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Brauche mal rechtshilfe bei 123simsen.com


11.11.2006 09:35 - Gestartet von hannilop
Hallo hätte mal ne frage meine nichte hat bei 123simsen.com sich angemeldet für 100 free sms wie sie aber jetzt mitbekommen hat muss sie jetzt 96 € für 1 jahr bezahlen sie ist noch minderjährig hat aber ein falsches datum bei der anmeldung angegeben..

meine frage ist kann man da was machen eine wiederrufsbestätigung haben wir nicht bekommen..

komm ich aus dem vertag wieder raus habe mich ein wenig im internet schlau gemacht und ein wenig was rausgesucht was ich hier auch gleich posten werde,, kann mir jemand helfen wie ich das am besten formulieren soll oder was ich sonst machen kann.....



1)
Gründe für ein nicht existierendes Vertragsverhältnis kann etwa sein, dass der Kostenhinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt war oder auf der Webseite nicht klar erkennbar war. Damit gilt die Kostenklausel nach § 305c BGB als überraschend und kann deshalb angefochten werden.

2)
Zusätzlich kann man sich ob des unklaren und uneindeutigen Aufbaus der Webseite auch auf einen Irrtum und eine arglistige Täuschung (§§ 119, 123, 142 BGB) berufen.
3)
Betroffene sollten zudem die örtliche Verbraucherschutzzentrale informieren und gegebenenfalls Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten.

4)
Bis zum Alter von 18 Jahren sind Jugendliche nur eingeschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, Verträge können nur mit Zustimmung der Eltern abgeschlossen werden. Verweigern die Eltern ihre Zustimmung, dann sind diese Verträge nichtig.
5)
Sollten Sie sich von einer Limited betrogen fühlen, brauchen Sie keine Angst vor einer Strafanzeige zu haben. Ist der Firmeninhaber oder Geschäftsführer in Deutschland gemeldet, agiert die Firma in Deutschland. Dann gilt auch Deutsches Recht.
6)
Grundvoraussetzung ist, dass die betroffenen Personen nie eine Widerrufserklärung erhalten haben. Sprich: Diese ist ihnen weder per E-Mail, per Fax noch per Briefpost zugegangen.

7)
Eine im Sinne des § 126b BGB formgerechte Widerrufsbelehrung haben Sie auch in diesem Fall nicht erhalten. Die ersten 100 SMS wurden Ihnen als "Gratis-SMS" versprochen. Ihr Widerrufsrecht ist, wenn Sie sich im Rahmen dieser 100 SMS bewegt haben, auch nicht erloschen, da Sie durch Inanspruchnahme derselben noch keine kostenpflichtige Dienstleistung veranlasst haben.

8)
Dies gilt meines Erachtens selbst dann, wenn bis zu 100 SMS zeitlich nach Ablauf der 14-tägigen "Gratis-Erprobungsphase" versandt wurden. Denn anders können die einschlägigen AGBs von simsen.de im Hinblick auf die nichtordnungsgemäße Widerrufsbelehrung sowie unter Heranziehung der nach § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB zu berücksichtigenden Begleitumstände des jeweiligen Vertragsschlusses nicht verstanden werden. Und Zweifel in der Auslegung gehen nach § 305c Abs. 2 BGB selbstverständlich zu Lasten des Verwenders.





ich hoffe ihr könnt mir helfen oder eventuell sagen wie ich so einen brief vormulieren kann....


vielen dank für eure hilfe....

Liebe grüße euer hanni
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[1] hannilop antwortet auf hannilop
12.11.2006 02:12
Hat keiner ne Antwort dazu :-(
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[1.1] GKr antwortet auf hannilop
12.11.2006 08:52
Benutzer hannilop schrieb:
Hat keiner ne Antwort dazu :-(

Guten Morgen,
Du wirst auch keine Antwort bekommen.
Dazu ist Deine Frage zu eindeutig und glasklar formuliert.

Die juristisch Vorgebildeten hier wissen genau, daß eine Rechtsberatung und/oder Rechtshilfe über ein Internet-Forum nicht erlaubt ist und werden sich hüten, Dir zu antworten. Bekämen sie doch ansonsten zu recht Ärger.

Und die, die sich hier so oft als juristisch versiert aufspielen, können Dir keine Rechtshilfe geben, weil sie keine Juristen sind.

Formulier's anders, allgemeiner und mach's an einem konkreten Fall fest. Dann wirst Du sehen, wie die Juristen, die sich hier regelmäßig betätigen - warum auch immer, offensichtlich haben sie ansonsten keine sinnvolle Beschäftigung - Dich mit Zitaten aus den Gesetzbüchern bedienen werden.

GKr
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[2] mexi antwortet auf hannilop
06.12.2006 13:57
Hallo, hab gerade deinen Beitrag gelesen. Wir können uns die Hand reichen mir ist genau das selbe passiert. Ich habe jetzt eine e-mail an 123simsen versand.Nach Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale kannst du immernoch den Vertragsabschluß widerrufen, denn: die vorgeschriebenen Widerrufsbelehrungen sind in den Teilnahmebedingungen verborgen, mit der Folge das ein Widerruf des Vertragsabschlusses auch heute noch möglich ist. 123simsen wirbt auf Ihrer Seite großformatig mit GRATIS sms ohne das zunächst erkennbar wird, dass du bei einer Anmeldung einen Jahresvertrag abschliesst.Denn dieser Kostenhinweis war in den AGB´s versteckt und ein weiterer Hinweis auf die Entgeltpflicht wurde erst durch Scrollen an den unteren Seitenrand der Anmeldeseite erkennbar. Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen diese Informationen schon bei der Anmeldung KLAR und VERSTÄNDLICH mitgeteilt werden, was auf dieser Seite nicht der Fall war!
Das habe ich auch so dem Herrn Müller mitgeteilt und den Widerruf an info@123simsen.com gesendet. Bisher habe ich noch keine Antwort erhalten, wir sind also gespannt und hoffen das wir da so wieder raus kommen...
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[2.1] tamburrini antwortet auf mexi
06.12.2006 23:11
Hallo, bin auch von 123-simsen begeistert!
Meine Tochter, 12 Jahre alt, ist auch, so wie viele, reingefallen, da die sms kostenlos sein sollten!
Ich habe genauso wie du reagiert, habe sofort eine E-mail an 123simsen geschickt um zu erklären, dass meine Tochter noch nicht Geschäftsfähig ist! Sie haben geantwortet, dass sie wohl ihr geburtsdatum gefälscht hätte und dass alles an die Rechtsabteilung ginge! außerdem hatte ich auch hingewiesen, dass es unser Recht wäre innerhalb von 14 Tagen aus dem Vertrag zurückzutreten! das war am 25 Oktober!bis heute haben sie nicht mehr reagiert und ich dachte es wäre alles erledigt! Aber heute bekommt meine Tochter eine Mahnung von eine Inkasso-Firma in Neumünster!Dazu noch 39 Euro Mahngebühren! Ich habe eben einen netten Brief geschrieben und werde morgen doch zur Verbraucherzentrale gehen!Mal sehen was dann noch wird!Auf keinen Fall will ich bezahlen!
Werde auch die Presse verständigen, damit nicht mehr so viele reinfallen!!
gruss
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[2.1.1] mexi antwortet auf tamburrini
07.12.2006 15:13
Hallo, bin auch von 123-simsen begeistert!
Meine Tochter, 12 Jahre alt, ist auch, so wie viele, reingefallen, da die sms kostenlos sein sollten! Ich habe genauso wie du reagiert, habe sofort eine E-mail an 123simsen geschickt um zu erklären, dass meine Tochter noch nicht Geschäftsfähig ist! Sie haben geantwortet, dass sie wohl ihr geburtsdatum gefälscht hätte und dass alles an die Rechtsabteilung ginge! außerdem hatte ich auch hingewiesen, dass es unser Recht wäre innerhalb von 14 Tagen aus dem Vertrag zurückzutreten! das war am 25 Oktober!bis heute haben sie nicht mehr reagiert und ich dachte es wäre alles erledigt! Aber heute bekommt meine Tochter eine Mahnung von eine Inkasso-Firma in Neumünster!Dazu noch 39 Euro Mahngebühren! Ich habe eben einen netten Brief geschrieben und werde morgen doch zur Verbraucherzentrale gehen!Mal sehen was dann noch wird!Auf keinen Fall will ich bezahlen!
Werde auch die Presse verständigen, damit nicht mehr so viele reinfallen!!
gruss
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[2.1.2] mexi antwortet auf tamburrini
07.12.2006 15:19
Huch, hab eben wohl einmal zu viel enter gedrückt... Bei mir hat sich bisher auch noch nichts weiter getan. Kein Feedback von 123simsen. Müssen die nicht erstmal 2 Mahnungen schicken bevor sie mit Inkasso kommen? Wäre es eigentlich sinnvoll wenn mehrere Geschädigte einen Anwalt zusammen nehmen und gegen 123simsen klagen???
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[2.1.2.1] hatschi88 antwortet auf mexi
07.12.2006 17:35
ja das mit dem zusammen klagen hab ich mir auch schon überlegt, aber ein Anwalt kostet halt auch wieder, denk ich..!Was hat den die Verbraucherzentrale gesagt?Ich hab mir auch schon überlegt dass wir uns gemeinsam an die Presse wenden könnten , in taff oder blitz oder so sind die bestimmt scharf auf sowas. Betrug im Internet ist doch laufend Thema in solchen Sendungen.was meint ihr?
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[2.1.2.1.1] caprisonne antwortet auf hatschi88
11.12.2006 11:41
Bin ab gestern auch ein Club-Mitglied ;) Wie soll das jetzt nur weitergehen.. Ich bekomme nicht einmal Antworten auf meine Schreiben :(
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[2.1.2.1.1.1] Briefvorlage an Inkasso von 123simsen.com
tamyda antwortet auf caprisonne
04.03.2007 06:49
Ich bin mittlerweile in der gleichen Sache ebenfalls bei einer Inkasso-Firma in Kiel gelandet. Teilweise mit eurer Hilfe habe ich jetzt einen Brief aufgesetzt (den ich allerdings noch von der Verbraucherberatung absegnen lassen will). Anschließend werde ich das Risiko eingehen, mit Hilfe eines Rechtsanwaltes den Rechtsweg zu beschreiten. Hier aber erst mal der Brief:

Sehr geehrter Herr Jensen,
nach Rücksprache mit der Verbraucherberatung NRW wurde auf der Website der Firma 123simsen.com durch eine Anmeldung der irreführende Eindruck von Gratis-SMS erweckt (siehe Anlage ((Kopie von der Website)) ).
123simsen wirbt auf seiner Seite großformatig mit GRATIS-sms ohne das zunächst erkennbar wird, dass man bei einer Anmeldung einen Jahresvertrag abschließt. Denn dieser Kostenhinweis ist klein in den AGB´s versteckt und ein weiterer Hinweis auf die Entgeltpflicht wird erst durch Scrollen an den unteren Seitenrand der Anmeldeseite erkennbar. Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen diese Informationen schon bei der Anmeldung KLAR und VERSTÄNDLICH mitgeteilt werden, was auf dieser Seite nicht der Fall ist!
Deshalb sehe ich einem weiteren Vorgehen ihrerseits der Sache gelassen entgegen und werde sie ebenfalls an einen Rechtsanwalt weiterleiten.
Parallel dazu wird der Vorgang aufmerksam von der Verbraucherberatung NRW beobachtet und protokolliert.
Mit freundlichen Grüßen
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[3] hatschi88 antwortet auf hannilop
06.12.2006 17:31
Ja klasse ich kann in eiuren Club eintreten ich bin auch auf diesen Herr Müller reingefallen und weiß jetz nicht was ich machen soll jedoch habe ich mich scon vor ein paar Wochen angemeldet bis dann die Mahnung kam ich solle zahlen.Habe nur 2 Sms versandt die nicht mal ankamen , dadurch dass rießig GRATIS auf der Seite steht und wirklich nur sehr klein und versteckt die Kostenpflichtigkeit, habe auch ich mich reinlegen lassen. Ich denke wir sind in so eine Betrugsfalle getappt wie man sie oft im Fernsehn sieht. Mir hat er auch schon geantwortet daraufhin dass ich gesagt habe ich möchte kündigen , da groß GRATIS auf seiner Seite steht und diese SMS nicht einmal ankamen.Doch er sagte ich hätte kein Widerrufsrecht mehr!
Was tun wir?
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[3.1] scorpi antwortet auf hatschi88
11.12.2006 11:56
Benutzer hatschi88 schrieb:
Ja klasse ich kann in eiuren Club eintreten ich bin auch auf diesen Herr Müller reingefallen und weiß jetz nicht was ich machen soll jedoch habe ich mich scon vor ein paar Wochen angemeldet bis dann die Mahnung kam ich solle zahlen.Habe nur 2 Sms versandt die nicht mal ankamen , dadurch dass rießig GRATIS auf der Seite steht und wirklich nur sehr klein und versteckt die Kostenpflichtigkeit, habe auch ich mich reinlegen lassen. Ich denke wir sind in so eine Betrugsfalle getappt wie man sie oft im Fernsehn sieht. Mir hat er auch schon geantwortet daraufhin dass ich gesagt habe ich möchte kündigen , da groß GRATIS auf seiner Seite steht und diese SMS nicht einmal ankamen.Doch er sagte ich hätte kein Widerrufsrecht mehr! Was tun wir?

Ob eine Mahnung zu Recht besteht oder nicht, dat entscheidet im Zweifel immer noch ein Gericht.
Dat heißt, irgendwann wird ein Mahnbescheid kommen oder eben auch nicht. Wichtig ist, dat gegen diesen Mahnbescheid Widerspruch beim zuständigen Gericht (Absender des Mahnbescheides) eingelegt wird. Dabei ist die Frist zu beachten.
Dann hängt es von der Firma ab, ob die sich trauen ein Verfahren anzustrengen. Bis dahin wird man wohl mehr über diese Firma hören und evtl. gibt es ja dann auch schon erste Entscheidungen....
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[4] sushiverweigerer antwortet auf hannilop
11.12.2006 11:56
1. Diese "Geschäftsmodelle" sind sittenwidrig und daher ist der "Vertrag" nichtig.

2. Schreibe einen Brief! als Einschreiben mit Rückschein an die Firmenadresse. Kündige darin und mache auf die sittenwidrigkeit des Angebots aufmerksam, erwähne dass Du einen Rechtsanwalt einschalten wirst, wenn Sie an der Forderung festhalten, vor Gericht haben diese Ab.z.ocker nämlich keine Chance.

3. In Zukunft bitte lesen was man unterschreibt!
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[4.1] Anne50 antwortet auf sushiverweigerer
14.12.2006 07:09
Hallo!

Also ich bin der selben Meinung!
Nur sollte man meines Wissens mit dem Ausdruck "kündigen" vorsichtig umgehen.
Wenn ich etwas "kündige", bestätige ich damit, einen Vertrag "geschlossen" zu haben.
Besser wäre vielleicht zu sagen/schreiben:

"Ich wurde auf mein Widerrufsrecht nicht aufmerksam gemacht und widerrufe demnach evtl. eingegangene Vereinbarungen" oder so ähnlich.....

Ich wurde mittlerweile ein zweites Mal angeschrieben. Darin macht man mich drauf aufmerksam, dass ich ganz klar "einen Vertrag" abgeschlossen habe indem ich eine SMS versendet habe und die AGB's mit "Häkchen" akzeptiert habe.

Ich habe nochmals geantwortet, dass der Hinweis der "Kostenpflicht" VERSTECKT in den AGB's zu finden war und dieses nicht zulässig ist. Eine Kostenpflicht muss für jeden klar und deutlich erkennbar sein!
Ich habe mitgeteilt, keinesfalls irgendetwas zu bezahlen und gegebenenfalls einen Anwalt einschalten werde und es auf eine Klage ankommen lassen werde.
Daraufhin habe ich bisher keine Antwort erhalten.

Wenn nur ein paar Eingeschüchterte bezahlen, haben diese Betrüger schon reichlich verdient.
Meines Erachtens sollte niemand bezahlen! Nie im Leben werden zig Klagen vor irgendwelchen Gerichten diesem "Geschäftsgebaren" standhalten.

Ich bin keine Juristin - daher ist das nur meine persönliche Meinung und ich werde auf weitere "Mahnschreiben" usw. nicht mehr antworten und lasse mich nicht provozieren.

Lieber Gruß
Anne50
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[4.1.1] EA1985 antwortet auf Anne50
18.12.2006 00:20
also du meinst einfach nicht mehr antworten und warten was noch so kommt?!
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[4.1.1.1] scorpi antwortet auf EA1985
18.12.2006 09:12
Benutzer EA1985 schrieb:
also du meinst einfach nicht mehr antworten und warten was noch so kommt?!

Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid (gelber Briefumschlag mit Unterschrift, da wo sonst die Briefmarken sind) kommt, dann mußt du Widerspruch erheben!!! Solltest du dieses vergessen, dann ist der Mahnbescheid rechtswirksam und es kann ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden (gegen diesen kannst du auch Widerspruch einlegen)
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[4.1.2] Hanna2 antwortet auf Anne50
19.12.2006 19:11
Hallo Anne!
Kannst du mir sagen was ich machen soll. Bin auf smsfree24.de reingefallen. Die haben mir in mein Email Fach Mahnungen geschickt und jetzt sogar auf mein Handy. Ich habe leider geantwortet weil ich Angst habe das die das wirklich machen. Bitte helf mir und sag mir was ich tun kann.
Vielen Dank
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[4.1.2.1] malchow antwortet auf Hanna2
04.03.2007 16:05
Hallo Hanna,
lass dich nicht einschüchtern, du musst erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid reagieren. Lies mal im "Forum smsfree 24" die Beiträge der Verbraucherzentrale NRW. Unsere Tochter hat es auch erwischt, wir haben mittlerweile schon ein Inkassomahnverfahren am Hals, aber bei den vielen Betroffenen, die sich auch zur Wehr setzen, haben diese Schweinebacken keine Chance. Wir haben auch schon auf der Polizei Anzeige erstattet. Also keine Angst und auf keinen Fall zahlen.
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[5] Sai_Chan antwortet auf hannilop
30.10.2007 10:49
Hallo,

ich habe nun das selbe Problem wie Ihr bei 123simsen.com

Kann mir jmd. sagen wie es ausgegangen ist und was ich tun kann?

Die wollten jetzt 1 Woche später sogar 114 Euro Beitrag und da hab ich reingeschrieben das ich den Dienst widerrufe da es eine Preiserhöhung von über 5% ist und unter 3.2 steht das man daraufhin ohne Probleme widerrufen/kündigen kann aber die meinten dass das nicht geht und erkennen es nicht an.

Bitte schreibt mir wie es bei euch weitergegangen ist ó__ò