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07.11.2006 16:11 - Gestartet von spl
einmal geändert am 07.11.2006 16:28
https://www.teltarif.de/arch/2006/kw45/...

Dass Käufer grundsätzlich bei Bestellwerten bis 40 Euro automatisch die Rücksendekosten zu tragen hätten, ist unzutreffend und mangelhaft recherchiert. Weitere Voraussetzung ist, dass er es in seinen AGB geregelt hat. Hat er es verschlafen dort eine Regelung zu treffen, trägt er auch bei geringeren Bestellwerten die Versandkosten. (Es ist schon ein Stück Realsatire, dass Teltarif über mangelhafte Informiertheit von Kunden berichtet, sich aber selbst auch nicht informiert...)

Auf Grund solcher Informationsdefizite offenbar sowohl bei Verbrauchern als auch bei Unternehmern finde ich die Abmahninitiative von Mediamarkt und RA Steinhöfel übrigens sehr begrüßenswert. Es ist unglaublich, welche völlig verbraucherrechtswidrigen und unprofessionellen Irreführungen es hier gibt.

Regelmäßig raubkopieren Shops AGB sogar, um sich das Geld für den Anwalt zu sparen, und machen sich dann noch nicht einmal die Mühe sie auf die eigene Kundschaft anzupassen. So kommt es immer wieder zu Klauseln, die gegenüber Kaufleuten wirksam, gegenüber Verbrauchern aber unwirksam sind (etwa Gerichtsstandsvereinbarungen, unverzügliche Rügepflichten u.a.). Mein Mitleid mit solchen "Handels-Amateuren", die ihre Kunden entrechten, selbst aber das Geld für einen Anwalt sparen wollen und dabei auch noch Straftaten begehen, hält sich in ausgesprochenen Grenzen.

spl