangaben, zu denen ein gewerblicher Verkäufer verpflichtet ist, entspricht.
Oder sind die Links nur besonders gut versteckt?
;-)
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[1.1.1.1.1] techie antwortet auf peter silie
08.11.2006 09:57
Benutzer peter silie schrieb:
Nun gut, dann mal an einem konkreten Beispiel: Ebay Auktionsnummer 230046583772 Ich kann da nichts erkennen, was den Mindestangaben, zu denen ein gewerblicher Verkäufer verpflichtet ist, entspricht. Oder sind die Links nur besonders gut versteckt? ;-)

OK, das Beispiel ist gut! :)

Schrecklich unvollständige Widerrufsbelehrung, keine Anbieterkennzeichnung, fehlende Angabe zur enthaltenen Umsatzsteuer, keine "mich"-Seite (wo ein Impressum stehen könnte), keine Angabe zur (wahrscheinlich auf 12 Monate verkürzten) Gewährleistung, da Gebrauchtware.

Zuerst habe ich überlegt, ob es sich dabei um einen geknackten Account handeln könnte, aber nach reiflicher Ansicht bin ich zu dem Schluß gekommen, daß der Anbieter wohl wirklich einfach nur einen an der Waffel hat.

Ich habe aber auch nicht gesagt, daß es solche Anbieter gar nicht gibt. Sie dürften aber eher (in diesem wirklich schrecklichen Ausmaß) eher eine Minderheit sein. Bei der Mehrheit sind nur einzelne Formulierungen ungut.
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[1.1.1.1.2] J.Breyer antwortet auf peter silie
08.11.2006 10:08
Benutzer peter silie schrieb:
Nun gut, dann mal an einem konkreten Beispiel: Ebay Auktionsnummer 230046583772 Ich kann da nichts erkennen, was den Mindestangaben, zu denen ein gewerblicher Verkäufer verpflichtet ist, entspricht. Oder sind die Links nur besonders gut versteckt? ;-)

das ist relativ einfach zu erklären.
der verkäufer wird zwar von ebay angezeigt
'Angemeldet als gewerblicher Verkäufer'

aber im startpreis wird überhaupt nicht das für gewerbliche angebote übliche
'Startpreis: EUR xxx,00
inkl. MwSt.'
angezeigt. auf diese auszeichnung hat der verkäufer überhaupt keinen einfluss das wird von ebay festgelegt.

also kann das nur bedeuten das er noch gar nicht als gewerblicher verkäufer von ebay eingerichtet wurde. das kann an allem möglichen liegen und ist in jedem fall ein fehler von ebay.

jonas

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[1.1.1.1.2.1] peter silie antwortet auf J.Breyer
08.11.2006 11:15
Das sehe ich nicht so. Der Verkäufer selbst richtet seinen Ebay-Account als privaten oder gewerblichen ein. Und wenn man einen gewerblichen Account hat (der Verkäufer hat ausschliesslich diverse Gitarren im Angebot), dann ist man auch selbst für entsprechende Angaben auf seiner Auktionsseite verantwortlich. Noch nicht mal einen Artikelstandort gibt er an. Das sieht für meine Begriffe recht unseriös aus und dürfte den Gesetzesvorgaben überhaupt nicht entsprechen.
Im Zweifel ggf. zum Nachteil für den Käufer. Und das sollte eben eigentlich vermieden werden.
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[1.1.1.1.2.1.1] Altaso antwortet auf peter silie
08.11.2006 11:37
Dann spiel doch den Hilfssheriff und schreibe ihn mal darauf an wenn es dich so stört.

Es bringt nämlich ehrlich gesagt nix, wenn du uns das hier mitteilst, was dich an einem Ebay Verkäufer stört.

Bevor man auf die Abmahnungswelle schwemmt sollte man einen Verkäufer lieb und nett darauf ansprechen.

Sollte er allerdings deinen Verkauf stören (sofern du Händler in der gleichen Branche bist) bist du erst berechtigt einen auf "Media Markt/Saturn" zu machen und kannst ihn abmahnen.

Es geht allerdings nichts über einen netten persönlichen Kontakt! Das ist das A und O! Alles andere empfinde ich als Müll.

Evtl. weiß der gute noch nichtmal das er fehler macht. Ich verstehe einfach nicht was genau du jetzt gegen ihn hast. Schreibe ihn doch einfach mal an...
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[1.1.1.1.2.1.1.1] peter silie antwortet auf Altaso
08.11.2006 12:18
Hallo,
das war doch NUR EIN BEISPIEL! Die Ausgangsfrage war die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung bei Onlineshops wo auch gewerbliche Ebayauktionen dazu zu zählen sind. Bei so einem Verkäufer wie im Beispiel würde ich persöhnlich nichts kaufen, ohne mich vorher genaustens informiert zu haben zumal man da ja normalerweise auch per Vorkasse bezahlt (auch eigentlich ein Unding...). Kann aber jeder gerne so halten wie ihm lieb ist.