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Sieg auf ganzer Linie über www.1sms.de freu


05.05.2006 14:29 - Gestartet von IgelchenW
Hi Leute!

Also, bei mir klappte es prima. Zuerst fiel ich auf diese blöde Seite rein, dann kam eine Rechnung, es sei nen Abo. Darauf hab ich natürlich gleich nen Widerruf geschrieben, den hab ich per Fax und per Einschreiben mit Rückschein versendet. Dann haben sie mir trotzdem eine Mahnung zugesendet und ich hab noch einmal per Email gesagt, es ist kein Vertrag zustande gekommen, weil ich ja bereits fristgerecht Widerrufen habe.

Und siehe da, ich wache heute Morgen auf und finde diese Email!
Cool oder! Also, mein Weg ist anscheinend der Richtige gewesen!

Lg Igelchen
Lest mal:

Sehr geehrte Frau Igelchen,
wir bedauern Ihren Widerruf sehr, falls Sie sich doch noch für unseren Service entscheiden, nehmen wir Sie gern wieder in unsere Kundendatenbank auf.

------------------------------------

Mit freundlichen Grüßen

Ihr 1sms.de Support Team

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[1] violaloca antwortet auf IgelchenW
08.05.2006 14:59
Super!
Gratuliere zum Erfolg! Man muss nur dranbleiben, die richtigen Formulierungen finden und sich auf keinen Fall von denen einschüchtern lassen. Wir haben auch Kündigungsbestätigung bekommen. Denen die Pistole auf die Brust drücken.
Habe auch geschrieben "ich bitte von weiteren Belästigungen in jeglicher Art (Mahnungen und Rechnungen) Abstand zu nehmen."
Das hat wohl gesessen!
Gruß
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[2] _IceManNRW_ antwortet auf IgelchenW
07.06.2006 15:42
Hallo, ich hab nun genau das gleiche problem
wie Ihr...Ich hab von denen nun eine Mahnung
erhalten. Weiss in moment nicht so recht weiter !
Als ich damals ganz überraschend die Rechnung
bekamm habe ich auch ein Wiederuf geschrieben
aber die kommen immer wieder mit Mahnungen.

Kann mir jemand weiter helfen !

Danke schon mal im Vorraus
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[2.1] IgelchenW antwortet auf _IceManNRW_
07.06.2006 19:04

einmal geändert am 07.06.2006 19:06
Ja ganz einfach! Du bekommst Deine Mahnung doch per Email oder? Ich hatte erst eine Rechnung per Email und dann schrieb ich nen Widerruf per Einschreiben mit Rückschein, ja und dann bekam ich auch per Email eine Mahung! Und dann hab ich einfach per Email auf Antworten geklickt und denen folgendes per Email geschrieben (Siehe Text danach!). Danach bekam ich diese Antwort Mail von denen:

Sehr geehrte Frau Igelchen
wir bedauern Ihren Widerruf sehr, falls Sie sich doch noch für unseren Service entscheiden, nehmen wir Sie gern wieder in unsere Kundendatenbank auf.

------------------------------------

Mit freundlichen Grüßen

Ihr 1sms.de Support Team


Nimm das und schreib es so ähnlich auch für Dich:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ihre Email verstehe ich nicht! Denn es ist nie ein Vertrag zwischen uns zustande gekommen, da ich diesen Auftrag Fristgerecht Widerrufen habe. Dies tat ich am 13. April 2006 per Fax und per Einschreiben mit Rückschein!
Bei einem Vertrag hat der Kunde auch das Widerrufsrecht, welches ich fristgerecht eingehalten habe!

Ihre Behauptung, ich würde diesen Service nutzen ist absolut falsch!

Es ist also kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den erneuten Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten und habe die Polizei informiert.

Hinweis für Sie:

Zu Ihrer Information:



Zwar kann man einen wirksamen Vertrag über das Internet abschließen.

Voraussetzung ist aber, dass beide Seiten deutlich zum Ausdruck bringen, was

Sie eigentlich wollen.



Wer ein Gewinnspiel anbietet, kann sich nicht in einer Fußnote vorbehalten, dem Kunden in Verbindung mit der Teilnahme etwas zu verkaufen. Das gilt erst recht, wenn man nach der Gestaltung des Angebotes den Eindruck gewinnt, dass der Anbieter sich darum bemüht, solche - für den Kunden ganz wesentliche Informationen - zu verstecken.



Unabhängig davon steht den Verbrauchern beim Abschluss von Verträgen über das Internet aber grundsätzlich das Recht zu, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen Zuwiderrufen.



Ganz wichtig: Die 14-Tages-Frist beginnt nicht zu laufen, bevor der Anbieter eine Belehrung in "Textform" erteilt hat. Daran fehlt es meist. Textform bedeutet nämlich, dass der entsprechende Text (z.B. per Brief, Fax oder Email) so in Ihre Sphäre gelangen muss, dass er vom Anbieter nicht mehr verändert werden kann.



Insbesondere der bei vielen Anbietern verbreitete Verweis auf eine Webseite reicht also nicht aus, um die Widerrufsfrist in Gang zu setzen.



Auch das Setzen eines Hakens vor „Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen.“ ist keine ausreichende Information, da diese meist als Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel angesehen werden und nicht als Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Seiten.



Bitte akzeptieren Sie meine Entscheidung, denn ich war nie an einem Abo interessiert! Im Anhang finden Sie meinen fristgerechten Widerruf als Kopie noch einmal!



Bitte bestätigen sie mir meine Email bist zum 10. Mai 2006!



Mit Freundlichen Grüßen



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[2.1.1] _IceManNRW_ antwortet auf IgelchenW
08.06.2006 00:31
hallo IgelchenW,

danke für die ausführliche Information, den genau hier lag mein
problem, ich wusste nicht ob ich nach dem gesetz nun einen
wirksamen Vertrag abgeschlossen habe oder nicht.

Ich werde mich nach deiner Anweisung halten und werde den
text in mehr oder weniger in der Form weiterleiten. Ich habe
wirklich gedacht das hier eine gratis sms angeboten wird,
plus eine Gewinnspiel.

Als ich ein Rechnung bekommen habe, dachte ich erstmal es
wäre wieder so ein Internettabzocke, habe daraufhin reagiert
und ein Wiederruf geschrieben, per e-mail.

Jetzt sind wir bei der 2. Mahnung, aber es scheint die Damen
und Herren der SMS-Anbieter absolut nicht zu interessieren.
Sie setzten sich einfach dem wiederholten Wiederruf hinweg
und drohen jetzt mit Anwalt und Gericht.

Wenn diese Schreiben nicht zum erfolg führt, werde ich wohl
oder übel ein Anwalt einschalten müssen.

Ich bedanke mich nochmal herzlichst für die ausführliche
Informtion, damit bin ich schon mal sehr viel weiter.
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[2.1.1.1] IgelchenW antwortet auf _IceManNRW_
08.06.2006 01:20
Einen Widerruf per Email? Hmmm, vielleicht liegt da das Problem bei den Leuten? Du mußt unbedingt einen Widerruf per Einschreiben mit Rückschein an diese Leute an ihre Schweizer Adresse senden. Es scheint, daß nur per Email es nicht so fruchtet. Meine Email, da ging zuvor der Widerruf per Einschreiben Rückschein raus, zur Sicherheit auch per Fax. Du brauchst kein Anwalt einschalten!

Solange sie Dir die AGBs und Kundeninfos nicht per Mail, Post oder Fax zugesendet haben, ist Deine Widerrufsfrist noch gar nicht abgelaufen. Diese Infos findest Du auch in einem Bericht bei der Verbraucherzentrale Hamburg:

www.vzhh.de

Ja auch ich dachte an ein Gewinnspiel und ner gratis sms, aber, bevor man irgendwas ausfüllt, lieber alles lesen. Denn das hab ich daraus nun gelernt.

Lies mal meinen Beitrag: Info zu www.1sms.de da steht was die Staatsanwaltschaft dazu mir schrieb, da ich diesen Fall bei der Polizei Anzeigte, was übrigens jeder tun sollte!

Hoffe Du kommst aus der Sache gut raus, bei mir hat es geklappt, wie Du lesen konntest. Ich hab zum Glück Ruhe!

lg Igelchen