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Kleiner Fehler.


31.01.2008 06:21 - Gestartet von mvm
Zitat:
Wenn diese über eine Einzugsermächtigung für Ihr Konto verfügt und den Rechnungsbetrag automatisch abbucht, können Sie die Abbuchung bei der Bank rückgängig machen und anschließend den geminderten Betrag wieder überweisen. Teilen Sie gleichzeitig der Telekom unbedingt mit, warum Sie den Betrag vermindert haben und welcher an der Rechnung beteiligte Anbieter zunächst weniger Geld erhalten soll.

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Punkt 1:
Wer das macht muss Rücklastschriftskosten zahlen. (ich glaub 10Euro) Die ausnahme ist, wenn es sich um Telekom eigene Beträge handelt, dann kann man sich das Geld erstatten lassen.

Punkt 2:
Alle anderen Privatanbieter schreiben eine Mahnung, weil sie das Geld zu spät bekommen haben. Mahnkosten von 2-5Euro je Anbieter sind die Folge.