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MP3-Sparks


05.01.2008 14:50 - Gestartet von Beschder
Hallo,

weiss nun jemand, ob das hier legal ist?

www.mp3sparks.com

gruss
beschder

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[1] Monika Penthouse antwortet auf Beschder
05.01.2008 15:00
Benutzer Beschder schrieb:
Hallo,

weiss nun jemand, ob das hier legal ist?

www.mp3sparks.com

gruss
beschder


Gazprom Schröder würde sagen:

"Alles was russische Taschen füllt, ist auch gut für mich, also ist es legal!"

Ich sage:

"Finger weg. Es kann nicht legal sein!"

Kein Zoll, keine Mehrwertsteuer, keine Gema.

Monika
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[1.1] nukumichi antwortet auf Monika Penthouse
05.01.2008 15:20

einmal geändert am 05.01.2008 15:21
So einfach ist das nun mal gar nicht zu beantworten. Angebote wie das von mp3sparks bewegen sich weiterhin in einer rechtlichen Grauzone, dazu gibt es eine Fülle an Beiträgen in diversen Internetforen. Ich glaube, dass du als Kunde von mp3sparks nur sehr schwer belangt werden kannst - auch nach neuem Recht.

Nuku

Benutzer Monika Penthouse schrieb:
Benutzer Beschder schrieb:
Hallo,

weiss nun jemand, ob das hier legal ist?

www.mp3sparks.com

gruss
beschder


Gazprom Schröder würde sagen:

"Alles was russische Taschen füllt, ist auch gut für mich, also ist es legal!"

Ich sage:

"Finger weg. Es kann nicht legal sein!"

Kein Zoll, keine Mehrwertsteuer, keine Gema.

Monika
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[2] Oetker antwortet auf Beschder
05.01.2008 16:24

einmal geändert am 05.01.2008 16:24
Benutzer Beschder schrieb:
Hallo,

weiss nun jemand, ob das hier legal ist?

www.mp3sparks.com

gruss
beschder

Wenn Du das fragst, kann es doch schon keine "offensichtlich rechtswidrige Quelle" sein, oder? :-)

Die Seite ist übrigens in der Türkei gehostet, also nix mit Russen...
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[2.1] Beschder antwortet auf Oetker
05.01.2008 16:28

Wenn Du das fragst, kann es doch schon keine "offensichtlich rechtswidrige Quelle" sein, oder? :-)

wie kommst du darauf?
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[2.1.1] Oetker antwortet auf Beschder
05.01.2008 18:08
Benutzer Beschder schrieb:

Wenn Du das fragst, kann es doch schon keine "offensichtlich rechtswidrige Quelle" sein, oder? :-)

wie kommst du darauf?

Wenn es offensichtlich wäre, bräuchte man hier nicht diskutieren. Und es heißt im Gesetz ja ausdrücklich "offensichtlich" und nicht "eventuell"...
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[2.1.1.1] Beschder antwortet auf Oetker
05.01.2008 18:15
also ich lese es anders: das herunterladen offensichtlich "rechtswidriger inhalte" ist nun auch verboten. das hat jedoch nichts mit einem illegalen download eines nicht rechtswidrigen inhaltes zu tun.

gruss
beschder
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[2.1.1.1.1] Oetker antwortet auf Beschder
05.01.2008 18:46
Benutzer Beschder schrieb:
also ich lese es anders: das herunterladen offensichtlich "rechtswidriger inhalte" ist nun auch verboten. das hat jedoch nichts mit einem illegalen download eines nicht rechtswidrigen inhaltes zu tun.

gruss
beschder

Es geht nicht um die Inhalte, sondern um deren Quellen. Und nur wenn die Quelle "offensichtlich rechtswidrig" ist, ist das ganze auch illegal. Im Umkehrschluss heißt das dann, wenn nicht offensichtlich erkennbar war, daß die Quelle illegal ist, ist der Download dadurch automatisch legal.

Allgemein nimmt man an, das kostenlose Quellen für geschütztes Material offensichtlich rechtswidrig sind. Kostenpflichtige Quellen dagegen nicht. Als Nutzer kannst Du schließlich kaum nachprüfen, ob der Betreiber des Dienstes nun seine Abgaben zahlt oder nicht...
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[2.1.1.1.1.1] Beschder antwortet auf Oetker
05.01.2008 18:58


Es geht nicht um die Inhalte, sondern um deren Quellen. Und nur wenn die Quelle "offensichtlich rechtswidrig" ist, ist das ganze auch illegal. Im Umkehrschluss heißt das dann, wenn nicht offensichtlich erkennbar war, daß die Quelle illegal ist, ist der Download dadurch automatisch legal.


nein, das sehe ich anders. zitat aus dem artikel:

"War es bislang verboten, urheberrechtlich geschützte Musiktitel, Filme oder Spiele ins Netz zu stellen, ist nun auch das Herunterladen offensichtlich rechtswidriger Inhalte verboten."

oder wie heisst es doch: dummheit/unwissenheit schützt vor strafe nicht!

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[2.1.1.1.1.1.1] Oetker antwortet auf Beschder
05.01.2008 19:19
Benutzer Beschder schrieb:


nein, das sehe ich anders. zitat aus dem artikel:

Naja, wir beide haben da wohl verschiedene Auffassungen. Ist ja allgemein ein Problem, dass Gesetze häufig nicht eindeutig interpretierbar sind. Ich denke die Zeit muss zeigen wer von uns nun näher dran war. :-)



oder wie heisst es doch: dummheit/unwissenheit schützt vor strafe nicht!


Sagt man so, stimmt aber trotzdem nicht. Gab doch da letztens erst das Urteil zugunsten des eBay Käufers, der ein gestohlenes Navi ersteigert hatte. In vielen Fällen ist man halt nur "gutgläubiger Dritter". So auch wenn Du Musik herunterlädst und dafür bezahlt hast, sich aber später ergibt, daß das Ganze doch illegal war.

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[2.2] Monika Penthouse antwortet auf Oetker
05.01.2008 16:32
Benutzer Oetker schrieb:

Die Seite ist übrigens in der Türkei gehostet, also nix mit Russen...


Der Gerhard ist schon ein Tausendsassa
;-)))

Monika