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RA Auer, Witte und Thiel


25.02.2007 19:29 - Gestartet von Gitta123
Hallo,

mein Cousin (20 Jahre alt), zeigte mir heute einen Brief, den er von der RA Kanzlei Auer, Witte und Thiel erhalten hat.
Angeblich habe er irgendwann einen Testzugang bei flirt-fever.de
in Anspruch genommen, der dann mangels Kündigung in ein halbjähriges Abo übergegangen sei. Die Kosten konnten wegen mangelnder Deckung nicht nicht vom Konto meines Cousins abgebucht werden. Jetzt belaufen sich alle Kosten auf ca. 120 Euro.
Da mein Cousin mir hoch und heilig versicherte, einen solchen Zugang nicht gebucht zu haben, schaute ich mir die Seite vorhin mal an. Es geht tatsächlich, sich ohne Bankverbindung dort anzumelden und einen Zugang zu buchen.
Ich frage mich, ist so was rechtens? Da könnte ja jeder, der meine E-Mail-Adresse hat, einen solchen Vertrag in meinem Namen abschließen.
Kann mein Cousin dagegen angehen? Ichwäre sehr dankbar für Hilfe, da mein Cousin sowieso schon finanziell in der Sch... sitzt.

Gruß
Gitta
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[1] diamondfire1967 antwortet auf Gitta123
03.02.2008 22:08
Mein Verlobter hatte sich vor drei Jahren bei flirt Fever registrieren wollen. Er brach die Registrierung ab, gab aber vorher seine Kontodaten dummerweise an.
Dann kam eine EMail "Herzlichen Glückwunsch zur Mitgliedschaft".. mein Verlobter schrieb sofort zurück, teilte denen mit, dass es ein Versehen war und er kein Interesse an einer Mitgliedschaft hat. Seine eMails wurden ignoriert, dann versuchten sie einfach 72 Euro von seinem Konto abzuheben, was er sich zurückholte, dann kamen Mahnungen ins Haus, wir schrieben hin, aber keine Reaktion, dann kamen Mahnungen von RA.Auer Witte Thiel wir stritten mit denen fast ein Jahr lang schriftlich, indem wir immer wieder erklärten, dass kein Interesse besteht und die Registrierung abgebrochen wurde, somit keine AGB zustande gekommen sei, Naja die ignorieren heute noch unsere Schriftsätze. Obwohl wir denen schriftlich die Einzugsermächtigung entzogen vor einem Jahr, haben die wieder versucht von Konto abzuheben. Ausser Abbuchungsversuche und Mahnungen ist bis jetzt nichts passiert, und dies geht schon seit drei Jahren so ... wir ignorieren jetzt einfach, was von denen kommt, wenn die was haben wollen, sollen die uns vor Gericht ziehen, mal sehen, was der Richter dazu sagt, sollte es so weit kommen, werde ich jedes Urteil im Internet veröffentlichen. Bin gerade dabei alles was ich über diese Anwaltskanzlei finde zu sammeln, daher bin ich hier her gestossen.
Liebe Grüsse aus Hamburg
diamondfire1967
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[1.1] rozario antwortet auf diamondfire1967
04.02.2008 22:48
Das wird schon seinen grund haben das besagte Unternehmen und die beauftragten Masseninkassoadvokaten 1 Jahr lang nur Briefe schrieben und nicht geklagt haben.
Falls MB widerspruch begründungslos Und komplett

cool bleiben

lg
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[1.1.1] diamondfire1967 antwortet auf rozario
05.02.2008 17:33
och bin da eigentlich ganz cool mit, es geht einem nur langsam auf den Sack, diese vielen Briefe. Mitlerweile Sammel ich sie nur, ich antworte schon gar nicht mehr, denn in meinem letzen Schriftsatz vor einem halben Jahr, schrieb ich denen, wenn sie nicht bis zu einem von mir gesetzten Zeitpunkt entsprechend antworten, sei die Sache für mich erledigt und die Akte wird zut Ablage gelegt. Die Frist wurde von denen natürlich nicht eingehalten... grins ... für uns nur zum Vorteil eigentlich !!

Naja, ich befürchte eher, da die Summe pro Jahr nur 72 Euro beträgt und die Summe nicht reicht für ein Mahnverfahren, denn bekanntlich muss die Streitsumme mindestens 150 Euro betragen, dass sie einfach jedes Jahr eine neue Rechnung schreiben, um die Streitsumme zusammen zu bekommen.

Aber egal, ich lass es einfach auf uns zukommen. Ich habe bisschen gegooglet um über die mal was raus zu bekommen und habe viel negtives gelesen von denen, also habe da mal alles was ich fand ausgedruckt, falls ich es im Falle mal benötige, ansonsten bin ich "take it easy"

ich danke Dir für Deine lieben und beruhigenden Worte erstmal
Bussi auf die Stirn aus Hamburg ..zwinker ..

diamondfire1967
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[1.1.1.1] rozario antwortet auf diamondfire1967
05.02.2008 22:30
wie kommst Du auf 150 € ???
Man kann wg 1 cent klagen
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[1.1.1.1.1] diamondfire1967 antwortet auf rozario
06.02.2008 04:41
neeeeeeeeeeeeee .... um allein nur ein Mahnbescheid raus gehen zu lassen muss einen Streitwert von 150 EUR haben, alles was drunter liegt, und glaube mir... wird gar nicht erst angenommen vom Gericht
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[1.1.1.1.1.1] marco5555 antwortet auf diamondfire1967
06.02.2008 04:53
Benutzer diamondfire1967 schrieb:
neeeeeeeeeeeeee .... um allein nur ein Mahnbescheid raus gehen zu lassen muss einen Streitwert von 150 EUR haben, alles was drunter liegt, und glaube mir... wird gar nicht erst angenommen vom Gericht

Na was denn nun? Entweder kann ein MB erst ab 150 Euro herausgehen oder nicht.
Für einen Link für deine Aussage währe ich dankbar.

Danke und Gruß Marco
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[1.1.1.1.1.1.1] diamondfire1967 antwortet auf marco5555
06.02.2008 22:54
Benutzer marco5555 schrieb:
Benutzer diamondfire1967 schrieb:
neeeeeeeeeeeeee .... um allein nur ein Mahnbescheid raus gehen zu lassen muss einen Streitwert von 150 EUR haben, alles was drunter liegt, und glaube mir... wird gar nicht erst angenommen vom Gericht

Na was denn nun? Entweder kann ein MB erst ab 150 Euro
herausgehen oder nicht.
Für einen Link für deine Aussage währe ich dankbar.

Danke und Gruß Marco


Grüsse Dich Marco
hmmm ... habe versucht nachzusehen wo es steht, aber habe feststellen müssen, glaub habe mich geirrt, also bzw. was verwechselt ....
ich denke doch, der streitwert in Höhe von 150 Euro bezieht sich auf eine Einreichung einer Klage oder so ... hmmm grummel ..
Naja, also ich pack mal die Links rein, die ich gefunden habe, wo ich mein Irrtum festgestellt habe zum Nachlesen.. ok?

http://dejure.org/gesetze/ZPO/688.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren#Zul.C3.A4ssigkeit

trotzdem werde ich das Gefühl nicht los, dass die nur versuchen die Summe hoch zu treiben irgendwie ... wüsste nicht, warum die so lange Briefterror machen mit uns.

Naja, ich bin " Hart im Nehem " und habe vieeeeeellll Geduld ... grins ....

wenn jemand mich direkt anmailen möchte:

diamondfire1967@hotmail.de

Grüße aus Hamburg und freundschaftliches Küsschen auf der Wange von mir
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[1.1.1.1.1.2] rozario antwortet auf diamondfire1967
06.02.2008 22:36
Benutzer diamondfire1967 schrieb:
neeeeeeeeeeeeee .... um allein nur ein Mahnbescheid raus gehen zu lassen muss einen Streitwert von 150 EUR haben, alles was drunter liegt, und glaube mir... wird gar nicht erst angenommen vom Gericht.


Der Grund warum in Deinem Fall die RAs nicht vor Gericht ziehen bzw
vom Auftraggeber dazu beauftragt werden ist wohl ein ganz Anderer.

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[1.1.1.1.1.2.1] diamondfire1967 antwortet auf rozario
06.02.2008 22:43
Benutzer rozario schrieb:
Benutzer diamondfire1967 schrieb:
neeeeeeeeeeeeee .... um allein nur ein Mahnbescheid raus gehen zu lassen muss einen Streitwert von 150 EUR haben, alles was drunter liegt, und glaube mir... wird gar nicht erst angenommen vom Gericht.


Der Grund warum in Deinem Fall die RAs nicht vor Gericht ziehen bzw vom Auftraggeber dazu beauftragt werden ist wohl ein ganz Anderer.

<BR>

aha ... und welcher ?
ich meine was glaubst Du ?
sage mal bitte
... danke ...
Bussi auf der Stirn für Dich aus Hamburg
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[1.1.1.1.1.2.1.1] rozario antwortet auf diamondfire1967
07.02.2008 21:48
Benutzer diamondfire1967 schrieb:
Benutzer rozario schrieb:
Benutzer diamondfire1967 schrieb:
neeeeeeeeeeeeee .... um allein nur ein Mahnbescheid raus gehen zu lassen muss einen Streitwert von 150 EUR haben, alles was drunter liegt, und glaube mir... wird gar nicht erst angenommen vom Gericht.


Der Grund warum in Deinem Fall die RAs nicht vor Gericht ziehen bzw vom Auftraggeber dazu beauftragt werden ist wohl ein ganz Anderer.

<BR>

aha ... und welcher ?
ich meine was glaubst Du ?
sage mal bitte ... danke ...


Liegt wohl auf der Hand ;)
Die flirtfever Geschichte ist immerhin 3 Jahre her - Nichts passiert - nur Bausteinmahnbriefe eines Masseninkasso Anwalts
evtl ist ja schon verjährt ?
Check das mal

lg

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[1.1.1.1.1.2.1.1.1] diamondfire1967 antwortet auf rozario
08.02.2008 13:26
Benutzer rozario schrieb:

Liegt wohl auf der Hand ;) Die flirtfever Geschichte ist immerhin 3 Jahre her - Nichts passiert - nur Bausteinmahnbriefe eines Masseninkasso Anwalts evtl ist ja schon verjährt ?
Check das mal

lg



das könnte sehr gut angehen !!!

.....vielen vielen Dank für Deinen tollen Tip.... @->--

Versuche mich mal schlau zu machen und teile Dir dann mit, ob eine Verjährung in der Sache Flirt-fever eingetreten ist oder nicht.

Wo kann ich dass denn rausfinden?
die Verjährungssfristen müssten doch in dem BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch) stehen oder? oder auch in der ZPO (Zivilprozessordnung )?

Liebe Grüsse aus Hamburg


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[1.1.1.1.1.3] Kai Petzke antwortet auf diamondfire1967
07.02.2008 09:10
Benutzer diamondfire1967 schrieb:
neeeeeeeeeeeeee .... um allein nur ein Mahnbescheid raus gehen zu lassen muss einen Streitwert von 150 EUR haben,

Nein, hier täuschst Du Dich. Zwar können Mahnbescheide über Kleinbeträge für den Rechtsanwalt des Mahnenden ein Draufzahlgeschäft werden, weil der Anwalt (fast) genauso viel Zeit wie bei einem Mahnbescheid über einen großen Betrag investieren muss, aber nur Rechtsanwaltsgebühren für den Kleinbetrag kassieren darf. Aber es gibt kein unteres Limit für die Höhe eines Mahnbescheids oder einer Klage bei Gericht!


Grüße


Kai
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[1.1.1.1.1.3.1] diamondfire1967 antwortet auf Kai Petzke
07.02.2008 09:28
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer diamondfire1967 schrieb:
neeeeeeeeeeeeee .... um allein nur ein Mahnbescheid raus gehen zu lassen muss einen Streitwert von 150 EUR haben,

Nein, hier täuschst Du Dich. Zwar können Mahnbescheide über Kleinbeträge für den Rechtsanwalt des Mahnenden ein Draufzahlgeschäft werden, weil der Anwalt (fast) genauso viel Zeit wie bei einem Mahnbescheid über einen großen Betrag investieren muss, aber nur Rechtsanwaltsgebühren für den Kleinbetrag kassieren darf. Aber es gibt kein unteres Limit für die Höhe eines Mahnbescheids oder einer Klage bei Gericht!


Grüße


Kai

ich habe diesen Irrtum von mir schon bemerkt siehe Kopie..
ich danke Dir für den Hinweis

Lieben Gruß
Angela

KOPIE:
Benutzer marco5555 schrieb:
Benutzer diamondfire1967 schrieb:
neeeeeeeeeeeeee .... um allein nur ein Mahnbescheid raus gehen zu lassen muss einen Streitwert von 150 EUR haben, alles was drunter liegt, und glaube mir... wird gar nicht erst angenommen vom Gericht

Na was denn nun? Entweder kann ein MB erst ab 150 Euro
herausgehen oder nicht.
Für einen Link für deine Aussage währe ich dankbar.

Danke und Gruß Marco


Grüsse Dich Marco
hmmm ... habe versucht nachzusehen wo es steht, aber habe feststellen müssen, glaub habe mich geirrt, also bzw. was verwechselt ....
ich denke doch, der streitwert in Höhe von 150 Euro bezieht sich auf eine Einreichung einer Klage oder so ... hmmm grummel ..
Naja, also ich pack mal die Links rein, die ich gefunden habe, wo ich mein Irrtum festgestellt habe zum Nachlesen.. ok?

http://dejure.org/gesetze/ZPO/688.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren#Zul.C3.A4ssigkeit

trotzdem werde ich das Gefühl nicht los, dass die nur versuchen die Summe hoch zu treiben irgendwie ... wüsste nicht, warum die so lange Briefterror machen mit uns.

Naja, ich bin " Hart im Nehem " und habe vieeeeeellll Geduld ... grins ....

Grüße aus Hamburg und freundschaftliches Küsschen auf der Wange von mir
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[1.1.1.1.2] diamondfire1967 antwortet auf rozario
06.02.2008 22:57
wenn Du möchtest, darfst mich gerne direkt an schreiben
mail to : diamondfire1967@hotmail.de

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[2] carolaS antwortet auf Gitta123
14.02.2008 09:43
Benutzer Gitta123 schrieb:
Hallo,

mein Cousin (20 Jahre alt), zeigte mir heute einen Brief, den er von der RA Kanzlei Auer, Witte und Thiel erhalten hat. Angeblich habe er irgendwann einen Testzugang bei flirt-fever.de
in Anspruch genommen, der dann mangels Kündigung in ein halbjähriges Abo übergegangen sei. Die Kosten konnten wegen mangelnder Deckung nicht nicht vom Konto meines Cousins abgebucht werden. Jetzt belaufen sich alle Kosten auf ca. 120 Euro.
Da mein Cousin mir hoch und heilig versicherte, einen solchen Zugang nicht gebucht zu haben, schaute ich mir die Seite vorhin mal an. Es geht tatsächlich, sich ohne Bankverbindung dort anzumelden und einen Zugang zu buchen.
Ich frage mich, ist so was rechtens? Da könnte ja jeder, der meine E-Mail-Adresse hat, einen solchen Vertrag in meinem Namen abschließen.
Kann mein Cousin dagegen angehen? Ichwäre sehr dankbar für Hilfe, da mein Cousin sowieso schon finanziell in der Sch...
sitzt.

Gruß
Gitta

Hallo, auch wenn schon ein bißchen Zeit ins Land gegangen ist, die Überfälle von Eintreibern auf brave Bürger nehmen kaum ab, sondern zu - deshalb:


Der rechtlich richtige und eindeutig beste und erfolgreichste Weg ist der Weg des Widerspruchs! Stets ist nämlich der Forderer in der Beweispflicht, was diese oft mit Unverschämtheit kaschiert zu verschleiern versuchen. Man kann jedem nur raten, bei unberechtigten Forderungen, unbekannten Forderungen, unbewiesenen Forderungen usw. auf keinen Fall zahlen, keine Rate, keinen Cent, gar nichts! Außerdem: "Mahngebühren" von wem auch immer, sind nicht einklagbar und werden auf eigenes Risiko der Kosten der Absender betrieben (übrigens nur als beliebtes Mittel der Abschreckung). Doch letztlich, vor Recht, Gesetz und Gericht kuschen auch diese miesen Eintreiber!!!
Zwar, sie versuchen ihre oft perfide Einschüchterung bis auf das Letzte, bis sich herausstellt, daß sie selbst DAS LETZTE sind!
Dann werden sie sich wohl hüten, vor Gericht ihre Unverschämtheiten zu wiederholen! Seid wachsam, seid standhaft, nehmt jede zur Verfügung stehende Rechtsauskunft oder -beratung in Anspruch. Arme können ebenso jeden Anwalt kostenlos mit Beratungsschein vom Amtsgericht in Anspruch nehmen, wie Reiche ihre Rechtschutzversicherung! Keiner muß Angst haben, alleine dazustehen! Seid standhaft und wehret Euch! Bis den Gaunern im Frack ihr schmutziges Handwerk gelegt ist!