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Gratis“-Schwindeleien im Netz - Verbraucher Zentrale Bericht dazu!


13.04.2006 04:27 - Gestartet von IgelchenW
Hi!

Die www.vzhh.de also die Verbraucherberatungszentrale Hamburg schrieb folgenden Bericht zu diesen:

„Gratis“-Schwindeleien im Netz

Verbraucherzentrale warnt vor Praktiken der Firma ISAS
(Internet Services and Solutions) - A&M Schmidtlein GbR

Dutzende von Beschwerden täglich – die liefern uns Surfer, die arglos im Netz auf vermeintliche „Gratis“-Angebote hereingefallen sind. Sie bekommen Rechnungen der Firma ISAS (Internet Services and Solutions) - A&M Schmidtlein GbR für angebliche Abos. Das Unternehmen betreibt Internetseiten (z. B.

www.songtexte-heute.com, www.suchen-heute.com, www.basteln-heute.com, www.fabrikverkauf-heute.com oder www.hausaufgaben-heute.com).



Durch die verlockende „Verpackung“ in der Regel als Gratisangebot werden Verbraucher zur Nutzung der Seiten animiert. Dann wird ihnen ein Abovertrag „untergejubelt“. Denn erst im Kleingedruckten (am unteren Rand der Seiten nach einem Scrollen erkennbar) findet der Verbraucher folgenden Hinweis: „Ihre Gratis-Testzeit verändert sich nach Ablauf des heutigen Tages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7 Euro inkl. Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus, die Ihnen in Rechnung gestellt wird.“

Die zum Teil klein gedruckten Vertragsbedingungen oder die nur Mittels 'pop up' aufrufbaren „Geschäftsbedingungen“ werden leicht übersehen und nicht durchgelesen. Nach Ablauf von 14 Tagen verschickt die Firma dann Rechnungen. Die Betroffenen berichten der Verbraucherzentrale unisono, über einen Vertragsabschluss sei ihnen nichts bekannt.

Unser Tipp: Zahlen Sie die Rechnung nicht! Lassen Sie sich nicht durch Briefe von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten einschüchtern! Auch nicht, wenn mit dem Einsatz von Strafverfolgungsbehörden gedroht wird! Denn: Wer Geld von Ihnen will, muss nachweisen, dass Sie wissentlich und willentlich einen Vertrag abgeschlossen haben. Dass irgendjemand (vielleicht gar nicht Sie!) von Ihrem Computer aus irgendein Häkchen gesetzt hat – dafür sind Sie nicht verantwortlich.

Zwar kann man einen wirksamen Vertrag über das Internet abschliessen.

Voraussetzung ist aber, dass beide Seiten deutlich zum Ausdruck bringen, was

Sie eigentlich wollen. Wer ein Gewinnspiel anbietet, kann sich nicht in

einer Fußnote vorbehalten, dem Kunden in Verbindung mit der Teilnahme etwas

zu verkaufen. Das gilt erst recht, wenn man nach der Gestaltung des

Angebotes den Eindruck gewinnt, dass der Anbieter sich darum bemüht, solche

- für den Kunden ganz wesentliche Informationen - zu verstecken. Unabhängig

davon steht den Verbrauchern beim Abschluss von Verträgen über das Internet

aber grundsätzlich das Recht zu, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu

widerrufen. Ganz wichtig: Die 14-Tages-Frist beginnt nicht zu laufen, bevor

der Anbieter eine Belehrung in 'Textform' erteilt hat. Daran fehlt es meist.

Textform bedeutet nämlich, dass der entsprechende Text (z.B. per Brief, Fax

oder Email) so in Ihre Sphäre gelangen muss, dass er vom Anbieter nicht mehr

verändert werden kann. Insbesondere der bei vielen Anbietern verbreitete

Verweis auf eine Webseite reicht also nicht aus, um die Widerrufsfrist in

Gang zu setzen. Es empfiehlt sich daher regelmäßig, den Vertragsschluss zu

bestreiten und 'hilfsweise' zu widerrufen.



Verweigern Sie also auch dann die Zahlung, wenn Sie zwar selbst auf der Seite waren, aber nicht darüber aufgeklärt wurden, dass Sie ein Abo abschließen sollten.

Auch das Setzen eines Hakens vor „Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen.“ ist keine ausreichende Information, da diese meist als Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel angesehen werden und nicht als Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Seiten.



Vorsorglich sollten Sie nach Erhalt der Rechnung „widerrufen“. Zwar beträgt die Widerrufsfrist nur 14 Tage, die meist bei Erhalt der Rechnung vorbei ist. Aber: Die Frist hat mangels ausreichender Belehrung noch gar nicht begonnen! Denn man findet die Widerrufsbelehrung auf den o. g. Seiten des Unternehmens Andreas & Manuel Schmidtlein GbR erst in Punkt 5 der „Teilnahmebedingungen“ versteckt.



So könnte Ihr Brief lauten: (per Einschreiben/Rückschein)

„Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten und die Polizei informieren.“



Melden Sie den Fall der Polizei. Es wäre nicht das erste Mal, dass viele Strafanzeigen dazu beigetragen haben, den Betrügern im Netz das Handwerk zu legen!

Lg Igelchen