bei 13 cent pro sms sind das "nur noch" 133.-€ für das MB.
§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher -BGB-
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Ich erlebe mich als erheblich willensschwach diesem SMS Wucher zu widerstehen... und das schon seit längerem
Kann sich mal ein netter Anwalt melden, der mich mal durch ein paar Instanzen sponsert...