Benutzer Gitta123 schrieb:
Hallo,
mein Cousin (20 Jahre alt), zeigte mir heute einen Brief, den er von der RA Kanzlei Auer, Witte und Thiel erhalten hat. Angeblich habe er irgendwann einen Testzugang bei flirt-fever.de
in Anspruch genommen, der dann mangels Kündigung in ein halbjähriges Abo übergegangen sei. Die Kosten konnten wegen mangelnder Deckung nicht nicht vom Konto meines Cousins abgebucht werden. Jetzt belaufen sich alle Kosten auf ca. 120 Euro.
Da mein Cousin mir hoch und heilig versicherte, einen solchen Zugang nicht gebucht zu haben, schaute ich mir die Seite vorhin mal an. Es geht tatsächlich, sich ohne Bankverbindung dort anzumelden und einen Zugang zu buchen.
Ich frage mich, ist so was rechtens? Da könnte ja jeder, der meine E-Mail-Adresse hat, einen solchen Vertrag in meinem Namen abschließen.
Kann mein Cousin dagegen angehen? Ichwäre sehr dankbar für Hilfe, da mein Cousin sowieso schon finanziell in der Sch...
sitzt.
Gruß
Gitta
Hallo, auch wenn schon ein bißchen Zeit ins Land gegangen ist, die Überfälle von Eintreibern auf brave Bürger nehmen kaum ab, sondern zu - deshalb:
Der rechtlich richtige und eindeutig beste und erfolgreichste Weg ist der Weg des Widerspruchs! Stets ist nämlich der Forderer in der Beweispflicht, was diese oft mit Unverschämtheit kaschiert zu verschleiern versuchen. Man kann jedem nur raten, bei unberechtigten Forderungen, unbekannten Forderungen, unbewiesenen Forderungen usw. auf keinen Fall zahlen, keine Rate, keinen Cent, gar nichts! Außerdem: "Mahngebühren" von wem auch immer, sind nicht einklagbar und werden auf eigenes Risiko der Kosten der Absender betrieben (übrigens nur als beliebtes Mittel der Abschreckung). Doch letztlich, vor Recht, Gesetz und Gericht kuschen auch diese miesen Eintreiber!!!
Zwar, sie versuchen ihre oft perfide Einschüchterung bis auf das Letzte, bis sich herausstellt, daß sie selbst DAS LETZTE sind!
Dann werden sie sich wohl hüten, vor Gericht ihre Unverschämtheiten zu wiederholen! Seid wachsam, seid standhaft, nehmt jede zur Verfügung stehende Rechtsauskunft oder -beratung in Anspruch. Arme können ebenso jeden Anwalt kostenlos mit Beratungsschein vom Amtsgericht in Anspruch nehmen, wie Reiche ihre Rechtschutzversicherung! Keiner muß Angst haben, alleine dazustehen! Seid standhaft und wehret Euch! Bis den Gaunern im Frack ihr schmutziges Handwerk gelegt ist!