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Lest mal dies! Wir können uns eigentlich alle enspannen!


14.04.2006 14:19 - Gestartet von IgelchenW
einmal geändert am 14.04.2006 14:34
Habe etwas ganz wesentliches herausgefunden. Bei mir gehts ja um diese Seite: www.1sms.de!

Habe etwas ganz wunderbares zu unseren Gunsten herausgefunden! Also alle mal Aufmerksam lesen bitte!

2. Informationen zum Widerrufsrecht und Belehrung:

2.1 Widerrufsrecht

Der Kunde kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die Vertragserklärung innerhalb von 8 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die folgende Adresse, E-Mail oder Fax:

Also ganz klar und eindeutig nun finde ich!

Da steht Wörtlich:

Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.

Das bedeutet, der Anbieter muß mir normalerweise diese Belehrung per Fax, Post oder Email zusenden! Aber schau einer an, ich habe sowas nie erhalten! Damit haben wir diese Leute! Denn, meine Frist hat ja laut deren Kundeninformation nie begonnen! Das heißt, ich kann diesen Angeblichen Vertrag jederzeit Widerrufen, weil ich nie von denen diese Informationen erhalten hab. Ist das nicht klasse???

Selbst die Verbraucherzentrale schrieb in ihrem Bericht:

Unabhängig davon steht den Verbrauchern beim Abschluss von Verträgen über das Internet aber grundsätzlich das Recht zu, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

Ganz wichtig: Die 14-Tages-Frist beginnt nicht zu laufen, bevor der Anbieter eine Belehrung in 'Textform' erteilt hat. Daran fehlt es meist.

Textform bedeutet nämlich, dass der entsprechende Text (z.B. per Brief, Fax oder Email) so in Ihre Sphäre gelangen muss, dass er vom Anbieter nicht mehr verändert werden kann. Insbesondere der bei vielen Anbietern verbreitete Verweis auf eine Webseite reicht also nicht aus, um die Widerrufsfrist in Gang zu setzen. Es empfiehlt sich daher regelmäßig, den Vertragsschluss zu bestreiten und 'hilfsweise' zu widerrufen.

Tip von mir nun, schreibt einen Widerruf, wie ich ihn hier im Forum schon rein Tat, denn die Frist hat ja nie begonnen, weil man nie ne Belehrung zugesendet bekommen hat!!! Schreibt dies auch an das Inkassounternehmen und sagt denen, der Fehler liegt bei dem Anbieter, denn man hat ja Widerrufen und das auch noch rechtzeitig!

Am besten per Einschreiben mit Rückschein schreiben, denn der Brief ist billiger als jede Rechnung!
Ich denke, damit müßten wir sie kriegen und würden auch vor Gericht durchkommen. Gilt für alle, die keine Belehrung

per FAX, BRIEF von der POST und EMAIL der AGBs oder Kundeninformationen erhalten haben, egal wieviel Mahnunen er schon bekam!

Ich bin kein Anwalt, aber wenn ich die Verbraucherzentrale nehme und das umsetze was die schreiben, denke ich, ist das Recht auf unserer Seite!

Lg IgelchenW