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INTERESSANTES GEFUNDEN!!!


04.04.2006 23:13 - Gestartet von Bjoern1983
Hey Ihr lieben das habe ich beim stöbern gefunden!Eine Antwort von einem aus der Verbraucherzentrale im Saarland...
Und eine Frage eines mitbetroffenen...


Frage von Schmiddie21: Hallo Herr Zimper, am 11. Dezember 2005 habe ich mich auf der Seite www.smsfever.tv" angemeldet. Auf der Startseite wird angepriesen, dass man sich kostenlos anmelden und 50 FreeSMS verschicken könne. Ganz unten (bei einer Standardauflösung von 1024 x 768 Pixel nicht komplett lesbar) wird nebenbei darauf hingewiesen, dass 7 Euro pro Monat für diesen Dienst fällig werden. Angeblich schließt man mit der kostenlosen Anmeldung ein Jahresabonnement ab, welches Kosten von 84 Euro beinhaltet. Ich habe im Internet mal nachrecherchiert, ob es irgendwelche Vorkommnisse in Verbindung mit dieser Seite gab. Anscheinend nicht das Erste Abzockprojekt von diesem gewissen Herrn David Fliege. Desweiteren schreibt man, das die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtsgültig seien. Meine Frage ist: "Wie kann man sowas prüfen lassen ?" Laut Antwort vom Dienstbetreiber sei die Kündigung nur innerhalb von 14 Tagen möglich und nicht mehr nach 15 Tagen. Ich will den Dienst jedoch nicht weiterhin nutzen, weil nicht richtig auf entstehende Kosten hingewiesen wurde und andere Anbieter ausserdem viel günstiger sind. Würde mich über schnellstmögliche Hilfestellung Ihrerseits sehr freuen. mfg Schmiddie21
Antwort: Guten Tag, Schmiddie21 Vielen Dank für Ihre Anfrage. Selbst wenn ein Gericht die monierte Werbung auf der Starseite als unlauter beurteilen würde, hat dies keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis. Die Prüfung von derartiger Werbung erfolgt nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Daraus ergeben sich aber keine Rechtsfolgen für den Vertrag. Bei Ihrem Vertragsverhältnis besteht zudem das Problem, dass Sie mit einem Häkchen die Teilnahmebedingungen akzeptiert haben. Schauen Sie sich die Teilnahmebedingungen doch bitte noch mal an, da stehen die Vertragskonditionen beschrieben. Wenn Sie möchten können Sie jedoch zu einer abschließenden Beurteilung noch gerne einen Termin bei unserer Rechtsberatung vereinbaren. Die Gebührentabelle können Sie auf unserer Homepage www.vz-saar.de einsehen. Mit freundlichem Gruß Ihr VZ-Team