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Kopieren für den privaten Gebrauch ist *nicht* strafbar


17.09.2004 13:09 - Gestartet von Keks
Das Kopieren für den privaten Gebrauch ist *nicht* strafbar. Nur dann, wenn es aus einer offensichtlich illegalen Quelle stammt, darf man es nicht. Aber ob es selbst dann einen *Straftat* ist, da bin ich mir nicht ganz sicher. Die GVU übertreibt ja gerne, um einem Angst zu machen, siehe deren Kinospots, die ja heftig kritisiert wurden, u.a. da sie mit Falschaussagen arbeiten.

Privatkopien sind immer noch erlaubt, sofern nicht aus illegaler Quelle und sofern man keinen Kopierschutz umgeht. Ich habe mir schon oft Filme aus der Videothek ausgeliehen und sie mir kopiert, bevor ich sie zurück gab. Das ist legal. Ich darf mir die Filme auch mit Freunden ansehen, nur darf ich die Kopien natürlich nicht verkaufen oder vermieten/verleihen.

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de
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[1] CoLa antwortet auf Keks
17.09.2004 13:27
Stimmt...

Der GVU-Hansel redet da bewusst schwammig daher...Emule beispielsweise würde als "ilegale Quelle" auch nicht durchgehen, da das Programm für alles mögliche genutzt werden kann, während diese ftpworldseite auschließlich Kopien anbot...

Im übrigen müssen die Nutzer der Seite zu den Depppen schlechthin gehören, zumal die für einen abgefilmten Kinostreifen zwischen 5 und 7 €uro gezahlt haben. (Die Versionen dort waren einfache Emuledateien, hätte sich somit jeder Kunde auch umsonst holen können-die Leitung dafür hatten sie ja)
Am Kinotag kommt man oft für 4,50 €uro rein, sieht das Dingens auf Riesenleinwand im gemütlichen Sessel mit gutem Ton...
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[1.1] spunk_ antwortet auf CoLa
17.09.2004 13:34
Benutzer CoLa schrieb:

schlechthin gehören, zumal die für einen abgefilmten Kinostreifen zwischen 5 und 7 €uro gezahlt haben. (Die
ach so - ich habe eher gelesen, das sei ein monatliches abo, oder gar "freiwillige" zahlungen gewesen.
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[2] kfschalke antwortet auf Keks
17.09.2004 13:36
Benutzer Keks schrieb:


Privatkopien sind immer noch erlaubt, sofern nicht aus illegaler Quelle und sofern man keinen Kopierschutz umgeht. Ich habe mir schon oft Filme aus der Videothek ausgeliehen und sie mir kopiert, bevor ich sie zurück gab. Das ist legal. Ich darf mir die Filme auch mit Freunden ansehen, nur darf ich die Kopien natürlich nicht verkaufen oder vermieten/verleihen.

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de

Die Frage ist doch, wann umgehe ich einen Kopierschutz? Wenn drauf steht, dass die DVD oder CD kopiergeschützt ist? Wenn ich illegale Software einsetze? Welchen Einfluss habe ich auf meine Hardware? Ich habe z.B. 2 Laptops (einen als PC und einen für unterwegs), beide mit XP und beide mit WINDVD 5.0. Der eine weigert sich DVD´s mit Kopierschutz abzuspielen (diese DVD ist kopiergeschützt), der andere spielt sie ohne Probleme ab.
Könnte dieses auch Einfluss auf ein Kopierprogramm haben?

Die nächste Frage ist doch, ob DVD´s dank Bonusmaterial, 10 Sprachen und watt weiß ich noch alles so teuer sein müssen. Kurze Zeit später gibts die dann für 7,99 oder 4,99 € im Supermarkt. Warum also keine vernüftigen legalen Downloadseiten der Filmwirtschaft, die Preise könnten dann nach Qualität gestaffelt sein, 9 € für DVD (nur Film) bis 3,00 € für MVCD.

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[2.1] Crooks antwortet auf kfschalke
17.09.2004 13:46
Benutzer kfschalke schrieb:
Die nächste Frage ist doch, ob DVD´s dank Bonusmaterial, 10 Sprachen und watt weiß ich noch alles so teuer sein müssen. Kurze Zeit später gibts die dann für 7,99 oder 4,99 € im Supermarkt. Warum also keine vernüftigen legalen Downloadseiten der Filmwirtschaft, die Preise könnten dann nach Qualität gestaffelt sein, 9 € für DVD (nur Film) bis 3,00 € für MVCD.

Hm, ich habe es mir auch angewöhnt, Filme nicht mehr bei Erscheinen auf DVD zu kaufen - mittlerweile warte ich 1-2 Monate - dann kosten die DVDs meist nur so um die 13 Eur. Den Preis finde ich echt okay.
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[2.1.1] MartyK antwortet auf Crooks
17.09.2004 14:53
Benutzer Crooks schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Die nächste Frage ist doch, ob DVD´s dank Bonusmaterial, 10 Sprachen und watt weiß ich noch alles so teuer sein müssen. Kurze Zeit später gibts die dann für 7,99 oder 4,99 € im Supermarkt. Warum also keine vernüftigen legalen Downloadseiten der Filmwirtschaft, die Preise könnten dann nach Qualität gestaffelt sein, 9 € für DVD (nur Film) bis 3,00 € für
MVCD.

Hm, ich habe es mir auch angewöhnt, Filme nicht mehr bei Erscheinen auf DVD zu kaufen - mittlerweile warte ich 1-2 Monate - dann kosten die DVDs meist nur so um die 13 Eur. Den
Preis finde ich echt okay.

Stimmt. Wenn man etwas wartet, dann fallen die Preise auch recht schnell. Interessant sind zudem die ganzen Zeitschriften, denen einen DVD beiliegt. Die bekommt man dann sozusagen für'n Appel und 'n Ei.

Gruß

Martin
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[3] MartyK antwortet auf Keks
17.09.2004 14:51
Benutzer Keks schrieb:
Das Kopieren für den privaten Gebrauch ist *nicht* strafbar. Nur dann, wenn es aus einer offensichtlich illegalen Quelle stammt, darf man es nicht. Aber ob es selbst dann einen *Straftat* ist, da bin ich mir nicht ganz sicher. Die GVU übertreibt ja gerne, um einem Angst zu machen, siehe deren Kinospots, die ja heftig kritisiert wurden, u.a. da sie mit Falschaussagen arbeiten.

Sorry, aber wenn man deine Aussage für bare Münze nimmt, könnte sich jeder mit gutem Gewissen Songs aus Tauschbörsen runterladen, ohne rechtlich belangt zu werden. Dass diese User nicht verfolgt werden (noch nicht), hat einzig damit zu tun, dass man ihnen nicht nachweisen kann, *woher* sie die Files her haben. Denn schließlich können diese auch von nahen Verwandten stammen.
Das Kopieren für den privaten Gebrauch ist nicht strafbar, solange diese Kopien nicht aus Tauschbörsen, sondern von Originalen entstammen. Tauschbörsen haben aber einen öffentlichen Charakter - und schon allein deshalb kann nicht mehr von *Privatkopien* die Rede sein.
Mal ganz davon abgesehen, darf man sich eigentlich heute von Un-CDs nicht mal mehr Privatkopien anfertigen.


Privatkopien sind immer noch erlaubt, sofern nicht aus illegaler Quelle und sofern man keinen Kopierschutz umgeht.

Richtig. Bei Tauschbörsen handelt es sich aber um illegale Quellen. Es geht hier ja schließlich um *urheberrechtlich geschütztes* Material und nicht um solches, das vom Urheber als Geschenk deklariert wurde.


Ich habe mir schon oft Filme aus der Videothek ausgeliehen und > sie mir kopiert, bevor ich sie zurück gab. Das ist legal.

Dagegen sagt auch niemand etwas.


Ich darf mir die Filme auch mit Freunden ansehen, nur darf ich die Kopien natürlich nicht verkaufen oder vermieten/verleihen.

So ist es. Man darf sich aber auch nicht urheberrechtlich geschütztes Material aus Tauschbörsen runterladen - dass dafür kein Geld verlangt wird, ist hier unerheblich. Es kommt hier darauf an, dass der Urheber betrogen wird.

Gruß

Martin
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[3.1] kfschalke antwortet auf MartyK
17.09.2004 15:47
Benutzer MartyK schrieb:

Es kommt hier darauf an, dass der Urheber betrogen wird.

Gruß

Martin

Und genau hier liegt das Problem, der Urheber wird doch nicht vom Tauschbörsennutzer betrogen. Der Urheber verkauft seine Rechte an die Industrie und kriegt dafür sein Geld. Die Beteiligung an den Verkäufen ist dagegen sehr gering. Eigentlich müßte der Urheber den Tauschbörsennutzern dankbar sein, den die erhöhen seinen Bekanntheitsgrad, was wieder seinen Marktwert steigert. Weil er bekannt ist, wird er eingeladen, dadurch gibts Geld und er kann beim nächsten Film/der nächsten CD mehr von der Industrie fordern.

Ein Tauschbörsenbenutzer bestiehlt die Industrie, da dieser die Verkäufe senkt und gleichzeitig die Urheber bekannt macht. Der Urheberschutz ist nur vorgeschoben, deren Rechte interessiert die Industrie nicht wirklich. Denen geht es um die Sicherung der Einnahmen, nicht um irgendwelche Künstler oder Urheber.......

Wenn deren Schutz soweit geht, dass deren Produkte nicht mehr funktionsfähig sind, weil sie nicht mehr auf dem PC laufen oder im Autoradio abgespielt werden können, sind diese Produkte für mich wertlos, also kaufe ich diese nicht.

Glücklicherweise ist es noch nicht verboten, Musik aus dem Radio (auch Internetradio) aufzunehmen, so kann ich legal meine Musik hören, wann und vorallem womit ich will. Und viele Internetradios erfüllen sogar Musikwünsche, so dass man nichtmal lange suchen muss, um an seine Lala zu kommen. Es geht schneller und qualitativ besser, als über tauschbörsen.




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[3.1.1] MartyK antwortet auf kfschalke
17.09.2004 16:15
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:

Es kommt hier darauf an, dass der Urheber betrogen wird.

Gruß

Martin

Und genau hier liegt das Problem, der Urheber wird doch nicht vom Tauschbörsennutzer betrogen.

Natürlich wird er betrogen, erhält er doch von demjenigen, der sein Werk runterlädt, keinen einzigen Cent.


Der Urheber verkauft seine Rechte an die Industrie und kriegt dafür sein Geld.

Ja, er verkauft seine Rechte an die *Industrie*. Für jede verkaufte CD, die er über diese Industrie bekommt, erhält er einen Anteil.


Die Beteiligung an den Verkäufen ist dagegen sehr gering.

Das ist nicht das Problem des Urhebers. Schließlich kann man niemanden zwingen, etwas zu kaufen, was ihm nicht gefällt.


Eigentlich müßte der Urheber den Tauschbörsennutzern dankbar sein, den die erhöhen seinen Bekanntheitsgrad, was wieder seinen Marktwert steigert.

Wieso sollte der Urheber den Tauschbörsennutzern dankbar sein? Du gehst irrtümlicherweise davon aus, dass jeder Tauschbörsennutzer das, was er lädt, hinterher auch kauft. Dies ist aber unbewiesen.


Weil er bekannt ist, wird er eingeladen, dadurch gibts Geld und er kann beim nächsten Film/der nächsten CD mehr von der Industrie fordern.

Ich bezweifle sehr stark, dass jemand, der vorher unbekannt war, durch Tauschbörsen plötzlich bekannt wird. Denn in der Regel weiß man ja vorher schon, was man runterladen möchte. Wenn man auf Seiten wie mp3.de geht und sich Songs anhört, die einem vielleicht gefallen, werden die auch nicht plötzlich im Mittelpunkt des Interesses stehen.


Ein Tauschbörsenbenutzer bestiehlt die Industrie, da dieser die Verkäufe senkt und gleichzeitig die Urheber bekannt macht.

Richtig, er bestiehlt mit der Industrie aber auch gleichzeitig den Urheber. Der höhere Bekanntheitsgrad ist nur Theorie, s. o.


Der Urheberschutz ist nur vorgeschoben, deren Rechte interessiert die Industrie nicht wirklich. Denen geht es um die Sicherung der Einnahmen, nicht um irgendwelche Künstler oder Urheber.......

Und wie können die Einnahmen ohne Urheberrecht gesichert sein?


Wenn deren Schutz soweit geht, dass deren Produkte nicht mehr funktionsfähig sind, weil sie nicht mehr auf dem PC laufen oder im Autoradio abgespielt werden können, sind diese Produkte für mich wertlos, also kaufe ich diese nicht.

Brauchst du ja nicht, nur hat deswegen noch lange niemand das Recht, etwas runterzuladen, was man nicht runterladen darf.


Glücklicherweise ist es noch nicht verboten, Musik aus dem Radio (auch Internetradio) aufzunehmen, so kann ich legal meine Musik hören, wann und vorallem womit ich will.

Stimmt.


Und viele
Internetradios erfüllen sogar Musikwünsche, so dass man nichtmal lange suchen muss, um an seine Lala zu kommen. Es geht schneller und qualitativ besser, als über tauschbörsen.

Ohne Zweifel.
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[3.1.1.1] baeckerman antwortet auf MartyK
17.09.2004 16:23
Ja aber aus dem Grund das einige CD Spieler gar keine kopier geschützte CD's lesen ist es angebracht, wenn man die CD besitzt, sie auf dem PC abspielen kann, diese aber einen kopierschützt hat, eine strafbare Handlung zu begehen, um diese CD dann im Auto zu hören. Und das ist eine sauerei!
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[3.1.1.1.1] MartyK antwortet auf baeckerman
17.09.2004 16:57
Benutzer baeckerman schrieb:
Ja aber aus dem Grund das einige CD Spieler gar keine kopier geschützte CD's lesen ist es angebracht, wenn man die CD besitzt, sie auf dem PC abspielen kann, diese aber einen kopierschützt hat, eine strafbare Handlung zu begehen, um diese CD dann im Auto zu hören. Und das ist eine sauerei!

Nun, da hast du schon Recht. Aber ich persönlich sehe es als moralisch nicht verwerflich an, sich von einer originalen UN-CD eine Kopie zu machen, um das Original zu schonen.
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[3.1.1.1.1.1] kfschalke antwortet auf MartyK
17.09.2004 17:19
Benutzer MartyK schrieb:
Benutzer baeckerman schrieb:
Ja aber aus dem Grund das einige CD Spieler gar keine kopier geschützte CD's lesen ist es angebracht, wenn man die CD besitzt, sie auf dem PC abspielen kann, diese aber einen kopierschützt hat, eine strafbare Handlung zu begehen, um diese CD dann im Auto zu hören. Und das ist eine sauerei!

Nun, da hast du schon Recht. Aber ich persönlich sehe es als moralisch nicht verwerflich an, sich von einer originalen UN-CD eine Kopie zu machen, um das Original zu schonen.

durch das umgehen des Kopierschutzes macht man sich strafbar, es ist eine nicht legale Kopie,auch wenn es nicht moralisch verwerflich ist. wenn ich ein tape fürs auto fertige, dann ist es erlaubt.
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[3.1.1.1.1.1.1] handytim antwortet auf kfschalke
17.09.2004 17:22
Benutzer kfschalke schrieb:
wenn ich ein tape fürs auto fertige, dann ist es erlaubt.

Auto hat aber einen CD-Spieler... Und nun sage mal einem PC-Besitzer, dass er eine analoge Kopie der CD machen soll :-)

Ciao
Tim
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[3.1.1.1.1.1.2] MartyK antwortet auf kfschalke
17.09.2004 17:24
Benutzer kfschalke schrieb:

durch das umgehen des Kopierschutzes macht man sich strafbar, es ist eine nicht legale Kopie,auch wenn es nicht moralisch verwerflich ist. wenn ich ein tape fürs auto fertige, dann ist es erlaubt.

Ich weiß sehr wohl, dass das Umgehen des Kopierschutzes strafbar ist. Ich schrieb ja auch, dass ICH es nicht moralisch verwerflich finde, für sich selbst von einer Original-CD eine Kopie anzufertigen, sofern sie selbstverständlich nicht für illegale Zwecke benutzt wird.
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[3.1.1.2] kfschalke antwortet auf MartyK
17.09.2004 16:51
Benutzer MartyK schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:

Es kommt hier darauf an, dass der Urheber betrogen wird.

Gruß

Martin

Und genau hier liegt das Problem, der Urheber wird doch nicht vom Tauschbörsennutzer betrogen.

Natürlich wird er betrogen, erhält er doch von demjenigen, der sein Werk runterlädt, keinen einzigen Cent.


Der Urheber verkauft seine Rechte an die Industrie und kriegt dafür sein Geld.

Ja, er verkauft seine Rechte an die *Industrie*. Für jede verkaufte CD, die er über diese Industrie bekommt, erhält er einen Anteil.


Die Beteiligung an den Verkäufen ist dagegen sehr gering.

Das ist nicht das Problem des Urhebers. Schließlich kann man niemanden zwingen, etwas zu kaufen, was ihm nicht gefällt.


Eigentlich müßte der Urheber den Tauschbörsennutzern dankbar sein, den die erhöhen seinen Bekanntheitsgrad, was wieder seinen Marktwert steigert.

Wieso sollte der Urheber den Tauschbörsennutzern dankbar sein? Du gehst irrtümlicherweise davon aus, dass jeder Tauschbörsennutzer das, was er lädt, hinterher auch kauft. Dies ist aber unbewiesen.


Weil er bekannt ist, wird er eingeladen, dadurch gibts Geld und er kann beim nächsten Film/der nächsten CD mehr von der Industrie fordern.

Ich bezweifle sehr stark, dass jemand, der vorher unbekannt war, durch Tauschbörsen plötzlich bekannt wird. Denn in der Regel weiß man ja vorher schon, was man runterladen möchte. Wenn man auf Seiten wie mp3.de geht und sich Songs anhört, die einem vielleicht gefallen, werden die auch nicht plötzlich im Mittelpunkt des Interesses stehen.


Ein Tauschbörsenbenutzer bestiehlt die Industrie, da dieser die Verkäufe senkt und gleichzeitig die Urheber bekannt macht.

Richtig, er bestiehlt mit der Industrie aber auch gleichzeitig den Urheber. Der höhere Bekanntheitsgrad ist nur Theorie, s. o.


Der Urheberschutz ist nur vorgeschoben, deren Rechte interessiert die Industrie nicht wirklich. Denen geht es um die Sicherung der Einnahmen, nicht um irgendwelche Künstler oder Urheber.......

Und wie können die Einnahmen ohne Urheberrecht gesichert sein?


Wenn deren Schutz soweit geht, dass deren Produkte nicht mehr funktionsfähig sind, weil sie nicht mehr auf dem PC laufen oder im Autoradio abgespielt werden können, sind diese Produkte für
mich wertlos, also kaufe ich diese nicht.

Brauchst du ja nicht, nur hat deswegen noch lange niemand das Recht, etwas runterzuladen, was man nicht runterladen darf.


Glücklicherweise ist es noch nicht verboten, Musik aus dem Radio (auch Internetradio) aufzunehmen, so kann ich legal meine Musik hören, wann und vorallem womit ich will.

Stimmt.


Und viele
Internetradios erfüllen sogar Musikwünsche, so dass man nichtmal lange suchen muss, um an seine Lala zu kommen. Es geht schneller und qualitativ besser, als über tauschbörsen.

Ohne Zweifel.

Von jeder verkauften Cd, jeder verkauften DVD, jedem verkauften Videoband, jedem tape etc erhalten die Rechteinhaber einen Anteil in Form einer Zwangsabgabe.

Natürlich werden Urheber bekannter, da viele Kopien weitergegeben werden, dadurch gehen Kids zu den Konzerten, laden Klingeltöne etc. Die Künstler mit den meisten illegalen downloads haben auch die höchsten Verkäufe, also gibts da schon einen Zusammenhang.
Natürlich hat die "Industrie" ein Recht auf Einnahmen und die müssen auch gesichert werden.
Abei Filmen könnte ich mir vorstelen, dass alles was im Free-TV gelaufen ist, nicht mehr den Urheberrecht unterliegt, denn diese Filme kann praktisch jeder aufnehmenunsd so sichern.
Bei Musik sollte die Industrie nachweisen, dass die CD´s noch aktiv angeboten werden. Es gibt genug Musik, die zwar den Urheberrecht unterliegt, aber nicht mehr käuflich zu erwerben ist und wohl auch nie auf CD gepresst wird, da spricht meineserachtens nichts dagegen, wenn diese auf Tauschbörsen verügbar ist.
Gleichzeitig sollte ersträckt gegen neue Musik und Filmangebote vorgegangen werden
Eine solche Regelung wäre bestimmt auch Konsensfähig, da sie keinen schadet.
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[3.1.1.2.1] MartyK antwortet auf kfschalke
17.09.2004 17:22
Benutzer kfschalke schrieb:

Das, was du meinst, ist eine GEMA-Abgabe auf Rohlinge, die erhoben wird, weil man nicht vermeiden kann, dass Musik bzw. Filme kopiert werden. Dies heißt nun aber nicht, dass man nun urheberrechtlich geschützte Werke fröhlich runterladen darf. Das eine hat mit dem anderen nämlich nichts zu tun. Wäre dem so, dann wäre das Anbieten von Musik in Tauschbörsen legal, denn "schließlich zahlt man Abgaben".

Wie soll ein Urheber denn *durch Tauschbörsen* bekannt werden, der vorher völlig unbekannt war? Nenne mir doch mal nur einen einzigen Act, der mittels Tauschbörsen zu einem Star aufgestiegen ist!?
Und selbst diese bisher vielleicht unbekannten Urheber haben womöglich gar nicht ihr Einverständnis zum Download ihrer Werke gegeben --> ergo Rechtsbruch.

Wo hast du gelesen, dass die Künstler mit den meisten illegalen Downloads die höchsten Verkäufe aufweisen?

Wenn du der Industrie ein Recht auf Einnahmen gewährst (und somit auch dem Künstler), weiß ich nicht, warum wir noch weiter diskutieren. Es geht mir ja darum, dass dieses Recht gewahrt bleibt und nicht durch eigene Regeln außer Kraft gesetzt wird.

Dass Filme, die schon im Fernsehen gelaufen sind, nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen, ist falsch. Sie unterliegen genauso weiterhin dem Urheberrecht wie Songs, die schon zig mal im Radio liefen.

Wieso stellst du die Industrie in die Beweispflicht, dass CDs noch aktiv angeboten werden?
Bei Musik, die urheberrechtlich geschützt ist, aber nicht mehr frei auf dem Markt erhältlich ist, kann selbst ich nichts schlimmes dran finden, wenn diese runtergeladen wird. Denn hier wird niemandem geschadet. Allerdings sollte der User dann auch so fair sein und das betreffende Lied nachkaufen, falls dieses irgendwann mal auf dem Markt in gleicher Form - also unverändert - erhältlich sein sollte.
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[3.1.1.2.1.1] baeckerman antwortet auf MartyK
17.09.2004 17:49
Benutzer MartyK schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:

Das, was du meinst, ist eine GEMA-Abgabe auf Rohlinge, die erhoben wird, weil man nicht vermeiden kann, dass Musik bzw.
Filme kopiert werden.
Gut, da es aber verboten ist Kopien zu machen, muß ich diese Abgabe nicht zahlen, wiel diese abgabe zahle ich ja dann für was rechtswidriges. Und für etwas rehcts widriges muß man nicht zahlen. Oder?

Dies heißt nun aber nicht, dass man nun
urheberrechtlich geschützte Werke fröhlich runterladen darf. Das eine hat mit dem anderen nämlich nichts zu tun. Wäre dem so, dann wäre das Anbieten von Musik in Tauschbörsen legal, denn "schließlich zahlt man Abgaben".

Wie soll ein Urheber denn *durch Tauschbörsen* bekannt werden, der vorher völlig unbekannt war? Nenne mir doch mal nur einen einzigen Act, der mittels Tauschbörsen zu einem Star aufgestiegen ist!?
Und selbst diese bisher vielleicht unbekannten Urheber haben womöglich gar nicht ihr Einverständnis zum Download ihrer Werke gegeben --> ergo Rechtsbruch.

Wo hast du gelesen, dass die Künstler mit den meisten illegalen Downloads die höchsten Verkäufe aufweisen?

Wenn du der Industrie ein Recht auf Einnahmen gewährst (und somit auch dem Künstler), weiß ich nicht, warum wir noch weiter diskutieren. Es geht mir ja darum, dass dieses Recht gewahrt bleibt und nicht durch eigene Regeln außer Kraft gesetzt wird.

Dass Filme, die schon im Fernsehen gelaufen sind, nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen, ist falsch. Sie unterliegen genauso weiterhin dem Urheberrecht wie Songs, die schon zig mal im Radio liefen.

Wieso stellst du die Industrie in die Beweispflicht, dass CDs noch aktiv angeboten werden? Bei Musik, die urheberrechtlich geschützt ist, aber nicht mehr frei auf dem Markt erhältlich ist, kann selbst ich nichts schlimmes dran finden, wenn diese runtergeladen wird. Denn hier wird niemandem geschadet. Allerdings sollte der User dann auch so fair sein und das betreffende Lied nachkaufen, falls dieses irgendwann mal auf dem Markt in gleicher Form - also
unverändert - erhältlich sein sollte.
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[3.1.1.2.1.1.1] MartyK antwortet auf baeckerman
17.09.2004 17:54
Benutzer baeckerman schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:

Das, was du meinst, ist eine GEMA-Abgabe auf Rohlinge, die erhoben wird, weil man nicht vermeiden kann, dass Musik bzw.
Filme kopiert werden.
Gut, da es aber verboten ist Kopien zu machen, muß ich diese Abgabe nicht zahlen, wiel diese abgabe zahle ich ja dann für was rechtswidriges. Und für etwas rehcts widriges muß man nicht zahlen. Oder?

Es ist von UN-CDs verboten, Kopien zu machen (ob sich jemand daran hält, sei dahin gestellt).
Du zahlst diese Abgabe automatisch, wenn du einen Rohling kaufst; nur ist diese Abgabe dermaßen gering, dass sie kaum der Rede wert ist.
Nein, man zahlt diese Abgabe nicht dringend für etwas Rechtswidriges, da Privatkopien (natürlich nicht in beliebiger Anzahl) von nicht kopiergeschützten Original-CDs ja erlaubt sind.
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[3.1.1.2.2] Promotion durch illegale Downloads?!
Alexda antwortet auf kfschalke
17.09.2004 17:39
Benutzer kfschalke schrieb:
Natürlich werden Urheber bekannter, da viele Kopien weitergegeben werden, dadurch gehen Kids zu den Konzerten, laden Klingeltöne etc. Die Künstler mit den meisten illegalen downloads haben auch die höchsten Verkäufe, also gibts da schon einen Zusammenhang.

Klar gibt es den Zusammenhang, aber in der anderen Richtung. Wer bekannt ist, wird auch viel beklaut.

Die einzigen, die es bisher wirklich geschafft haben, aus dem bestohlen werden einen Vorteil zu ziehen, sind Microsoft...
Da hatten die Kartellbehörden schlechte Karten dagegen ;-)
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[3.2] Keks antwortet auf MartyK
18.09.2004 02:47
Benutzer MartyK schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Das Kopieren für den privaten Gebrauch ist *nicht* strafbar.
Nur dann, wenn es aus einer offensichtlich illegalen Quelle stammt, darf man es nicht.

Sorry, aber wenn man deine Aussage für bare Münze nimmt, könnte sich jeder mit gutem Gewissen Songs aus Tauschbörsen runterladen, ohne rechtlich belangt zu werden.

Jo. Solange es frei erhältliche Stücke sind. Jemand kann z.B. seine Eigenkreationen auf diesem Weg verbreiten. Was geschützte Werke angeht: Das Bereitstellen in Tauschbörsen ist verboten, das Herunterladen nicht. Erst seit kurzem ist das Beziehen aus offensichtlich illegalen Quellen untersagt. Was nun unter "offensichtlich" zu verstehen ist, kommt wohl auf den Einzelfall an und wird sicherlich noch von Gerichten genauer definiert werden müssen. Mir ist bisher kein Urteil diesbezüglich bekannt. Wenn dir eins bekannt ist, lasse ich mich gerne aufklären.

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de
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[3.2.1] MartyK antwortet auf Keks
19.09.2004 00:32
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Das Kopieren für den privaten Gebrauch ist *nicht* strafbar.
Nur dann, wenn es aus einer offensichtlich illegalen Quelle stammt, darf man es nicht.

Sorry, aber wenn man deine Aussage für bare Münze nimmt, könnte sich jeder mit gutem Gewissen Songs aus Tauschbörsen runterladen, ohne rechtlich belangt zu werden.

Jo. Solange es frei erhältliche Stücke sind. Jemand kann z.B. seine Eigenkreationen auf diesem Weg verbreiten.

Natürlich - weil in diesem Fall der Rechtebesitzer sein Einverständnis dafür gegeben hat.


Was geschützte Werke angeht: Das Bereitstellen in Tauschbörsen ist verboten, das Herunterladen nicht.

Nein, es war schon immer verboten. Nur wurde es (bisher) nicht bestraft, weil man kaum nachweisen kann, ob jene heruntergeladenen Files auch aus Tauschbörsen stammen.


Erst seit kurzem ist das Beziehen aus offensichtlich illegalen Quellen untersagt. Was nun unter "offensichtlich" zu verstehen ist, kommt wohl auf den Einzelfall an und wird sicherlich noch von Gerichten genauer definiert werden müssen. Mir ist bisher kein Urteil diesbezüglich bekannt. Wenn dir eins bekannt ist, lasse ich mich gerne aufklären.

Eine Tauschbörse ist eine *offensichtlich* illegale Quelle, weil es offensichtlich ist, dass in einer solchen Tauschbörse *auch* urheberrechtlich geschützte Werke getauscht werden.
Dass es bisher kein Urteil gab, welches Downloader bestrafte, liegt an oben schon näher beschriebenem Umstand.
Es ist auch einfacher, jemanden dingfest zu machen, der Files anbietet als jemanden, der nur welche runterlädt und selber keine anbietet.

Gruß

Marty
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[3.2.1.1] Keks antwortet auf MartyK
19.09.2004 01:17
Benutzer MartyK schrieb:
Eine Tauschbörse ist eine *offensichtlich* illegale Quelle,

Nenne mir bitte das Aktenzeichen des Urteils! Danke!

weil es offensichtlich ist, dass in einer solchen Tauschbörse *auch* urheberrechtlich geschützte Werke getauscht werden.

Man kann in einem Netz auch nur freie Werke austauschen.

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de
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[3.2.1.1.1] MartyK antwortet auf Keks
20.09.2004 12:46
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:
Eine Tauschbörse ist eine *offensichtlich* illegale Quelle,

Nenne mir bitte das Aktenzeichen des Urteils! Danke!

Schau bitte in das UrhG-Buch (§53).
In Musiktauschbörsen wie Kazaa werden nicht ausschließlich legale Werke angeboten, also Werke, die vom Urheber auch für die Öffentlichkeit freigegeben wurden.


weil es offensichtlich ist, dass in einer solchen Tauschbörse *auch* urheberrechtlich geschützte Werke getauscht werden.

Man kann in einem Netz auch nur freie Werke austauschen.

Natürlich, aber es ist eben auch Fakt, dass nicht *nur* freie Werke ausgetauscht werden. Somit ist es auch *offensichtlich*, dass diesbezüglich eine Tauschbörse wie Kazaa eine illegale Quelle darstellt.
Eine illegale Quelle wird ja nicht dadurch legal, dass sie *auch* freie Werke beinhaltet, zudem es bei Tauschbörsen wie Kazaa ja auch *offensichtlich* ist, dass urheberrechtlich geschützte Werke angeboten werden.

Gruß

Martin
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[3.2.1.1.1.1] Keks antwortet auf MartyK
20.09.2004 14:19
Benutzer MartyK schrieb:
Eine illegale Quelle wird ja nicht dadurch legal, dass sie *auch* freie Werke beinhaltet, zudem es bei Tauschbörsen wie

Wenn eine Quelle eine einzige illegale Datei enthält, dann ist es ja nicht offensichtlich, dass sie illegal ist.

Kazaa ja auch *offensichtlich* ist, dass urheberrechtlich geschützte Werke angeboten werden.

Das sagst du. Noch keine ich kein Urteil dazu. Urheberrechtlich geschützt ist zudem jedes Werk.

Na, mir egal. Ich höre eh keine Musik. Bei dem Mist mit den Un-CDs kann ich aber verstehen, wenn man sich andere Möglichkeiten sucht, seine Musik trotzdem auch noch in allen CS-Playern -- inkl. dem im Auto -- abspielen zu können.

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de
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[3.2.1.1.1.1.1] MartyK antwortet auf Keks
20.09.2004 14:56
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:
Eine illegale Quelle wird ja nicht dadurch legal, dass sie *auch* freie Werke beinhaltet, zudem es bei Tauschbörsen wie

Wenn eine Quelle eine einzige illegale Datei enthält, dann ist es ja nicht offensichtlich, dass sie illegal ist.

Natürlich, denn nach rein logischen Gesichtspunkten ist eine Quelle illegal, wenn sie geschützte Werke zur Verfügung stellt, wie es eben bei kommerziellen Songs der Fall ist.


Kazaa ja auch *offensichtlich* ist, dass urheberrechtlich geschützte Werke angeboten werden.

Das sagst du. Noch keine ich kein Urteil dazu.

Wieso war es denn schon immer verboten, urheberrechtlich geschützte Werke in Tauschbörsen anzubieten, wenn nicht offensichtlich ist, dass diese Werke geschützt sind?


Urheberrechtlich geschützt ist zudem jedes Werk.

Richtig, und zwar automatisch. Nur hat der Urheber das Recht, zu bestimmen, in welcher Weise mit seinen Werken zu verfahren ist - und ob er sie kostenlos weitergibt oder nicht.


Na, mir egal. Ich höre eh keine Musik. Bei dem Mist mit den Un-CDs kann ich aber verstehen, wenn man sich andere Möglichkeiten sucht, seine Musik trotzdem auch noch in allen CS-Playern -- inkl. dem im Auto -- abspielen zu können.

Das ist auch eine andere Schiene. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sehr viele Leute sich Un-CDs für den Privatgebrauch kopieren. Und solange dies nicht für Filesharing gemacht wird, sehe *ich* daran auch nichts schlimmes.

Gruß

Martin
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[3.2.1.1.1.1.1.1] Keks antwortet auf MartyK
20.09.2004 15:26
Benutzer MartyK schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Wenn eine Quelle eine einzige illegale Datei enthält, dann ist es ja nicht offensichtlich, dass sie illegal ist.

Natürlich, denn nach rein logischen Gesichtspunkten ist eine Quelle illegal, wenn sie geschützte Werke zur Verfügung stellt, wie es eben bei kommerziellen Songs der Fall ist.

Nein, ich sprach nicht von der Illegalität, sondern von der Offensichtlichkeit. Wenn ein Song von 1 Mio. Songs illegal ist, ist das nicht offensichtlich / erkennbar.

Richtig, und zwar automatisch. Nur hat der Urheber das Recht, zu bestimmen, in welcher Weise mit seinen Werken zu verfahren ist - und ob er sie kostenlos weitergibt oder nicht.

Eben. Und bei einer kommerziellen Download-Plattform kann ich auch nicht erkenne, ob die Urheber dem Verkauf darüber zugestimmt haben.
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[3.2.1.1.1.1.1.1.1] kfschalke antwortet auf Keks
20.09.2004 15:55
Benutzer Keks schrieb:
>> Eben. Und bei einer kommerziellen Download-Plattform kann ich
auch nicht erkenne, ob die Urheber dem Verkauf darüber zugestimmt haben.

Der Urheber wird wohl in den seltesten Fällen zugestimmt haben, da dieser in der Regel keine Rechte an seinem Werk hat.
Wenn also der Herr Moore sagt, dass er nichts dagegen hat, dat der Film Fahrenheit 9/11 in Tauschbörsen getauscht wird, weil er will, dass möglichst viele diesen Film sehen, müßte man erst noch prüfen, ob er die Rechte hält. Es könnte ja sein, dass diese bei einem Filmkonzern liegen und dieser wird wohl etwas dagegen haben.
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[3.2.1.1.1.1.1.1.2] MartyK antwortet auf Keks
20.09.2004 16:04
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Wenn eine Quelle eine einzige illegale Datei enthält, dann ist es ja nicht offensichtlich, dass sie illegal ist.

Natürlich, denn nach rein logischen Gesichtspunkten ist eine Quelle illegal, wenn sie geschützte Werke zur Verfügung stellt,
wie es eben bei kommerziellen Songs der Fall ist.

Nein, ich sprach nicht von der Illegalität, sondern von der Offensichtlichkeit. Wenn ein Song von 1 Mio. Songs illegal ist, ist das nicht offensichtlich / erkennbar.

Das kannst du vielleicht bei Künstlern sagen, die in der Tat unbekannt sind, aber nicht von solchen wie Overground, Preluders, Alexander, Daniel K. oder gar Madonna etc.


Richtig, und zwar automatisch. Nur hat der Urheber das Recht,
zu bestimmen, in welcher Weise mit seinen Werken zu verfahren ist - und ob er sie kostenlos weitergibt oder nicht.

Eben. Und bei einer kommerziellen Download-Plattform kann ich auch nicht erkenne, ob die Urheber dem Verkauf darüber zugestimmt haben.

Das ist dann aber deren Problem und nicht deins. Auch bei Un-CDs im Laden ist nicht erkennbar, ob die Urheber dem Verkauf zugestimmt haben. Würde dem nicht so sein, dann gäbe es aber auch entsprechende Pressemitteilungen und Handlungsbedarf.
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[3.2.1.1.1.1.1.1.2.1] Keks antwortet auf MartyK
20.09.2004 16:36
Benutzer MartyK schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Nein, ich sprach nicht von der Illegalität, sondern von der Offensichtlichkeit. Wenn ein Song von 1 Mio. Songs illegal ist, ist das nicht offensichtlich / erkennbar.

Das kannst du vielleicht bei Künstlern sagen, die in der Tat unbekannt sind, aber nicht von solchen wie Overground, Preluders, Alexander, Daniel K. oder gar Madonna etc.

Nö, könnte ja sein, dass die Songs freigegeben wurden. Dass die Offensichtlichkeit nicht genau definiert ist, schreibt ja auch heise.de im heutigen Artikel:
»Genauso schwammig bleibt die "Offensichtlichkeit" der genutzten Kopiervorlagen. "Immerhin muss ein erhebliches Maß an Kenntnis über die Rechtswidrigkeit bei dem Nutzer vorhanden sein", erläutert Till Kreutzer vom Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) den Begriff. "Ob und wann das dann der Fall ist, werden die Gerichte zu klären haben."«

Und genau das habe ich in den letzten Tagen hier geschrieben. Damit wurde ich bestätigt, damit genügt mir diese Diskussion nun auch.

Weiter heißt es in dem Artikel:

»Neu ist allerdings die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries geplante "Klarstellung" in Paragraph 53, der das Privileg der Privatkopie regelt. Demnach soll das Kopieren "offensichtlich rechtswidrig genutzter Vorlagen" kriminalisiert werden. Künftig soll demnach gemäß Justizministerium gelten: Wenn für den Nutzer einer Tauschbörse etwa angesichts des noch gar nicht gestarteten Kino-Blockblusters oder einer aktuellen Hit-Single klar ersichtlich ist, dass es sich um ein illegitimes Angebot im Internet handelt, darf er keine Privatkopie davon erstellen.«

Man beachte das erste Wort "neu" sowie "kriminalisiert *werden*". Zudem:

»Um durch die Regelung nicht etwa surfende Schulkinder bei Downloads urheberrechtlich geschützter Songs oder Videos aus P2P-Netzen von vornherein zu kriminalisieren, will Zypries aber mithilfe einer "Bagatellklausel" die Änderung von Paragraph 53 abmildern. "Damit wird es einen Strafausschluss für den geringen Gebrauch von Tauschbörsen geben", stellte ein Sprecher des Justizministeriums gegenüber heise online klar. Nur bei Surfern, die sich massenweise illegal die Platte volladen, greife die strafrechtliche Vorschrift aus Paragraph 106.«

Es steht also noch nicht fest, inwieweit sich das ändern wird.

Quelle:

Justizministerium: Keine 3 Jahre Haft für Tauschbörsen-Nutzer geplant
http://www.heise.de/newsticker/meldung/51273

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de
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[3.2.1.1.1.1.1.1.2.1.1] MartyK antwortet auf Keks
20.09.2004 18:22
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Nein, ich sprach nicht von der Illegalität, sondern von der Offensichtlichkeit. Wenn ein Song von 1 Mio. Songs illegal ist, ist das nicht offensichtlich / erkennbar.

Das kannst du vielleicht bei Künstlern sagen, die in der Tat unbekannt sind, aber nicht von solchen wie Overground, Preluders, Alexander, Daniel K. oder gar Madonna etc.

Nö, könnte ja sein, dass die Songs freigegeben wurden.

Damit kann man sich kaum rausreden. Das ist das selbe, als wenn ein Dealer vor Gericht aussagt, er hätte nicht gewusst, dass er keine Drogen veräußern darf.
Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem stillschweigend Songs im Netz freigegeben wurden, ohne dieses vorher öffentlich publik zu machen.


Dass die Offensichtlichkeit nicht genau definiert ist, schreibt ja auch heise.de im heutigen Artikel:
»Genauso schwammig bleibt die "Offensichtlichkeit" der genutzten Kopiervorlagen. "Immerhin muss ein erhebliches Maß an Kenntnis über die Rechtswidrigkeit bei dem Nutzer vorhanden sein", erläutert Till Kreutzer vom Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) den Begriff. "Ob und wann das dann der Fall ist, werden die Gerichte zu klären haben."«

Heise.de befasst sich primär mit Computertechnik und nicht mit Musik. Zudem heißt es auf der von dir genannten Seite auch deutlich, dass bei einem noch gar nicht gestarteten Kino-Blockbuster oder einer aktuellen Hit-Single klar ersichtlich ist, dass es sich hier um ein illegitimes Angebot handelt und der Nutzer einer Tauschbörse dies auch nicht weiß.
Außerdem schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Wer z. B. noch nie etwas von Madonna, Michael Jackson, R.E.M. etc. gehört hat, kann sich nicht damit rausreden, sich nicht der Illegitimität bewusst zu sein, wenn er deren Werke runterlädt. Dann dürfte er nämlich überhaupt nichts von Tauschbörsen runterladen.


Und genau das habe ich in den letzten Tagen hier geschrieben. Damit wurde ich bestätigt, damit genügt mir diese Diskussion nun auch.

Nun, es kommt auf die Quelle der Informationen an, wer etwas sagt. Ob die Antwort von Till Kreutzer wirklich relevant ist, sei dahin gestellt. Schließlich könnte sich ja dann jeder damit rausreden, dass er selbst allgemein bekannte Interpreten oder Filme nicht kenne und sie fröhlich runterladen.


Weiter heißt es in dem Artikel:

»Neu ist allerdings die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries geplante "Klarstellung" in Paragraph 53, der das Privileg der Privatkopie regelt. Demnach soll das Kopieren "offensichtlich rechtswidrig genutzter Vorlagen" kriminalisiert werden. Künftig soll demnach gemäß Justizministerium gelten: Wenn für den Nutzer einer Tauschbörse etwa angesichts des noch gar nicht gestarteten Kino-Blockblusters oder einer aktuellen Hit-Single klar ersichtlich ist, dass es sich um ein illegitimes Angebot im Internet handelt, darf er keine Privatkopie davon erstellen.«

Man beachte das erste Wort "neu" sowie "kriminalisiert *werden*".

Das Wörtchen "neu" besagt in diesem Zusammenhang, dass der Download bisher nicht unter Strafe gestellt wurde. Der User einer Tauschbörse befand sich mit dieser Handlung aber zumindest in einer Grauzone.


Zudem:

»Um durch die Regelung nicht etwa surfende Schulkinder bei Downloads urheberrechtlich geschützter Songs oder Videos aus P2P-Netzen von vornherein zu kriminalisieren, will Zypries aber mithilfe einer "Bagatellklausel" die Änderung von Paragraph 53 abmildern. "Damit wird es einen Strafausschluss für den geringen Gebrauch von Tauschbörsen geben", stellte ein Sprecher des Justizministeriums gegenüber heise online klar. Nur bei Surfern, die sich massenweise illegal die Platte volladen, greife die strafrechtliche Vorschrift aus Paragraph 106.«

Es steht also noch nicht fest, inwieweit sich das ändern wird.

Steht doch da. Wer es übertreibt, wird bestraft.

Gruß

Martin
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[3.2.1.2] Crooks antwortet auf MartyK
19.09.2004 09:45
Benutzer MartyK schrieb:

Eine Tauschbörse ist eine *offensichtlich* illegale Quelle, weil es offensichtlich ist, dass in einer solchen Tauschbörse *auch* urheberrechtlich geschützte Werke getauscht werden.

Eben, auch. Nur weil es "auch" Leute gibt, die in geklauten Autos fahren,ist das Fahren an sich ja nicht verboten. Hier gibt es immer zwei Seiten - und DAS ist wirklich schwer zu entscheiden.

Man muss ja das einzelne Musikstück oder den einzelnen Film von der Quelle, nämlich der Tauschbörse an sich, unterscheiden. Und ob nun die Tauschbörse offensichtlich illegal ist......nunja.....kann man pauschal wohl so nicht bejahen.
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[3.2.1.2.1] MartyK antwortet auf Crooks
20.09.2004 12:53
Benutzer Crooks schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:

Eine Tauschbörse ist eine *offensichtlich* illegale Quelle, weil es offensichtlich ist, dass in einer solchen Tauschbörse *auch* urheberrechtlich geschützte Werke getauscht werden.

Eben, auch. Nur weil es "auch" Leute gibt, die in geklauten Autos fahren,ist das Fahren an sich ja nicht verboten.

Richtig, das Fahren ist ja auch nur verboten, wenn man unter Alkoholeinfluss ist.
Dass es aber verboten ist, ein Auto zu fahren, das geklaut wurde, versteht sich von selbst, denn schließlich ist schon Diebstahl verboten. ;)


Hier gibt es immer zwei Seiten - und DAS ist wirklich schwer zu entscheiden.

Eigentlich nicht. Nehmen wir einmal das Beispiel Kazaa:
Hier gibt es neben urheberrechtlich geschützten Werken, die *illegal* verbreitet werden, auch freie Werke, die selbstverständlich ohne Konsequenzen runtergeladen werden dürfen. Aber: Da hier auch *unfreie* Werke der Öffentlichkeit angeboten werden, handelt es sich per Definition um eine illegale Quelle, selbst wenn diese *auch* legale Werke beinhaltet. Denn der Begriff "illegal" bezieht sich ja hier nur auf geschützte Werke, nicht auf freie.


Man muss ja das einzelne Musikstück oder den einzelnen Film von der Quelle, nämlich der Tauschbörse an sich, unterscheiden. Und ob nun die Tauschbörse offensichtlich illegal ist......nunja.....kann man pauschal wohl so nicht bejahen.

Doch, s. o.
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[3.2.2] kfschalke antwortet auf Keks
20.09.2004 08:26
Benutzer Keks schrieb:

Werke angeht: Das Bereitstellen in Tauschbörsen ist verboten, das Herunterladen nicht. Erst seit kurzem ist das Beziehen aus offensichtlich illegalen Quellen untersagt. Was nun unter "offensichtlich" zu verstehen ist, kommt wohl auf den Einzelfall an und wird sicherlich noch von Gerichten genauer definiert werden müssen. Mir ist bisher kein Urteil diesbezüglich bekannt. Wenn dir eins bekannt ist, lasse ich mich gerne aufklären.

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de

Wer Musik oder was auch immer aus Tauschbörsen lädt, hat nicht nur einen download, sonndern auch gleichzeitig einen upload. Daruas folgt, dass er auch gleichzeitig illegal Musik oder der gleichen anbietet. ....
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[3.2.2.1] Keks antwortet auf kfschalke
20.09.2004 14:15
Benutzer kfschalke schrieb:
Wer Musik oder was auch immer aus Tauschbörsen lädt, hat nicht nur einen download, sonndern auch gleichzeitig einen upload. Daruas folgt, dass er auch gleichzeitig illegal Musik oder der gleichen anbietet. ....

Nein, folgt daraus nicht. Ich kenne mich mit Tauschbörsen und den Regeln dort nicht aus (ich höre keine Musik; habe auch keine MP3s). Anscheinend meinst du, dass man dort erst was Hochladen muss, damit man was runterladen kann!? Auch dann kann man ja freie Dinge hochladen.

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de
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[3.2.2.1.1] kfschalke antwortet auf Keks
20.09.2004 14:23
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Wer Musik oder was auch immer aus Tauschbörsen lädt, hat nicht nur einen download, sonndern auch gleichzeitig einen upload.
Daruas folgt, dass er auch gleichzeitig illegal Musik oder der gleichen anbietet. ....

Nein, folgt daraus nicht. Ich kenne mich mit Tauschbörsen und den Regeln dort nicht aus (ich höre keine Musik; habe auch keine MP3s). Anscheinend meinst du, dass man dort erst was Hochladen muss, damit man was runterladen kann!? Auch dann kann man ja freie Dinge hochladen.

Liebe Grüße, Keks

Doch das folgt daraus, den wenn ich etwas saugen würde, würde dieses gleichzeitig in einen dateiordner rutschen und wird zum hochgeladen angeboten werden.....
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[4] MartyK antwortet auf Keks
17.09.2004 17:29
Benutzer stefan_wichmann schrieb:
Hallo!

Währen die Preise für Cds, DVDs und Software nicht erst so hoch wie bei uns, dann würde es fast keine illegalen Tauschbörsen mehr geben!

Das bezweifle ich, da weniger als kostenlos nicht geht und diese Mentalität weit verbreitet ist.
Außerdem sind die Preise für (Un-)CDs, DVDs und Software gar nicht hoch - man muss sich auch nicht alles sofort kaufen, sondern wartet halt einfach etwas.


Deshalb sollte die Musik, Film-, Software- und Spielewirtschaft vielleicht mal über eine Preissenkung nachdenken.

Das macht sie auch. Un-CDs z. B. soll es demnächst (wenn es sie nicht schon gibt) in drei Versionen geben - es gab vor kurzem auch einen Bericht darüber.


Denn wer kauft schon eine DVD für 20-25 EUR, wenn er den Film kostenlos von freunden oder aus dem Internet bekommet und nur einen Rohling für 1-3 EUR kaufen muss? Das gleiche ist mit der Software und mit Spielen und Musik ebenso.

Und? Dann muss man halt darauf verzichten. Man kann nicht illegales Verhalten mit hohen Preisen rechtfertigen. Ich kann auch nicht einfach in den Saturn-Markt einbrechen, mir einen TFT-Monitor klauen und meine Tat damit begründen, dass er mir zu teuer ist.
Außerdem sind Un-CDs, DVDs, Software nicht mehr so teuer, wenn man etwas warten kann und nicht gleich bei Neuerscheinen kauft. Zudem kann man sich DVDs ja auch ausleihen (örtliche oder Online-Videothek).


Deshalb mein Aufruf an die Wirtschaft: Senkt die Preise, dann habt ihr auch keine Probleme mit Raubkopierern mehr.

Das ist wahr. DVDs allerdings sind wirklich nicht mehr so teuer wie sie es anfangs waren.
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[5] Wird ein Nutzer verurteilt?
Alexda antwortet auf Keks
17.09.2004 19:58
Benutzer Keks schrieb:
Das Kopieren für den privaten Gebrauch ist *nicht* strafbar. Nur dann, wenn es aus einer offensichtlich illegalen Quelle stammt, darf man es nicht. Aber ob es selbst dann einen *Straftat* ist, da bin ich mir nicht ganz sicher. Die GVU übertreibt ja gerne, um einem Angst zu machen, siehe deren Kinospots, die ja heftig kritisiert wurden, u.a. da sie mit Falschaussagen arbeiten.

Man wird sehen, ob einer der "Kunden" verurteilt wird. Ich hoffe doch schon, dass sie ein paar rauspicken, die das Downloaden exzessiv betrieben haben. Ne Bewährungsstrafe wär ja erstmal ok dafür...
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[5.1] Keks antwortet auf Alexda
18.09.2004 02:52
Benutzer Alexda schrieb:
Man wird sehen, ob einer der "Kunden" verurteilt wird. Ich hoffe doch schon, dass sie ein paar rauspicken, die das Downloaden exzessiv betrieben haben.

Ein paar? Alle 45.000!

Warez-Razzia: FTPWelt-Nutzer müssen mit Strafverfahren rechnen [2. Update]

Die gestern festgenommene Gruppe von professionellen Raubkopie-Anbietern wird im Laufe des heutigen Freitags dem Haftrichter vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft kündigte unterdessen an, gegen alle 45.000 Nutzer Strafverfahren einleiten zu wollen. mehr...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/51196

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de
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[5.1.1] 602sl antwortet auf Keks
18.09.2004 12:55
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Man wird sehen, ob einer der "Kunden" verurteilt wird. Ich hoffe doch schon, dass sie ein paar rauspicken, die das Downloaden exzessiv betrieben haben.

Ein paar? Alle 45.000!


Wie soll das gehen? Solange ich ein Programm nicht auf meinem Rechner habe, weiss ich ja nicht sicher, ob es ein Copyright besitzt oder Freeware ist. Der Name alleine sagt da nicht viel.

Ebenso ist es mit Musik. Vielleicht ist es ja nur Robbie Williams nachgeträllert, wer weiss...

Natürlich würde ich alles geschützt sofort wieder löschen.

Viel Spaß Justizia!
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[5.1.1.1] Keks antwortet auf 602sl
18.09.2004 14:13
Benutzer 602sl schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Man wird sehen, ob einer der "Kunden" verurteilt wird. Ich hoffe doch schon, dass sie ein paar rauspicken, die das Downloaden exzessiv betrieben haben.

Ein paar? Alle 45.000!

Wie soll das gehen? Solange ich ein Programm nicht auf meinem Rechner habe, weiss ich ja nicht sicher, ob es ein Copyright besitzt oder Freeware ist. Der Name alleine sagt da nicht viel.

Wenn aktuelle Spielfilme, einen Tag nachdem sie im Kino anliefen, über ftpwelt.com zu beziehen sind, zudem noch in schlechter Qualität (von der Leinwand abgefilmt, mieser Ton und verzerrtes Bild), dann kann man gar nicht so naiv sein.

Der Server war ja ziemlich offen, einige heise-User haben Auszüge aus Mailwechseln von ftpwelt-Usern mit dem Support gepostet, z.B. die Frage, warum sie noch nicht von der Polizei erwischt worden seien. "Wir sitzen auf den Jungferninseln, da gelten andere Gesetze." Oder wie sich zwei User darüber austauschen, dass man sich doch zusammentun könnte, um beim Ziehen der Filme noch mehr Kosten zu sparen. Es ging eindeutig hervor, dass denen klar war, dass das illegal ist. Und die Server hat jetzt oder demnächst sicherlich die Staatsanwaltschaft.

Wobei...heute früh war er noch erreichbar, wenn auch erst nach langer Wartezeit und nicht mehr unter der eigenen Domain:
http://saturn.serverglobe.net/

Ob das Angebot nun "offensichtlich illegal" (so oder so ähnlich lautet ja der Gesetzestext) war, wird evtl. ein Gericht entscheiden müssen.

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de
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[5.1.1.1.1] cf antwortet auf Keks
19.09.2004 11:38
Benutzer Keks schrieb:
[...]
Wobei...heute früh war er noch erreichbar, wenn auch erst nach langer Wartezeit und nicht mehr unter der eigenen Domain:
http://saturn.serverglobe.net/

Stimmt, da kommt immer noch die FTPworld-Seite
Lustig an der selbigen finde ich die letzte Zeile ganz unten:
"Copyright by www.ftpwelt.com" - und das von den Raubkobierern *lach*

Chris
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[5.1.1.1.1.1] Keks antwortet auf cf
19.09.2004 13:20
Benutzer cf schrieb:
Stimmt, da kommt immer noch die FTPworld-Seite Lustig an der selbigen finde ich die letzte Zeile ganz unten: "Copyright by www.ftpwelt.com" - und das von den Raubkobierern *lach*

In Deutschland gibt es ohnehin kein Copyright, sondern das Urheberrecht; und das muss man nicht extra erwähnen, das hat man automatisch an eigenen Werken (und kann man übrigens im Gegensatz zum Copyright auch nicht veräußern; höchstens die Nutzungsrechte).

Liebe Grüße, Keks
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[5.1.2] Alexda antwortet auf Keks
20.09.2004 10:35
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Man wird sehen, ob einer der "Kunden" verurteilt wird. Ich hoffe doch schon, dass sie ein paar rauspicken, die das Downloaden exzessiv betrieben haben.

Ein paar? Alle 45.000!

Heise:
"Es sei aber klar, dass nicht alle eröffneten Verfahren zu Strafen führen würden."

Also mehr als ein paar werden es wohl schon...
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[5.2] kfschalke antwortet auf Alexda
20.09.2004 16:26
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Das Kopieren für den privaten Gebrauch ist *nicht* strafbar.
Nur dann, wenn es aus einer offensichtlich illegalen Quelle stammt, darf man es nicht. Aber ob es selbst dann einen *Straftat* ist, da bin ich mir nicht ganz sicher. Die GVU übertreibt ja gerne, um einem Angst zu machen, siehe deren Kinospots, die ja heftig kritisiert wurden, u.a. da sie mit Falschaussagen arbeiten.

Man wird sehen, ob einer der "Kunden" verurteilt wird. Ich hoffe doch schon, dass sie ein paar rauspicken, die das Downloaden exzessiv betrieben haben. Ne Bewährungsstrafe wär ja erstmal ok dafür...

Genau, Bewährungsstrafen für Downloads!!!
Ich fodere auch schon lange Knast für Falschparker auf Behinderten,- Frauen, Mutter- und Kindparkplätze.....
Mindestens 3 Jahre Haft für jeden Schwarzfahrer!
Fernsehn und Radio hören ohne GEZ muss sofort mit Knast nicht unter einem Jahr bestraft werden......