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schmidtlein GbR


02.05.2006 12:07 - Gestartet von aliciaman
hallo ihr lieben,

ich hatte vor einiger zeit mit sms fever stress, bis jetzt ist erstmal nichts gekommen.

allerdings habe ich heute eine rechnung von schmidtlein Gbr bekommen. ich soll mal wieder 84 € zahlen. Hallo gehts noch? ich habe absolut keine ahnung wovon die reden. angeblich soll ich mich auf der seite p2p-heute.com angemeldet haben. hab aber keinen blassen schimmer, dass ich das jemals getan habe, mir kommt die internet seite auch nicht bekannt vor. aber die drohen auch damit, dass sie genau wissen das ich es war und überhaupt, dass sie mich anzeigen falls ich einen falschen namen angegeben habe etc. was meint ihr? es waren ja etliche berichte im fersehen und bei der verbraucherzentrale, das man da auf keinen fall zahlen soll!
hat jmd. von euch das schon mitgemacht, wenn nicht was würdet ihr mir raten? BITTE antwortet mir, das wäre super nett.

liebe grüße
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[1] katja71 antwortet auf aliciaman
02.05.2006 12:35
Benutzer aliciaman schrieb:
hallo ihr lieben,

ich hatte vor einiger zeit mit sms fever stress, bis jetzt ist erstmal nichts gekommen.

allerdings habe ich heute eine rechnung von schmidtlein Gbr bekommen. ich soll mal wieder 84 € zahlen. Hallo gehts noch? ich habe absolut keine ahnung wovon die reden. angeblich soll ich mich auf der seite p2p-heute.com angemeldet haben. hab aber keinen blassen schimmer, dass ich das jemals getan habe, mir kommt die internet seite auch nicht bekannt vor. aber die drohen auch damit, dass sie genau wissen das ich es war und überhaupt, dass sie mich anzeigen falls ich einen falschen namen angegeben habe etc. was meint ihr? es waren ja etliche berichte im fersehen und bei der verbraucherzentrale, das man da auf keinen fall zahlen soll!
hat jmd. von euch das schon mitgemacht, wenn nicht was würdet ihr mir raten? BITTE antwortet mir, das wäre super nett.

liebe grüße

hallo,

ich hab mir eben mal die Seite angesehen und wer sich dort zumindest zum jetzigen Zeitpunkt anmeldet, dem ist bewußt, dass es sich um ein kostenpflichtiges Abo handelt. Die Frage ist jetzt wann du dich dort angemeldet haben sollst und ob die Anmeldemaske zum Zeitpunkt deiner angeblichen Anmeldung genauso ausgesehen hat.

Aber ich an deiner Stelle würde auf gar keinen Fall zahlen. Die Schmidtlein GbR ist hinlänglich bekannt für ihre dubiosen Geschäfte. Die sollen dir erst mal nachweisen, dass du dich dort tatsächlich angemeldet hast. Lass dir doch von denen mal die "angeblichen Vertragsunterlagen" schicken.

Aber auf gar keinen Fall bezahlen.

Schreib denen aber auf jeden Fall, dass du dich dort nicht angemeldet hast (wenn du dir sicher bist, dass du dich nicht angemeldet hast).

Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

LG Katja

(dies ist keine Rechtsberatung)
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[1.1] aliciaman antwortet auf katja71
02.05.2006 14:03
hey katja. danke für deine schnelle antwort. ich kann mich einfach nicht daran erinnern das ich mich dort angemeldet hab. aber das von den schmidtleins hab ich auch gehört. ich hab auch sofort einen widerruf zurück gemailt.
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[1.1.1] katja71 antwortet auf aliciaman
02.05.2006 14:20
Benutzer aliciaman schrieb:
hey katja. danke für deine schnelle antwort. ich kann mich einfach nicht daran erinnern das ich mich dort angemeldet hab. aber das von den schmidtleins hab ich auch gehört. ich hab auch sofort einen widerruf zurück gemailt.

hi,

ja das ist gut so. aber es besteht halt immer noch die frage, wann du dich dort angemeldet haben sollst.

guck am besten mal bei www.netzwelt.de im forum. die haben einen großen threat zum thema p2p.... vielleicht hat dort jemand die alten sreenshots worauf du dich ggf. berufen kannst.

bist du eigentlich schon volljährig?? wenn nicht ist sowieso kein verbindlicher vertrag zustande gekommen.

viele grüße
katja
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[1.1.1.1] aliciaman antwortet auf katja71
02.05.2006 14:24
danke für deinen tipp. ja leider bin ich schon volljährig. das ärgert mich wirklich,dass ich keine ahnung was jetzt abläuft. angeblich soll ich mich ende märz angemeldet haben. aber die seite p2p-heute.com interessiert mich gar nicht, deswegen weiß ich nich warum ich mich dort angemeldet haben soll.

ich werd jetzt erstmal ins forum schauen.
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[1.1.1.2] aliciaman antwortet auf katja71
02.05.2006 16:54
hi katja ich bins nochmal. hab grad erfahren, das die seite p2p-heute.com vor dem 1. April anders war! und zwar war dort kein Hinweis das man was bezahlen muss. das gute daran ist, dass ich mich angeblich am 31. Mrz. dort angemeldet hab. das wäre natürlich gut. werde jetzt versuchen 1 screenshot von der alten seite zu bekommen.

liebe grüße
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[1.1.2] Frustkiller antwortet auf aliciaman
27.01.2007 16:56
gut dass du sofort zurückgeschrieben hast...
wenn du dich sicher nicht angemeldet hast dann schreib ihnen einfach einen brief....
es gibt da vom konsumentenschutz einen musterbrief den würde ich gleich absenden.. und auf keinen fall zahlen!!!!!!!!!!!!
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[2] violaloca antwortet auf aliciaman
05.05.2006 08:36
Eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass du dich da nie angemeldet hast. Vielleicht hat jemand mit deinen Daten Missbrauch betrieben. Irgendjemand, der dich kennt und auch deine E-Mail-Adresse kennt, hat sich vielleicht dort angemeldet.
Das war bei meiner Tochter genauso. Wir haben dann auch eidesstattliche Erklärung abgegeben und haben dann Kündigungsschreiben erhalten.
Viel Erfolg!
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[2.1] aliciaman antwortet auf violaloca
05.05.2006 10:26
hi violaloca,

vielen dank für dein Posting. das freut mich das es bei deiner tochter geklappt hat. ich hätte da mal eine frage, die vllt.ein bisschen doof rüber kommt, aber ich kenn mich da nicht so aus. wie mach ich das mit der eidesstattlichen erklärung?was genau muss ich dann tun. ich wäre dir wirklich sehr sehr dankbar wenn du mir zurück schreiben würdest, denn ich bin ganz schön erschrocken, dass ich auf einmal ein abo von 24 monaten eingegangaen bin. ich kann und will das nicht bezahlen.

freu mich auf antwort!

grüße
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[3] comedian antwortet auf aliciaman
05.05.2006 10:07
Hier gibt es ebenfalls Infos diese Seite:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=39103
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[3.1] aliciaman antwortet auf comedian
05.05.2006 10:36
danke für den tipp. geh gleich mal rauf und lese es mir durch.
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[4] Obalex antwortet auf aliciaman
05.05.2006 10:55
Hi,

ich habe auch schon probleme mit diesen dubiosen herren gehabt. auf einmal bekam ich ne rechnung von 400€. da habe ich erstmal nicht schlecht gestaunt. habe mich dann mit debitel in verbindung gesetz, und die haben das über die Rechtsabteilung klären lassen. und dann habe ich nach ca einem Monat mein geld wieder bekommen. Also mein rat wäre, setz dich mit deinem Provider oder Anbieter zusammen und schildere denen den Fall. wenn es ein guter anbieter oder Provider ist, dann hilft er dir ohne mit der Wimper zu zucken.

MfG Obalex
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[4.1] starlight26 antwortet auf Obalex
05.05.2006 12:31
[QUOTE]Vorgetäuschte Gratisangebote im Internet locken immer mehr Verbraucher in die Kostenfalle, warnte Verbraucherschu­tzstaatssekretär Otmar Bernhard jetzt in München: "Hinter einer harmlosen Gewinnspiel-Anmeldung verbirgt sich bei diesen betrügerischen Seiten ein kostenpflichtiges zweijähriges Abonnement." Wer bereits in die Falle getappt sei, könne sich erfolgreich unter Berufung auf einen unwirksamen Vertragsabschluss oder arglistige Täuschung gegen eine Bezahlung wehren.
"Verbraucher, die über das Angebot getäuscht wurden, sollten auf ihrem Recht bestehen und sich nicht durch Mahnbriefe des Anbieters einschüchtern lassen." Unterstützung bei der Durchsetzung dieser Rechte biete zum Beispiel die Verbraucherzentrale Bayern. Eine aktuelle Serie von Abo-Fallen im Internet erkenne man derzeit an Variationen mit [url]www.xxx-heute.com[/url].
Und so funktioniert die neue Masche: Mit fettgedruckten Worten wie "gratis" oder "heute gratis" wird der Internetnutzer zum Downloaden von Songtexten, Hausaufgaben, Witzen oder Ähnlichem aufgefordert. Schickt er die dafür nötige Anmeldung zu einem Gewinnspiel ab und akzeptiert somit die Teilnahmebedingungen, geht er automatisch nach Ablauf des Gratistags ein 24-monatiges Abonnement ein. Die Kosten für ein Jahr in Höhe von 84 Euro werden im Voraus fällig und per Rechnung eingefordert.
Nähere Infos zur Rechtslage finden sich laut dem Bayerischen Ministerium für Verbraucherschutz in Kürze im Internet unter [url]www.vis-recht.bayern.de[/url]. Weitere Informationen unter: [url]www.verbrauche­rschutz.bayern.de[/url].[/QUOTE]

Quelle: [url]http://www.zm-online.de/m2a.htm?/heft/pages2/trends.htm[/url] vom 01.05.2006
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[4.1.1] aliciaman antwortet auf starlight26
05.05.2006 12:44
DANKE!!!!
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[4.1.1.1] IgelchenW antwortet auf aliciaman
07.05.2006 14:10
Zur info von der www.vzhh.de unter Telefon und Internet zu finden, dieser Beitrag!

Lg Igelchen


„Gratis“-Schwindeleien im Netz

Verbraucherzentrale warnt vor Praktiken der Firma ISAS
(Internet Services and Solutions) - A&M Schmidtlein GbR

Dutzende von Beschwerden täglich – die liefern uns Surfer, die arglos im Netz auf vermeintliche „Gratis“-Angebote hereingefallen sind. Sie bekommen Rechnungen der Firma ISAS (Internet Services and Solutions) - A&M Schmidtlein GbR für angebliche Abos. Das Unternehmen betreibt Internetseiten (z. B.

www.songtexte-heute.com, www.suchen-heute.com, www.basteln-heute.com, www.fabrikverkauf-heute.com oder www.hausaufgaben-heute.com).



Durch die verlockende „Verpackung“ in der Regel als Gratisangebot werden Verbraucher zur Nutzung der Seiten animiert. Dann wird ihnen ein Abovertrag „untergejubelt“. Denn erst im Kleingedruckten (am unteren Rand der Seiten nach einem Scrollen erkennbar) findet der Verbraucher folgenden Hinweis: „Ihre Gratis-Testzeit verändert sich nach Ablauf des heutigen Tages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7 Euro inkl. Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus, die Ihnen in Rechnung gestellt wird.“

Die zum Teil klein gedruckten Vertragsbedingungen oder die nur Mittels 'pop up' aufrufbaren „Geschäftsbedingungen“ werden leicht übersehen und nicht durchgelesen. Nach Ablauf von 14 Tagen verschickt die Firma dann Rechnungen. Die Betroffenen berichten der Verbraucherzentrale unisono, über einen Vertragsabschluss sei ihnen nichts bekannt.

Unser Tipp: Zahlen Sie die Rechnung nicht! Lassen Sie sich nicht durch Briefe von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten einschüchtern! Auch nicht, wenn mit dem Einsatz von Strafverfolgungsbehörden gedroht wird! Denn: Wer Geld von Ihnen will, muss nachweisen, dass Sie wissentlich und willentlich einen Vertrag abgeschlossen haben. Dass irgendjemand (vielleicht gar nicht Sie!) von Ihrem Computer aus irgendein Häkchen gesetzt hat – dafür sind Sie nicht verantwortlich.

Zwar kann man einen wirksamen Vertrag über das Internet abschliessen.

Voraussetzung ist aber, dass beide Seiten deutlich zum Ausdruck bringen, was

Sie eigentlich wollen. Wer ein Gewinnspiel anbietet, kann sich nicht in

einer Fußnote vorbehalten, dem Kunden in Verbindung mit der Teilnahme etwas

zu verkaufen. Das gilt erst recht, wenn man nach der Gestaltung des

Angebotes den Eindruck gewinnt, dass der Anbieter sich darum bemüht, solche

- für den Kunden ganz wesentliche Informationen - zu verstecken. Unabhängig

davon steht den Verbrauchern beim Abschluss von Verträgen über das Internet

aber grundsätzlich das Recht zu, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu

widerrufen. Ganz wichtig: Die 14-Tages-Frist beginnt nicht zu laufen, bevor

der Anbieter eine Belehrung in "Textform" erteilt hat. Daran fehlt es meist.

Textform bedeutet nämlich, dass der entsprechende Text (z.B. per Brief, Fax

oder Email) so in Ihre Sphäre gelangen muss, dass er vom Anbieter nicht mehr

verändert werden kann. Insbesondere der bei vielen Anbietern verbreitete

Verweis auf eine Webseite reicht also nicht aus, um die Widerrufsfrist in

Gang zu setzen. Es empfiehlt sich daher regelmäßig, den Vertragsschluss zu

bestreiten und "hilfsweise" zu widerrufen.



Verweigern Sie also auch dann die Zahlung, wenn Sie zwar selbst auf der Seite waren, aber nicht darüber aufgeklärt wurden, dass Sie ein Abo abschließen sollten.

Auch das Setzen eines Hakens vor „Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen.“ ist keine ausreichende Information, da diese meist als Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel angesehen werden und nicht als Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Seiten.



Vorsorglich sollten Sie nach Erhalt der Rechnung „widerrufen“. Zwar beträgt die Widerrufsfrist nur 14 Tage, die meist bei Erhalt der Rechnung vorbei ist. Aber: Die Frist hat mangels ausreichender Belehrung noch gar nicht begonnen! Denn man findet die Widerrufsbelehrung auf den o. g. Seiten des Unternehmens Andreas & Manuel Schmidtlein GbR erst in Punkt 5 der „Teilnahmebedingungen“ versteckt.



So könnte Ihr Brief lauten: (per Einschreiben/Rückschein)

„Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten und die Polizei informieren.“



Melden Sie den Fall der Polizei. Es wäre nicht das erste Mal, dass viele Strafanzeigen dazu beigetragen haben, den Betrügern im Netz das Handwerk zu legen!




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[5] Ingo Robinson antwortet auf aliciaman
06.06.2006 14:34
Hallo mir passiert zur zeit das gleiche ich fehe zur Polizei und stelle Strafanzeige wegen Betruges solltest du auch machen
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[5.1] ice-e antwortet auf Ingo Robinson
04.08.2006 15:54
Hi Leute,

ich hoffe jemand hat einen Tipp für mich, falls nicht werde ich wohl zahlen (müssen).
Auf dieser Seite steht neben der Anmeldemaske, dass das ganze nach der Testzeit in ein Abo übergeht. Mit einem Häkchen makiert man noch die AGBs usw.
Ich hab mich einmal eingeloggt, gesehen dass es ziemlich schlecht ist, und danach nicht nochmal.
Die haben keinen richtigen Namen (falschen Namen und Adresse angegeben, hehe). Allerdings bin ich bei der E-mail Addy mit richtigem Namen angemeldet, falls die also über gmx das rauskriegen könnten hätten sie mich.

http://p2p-heute.de

links neben der Anmeldemaske steht halt mal klar, was Sache ist, und ich Idi*t habs einfach nicht gelesen.
Hat jemand nen guten Tipp?
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[5.1.1] Julchen64 antwortet auf ice-e
16.08.2006 13:53
Hallo,ich "war" auch Geschädigte zusammen mit meiner Schwägerin und möchte gern jedem Geschädigten hier weiter helfen!!!Ich bin am 2.4.06 auf die Schmidtleins hereingefallen und wir haben folgendes unternommen:Zuerst sind wir zur Kripo gegangen und haben Anzeige wegen Betrugs in 2 Fällen erstattet.Dann kam aber trotzdem eine Mahnung über 123,-€ worauf hin wir beide uns eine Anwältin genommen haben;ich muß dazu sagen-wir sind beide arbeitslos und in HartzIV-konnten und wollten uns gar keine Witze leisten für 84,-€ im Jahr leisten.Bevor wir zum Anwalt gingen mußten wir also erst einen Antrag auf Prozeßkosten-Beihilfe beim hiesigen Gericht stellen,das war weiter kein Problem.Die Anwältin hat den Schmidtleins einen saftigen Brief geschrieben,mit dem Resultat,daß wir vor wenigen Tagen einen Brief bekamen,daß die Sache gegen uns "aufgehoben"wurde.WIR MUßTEN NICHTS BEZAHLEN,also holt euch alle einen Anwalt.
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[5.1.2] aliciaman antwortet auf ice-e
17.08.2006 14:02
hi ice-e,

habe vor langer zeit auch eine rechnung von den schmidtleins bekommen bezüglich p2p-heute.com.

konnte mich aber nicht daran erinnern das ich mich dort jemals angemeldet habe. naja auf jeden fall habe ich denen dann 2 briefe geschrieben, das ich nicht zahlen werde und die anzeigen werde. ich bekam dann noch einen brief das ich zahlen muss etc. aber danach habe ich nie wieder was von denen gehört. Mach dir keine sorgen,nimm dir notfalls einen anwalt oder rufe bei der verbraucherschutzzentrale an!


viel glück!
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[5.1.2.1] anke40 antwortet auf aliciaman
29.09.2006 07:49
hallo sowas hatte meine tochter im februar auch.
sie ist noch keine 18 und ich habe einen brief geschrieben das sie nicht geschäftstüchtig ist und eine kopie der geburtsurkunde mitgeschickt.
danach haben wir nichts mehr gehört.. bis gestern.
da kam wieder eine mahnung und gleich anschliessend eine entschuldigung..
sie hätten sich in der email adresse geirrt..
ich drucke alles schön aus.. man weiss ja nie ..
wenn noch mal was kommt freut sich mein rechtsanwalt auf arbeit.
lasst euch bloss nicht einschüchtern..
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[6] Frustkiller antwortet auf aliciaman
09.10.2006 12:35
Hallo!

Ich habe gerade zur zeit ein ähnliches problem mit den gebrüdern schmidtlein.......
ich hab auch schon von einem problem von dir gehört.......
wenn du dich SICHER NICHT angemeldet hast dann brauchst du natürlich nichts zahlen! ich glaube sogar dass du nichtmal auf das mail antworten musst!!!!
wenn du dich nicht angemeldet hast und sie senden dir trotzdme soetwas dann isst das für sie strafbar.......
mfg KEISA
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[6.1] dzuiballe antwortet auf Frustkiller
09.10.2006 13:21
Im letzten Spiegel auf seite 90 ist ein ganzseitiger Bericht über die 2 freundlichen Brüder
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[6.1.1] Julchen64 antwortet auf dzuiballe
12.10.2006 11:08
Hallo,ich "war" auch Geschädigte zusammen mit meiner Schwägerin und möchte gern jedem Geschädigten hier weiter helfen!!!Ich bin am 2.4.06 auf die Schmidtleins hereingefallen und wir haben folgendes unternommen:Zuerst sind wir zur Kripo gegangen und haben Anzeige wegen Betrugs in 2 Fällen erstattet.Dann kam aber trotzdem eine Mahnung über 123,-€ worauf hin wir beide uns eine Anwältin genommen haben;ich muß dazu sagen-wir sind beide arbeitslos und in HartzIV-konnten und wollten uns gar keine Witze leisten für 84,-€ im Jahr leisten.Bevor wir zum Anwalt gingen mußten wir also erst einen Antrag auf Prozeßkosten-Beihilfe beim hiesigen Gericht stellen,das war weiter kein Problem.Die Anwältin hat den Schmidtleins einen saftigen Brief geschrieben,mit dem Resultat,daß wir vor wenigen Tagen einen Brief bekamen,daß die Sache gegen uns "aufgehoben"wurde.WIR MUßTEN NICHTS BEZAHLEN,also holt euch alle einen Anwalt.
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[6.1.1.1] dzuiballe antwortet auf Julchen64
12.10.2006 21:06
Im aktuellen STERN ist wieder ein Bericht über diese Angelegenheit.
Lt Verbraucherschutz ist kein einziger Fall bekannt wo die RAs
bei Nichtzahlen auch tatsächlich vor Gericht gegangen sind.

Den Anwalt kann man sich eigentlich sparen.
Bei MB fristgerecht widerspruch-begründungslos
und diesen widerspruch auch nicht wieder zurücknehemen
gruß
heike
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[6.1.1.1.1] gebbi antwortet auf dzuiballe
09.11.2006 19:16
Hallo,
ich habe auch so eine rechnung über 84 € bekommen. ich weiß nicht ob ich irgentwann mal beim surfen af dieser seite war oder nicht.
wenn ich mir das jetzt so ansehe, hätte man eigentlich drüber stolpern sollen über die AGB`s. ich bin mir so unsicher ob ich zahle oder nicht. einfach stur stellen?
gruß
gebbi
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[7] salu antwortet auf aliciaman
17.01.2007 13:49
hai, du bist nicht der einzige. wir haben auch 2mal von tank das schreiben bekommen. wir sollen uns ruhig verhalten und auf nichts reagieren, sagt unser anwalt. die sind in der beweispflicht nicht du
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[8] stefan.wallner antwortet auf aliciaman
31.07.2007 14:49
Auch ich würde nicht zahlen sondern mih vorher mehr informieren (z.B.: hier: http://www.wissen-kompakt.at.tt unter "Computer")