Thread
Menü

Speicherung der IP


09.07.2007 16:54 - Gestartet von Oetker
Wie kann es denn so viele Anzeigen geben, wenn die Provider derzeit bei Flatrateverbindungen die IPs überhaupt nicht speichern dürfen?

Meine letzte Anfrage bei meinem Provider Versatel ergab folgende Antwort:

"In Übereinstimmung mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Datenschutz hat Versatel seinen internen Prozess bezüglich der
Speicherung von IP-Nummern bei der Erbringung von Telediensten
umgestellt: Seit dem 01.09.2004 verzichten wir grundsätzlich auf die
Speicherung von IP-Adressen.

In Einzelfällen werden wir jedoch prozessbedingt die IP-Daten von der
ersten Erfassung bis zur Überführung in unsere Billingsysteme kurzzeitig
zwischenspeichern. Der Zeitraum dieser Pufferung ist auf maximal 24
Stunden festgelegt. Die Löschung dieses Datenpuffers erfolgt automatisch.

In begründeten Fällen, beispielsweise bei einem hinreichenden Verdacht
auf eine Straftat, werden wir auf Anweisung der zuständigen
Strafverfolgungsbehörden kundenbezogene IP-Kundendaten speichern, um
diese Fälle verfolgen zu können. Dafür muss allerdings ein festgelegter
Ermittlungsprozess von diesen Organen beantragt bzw. plausibel begründet
werden.
Menü
[1] spl antwortet auf Oetker
09.07.2007 17:15
Benutzer Oetker schrieb:
Wie kann es denn so viele Anzeigen geben, wenn die Provider derzeit bei Flatrateverbindungen die IPs überhaupt nicht speichern dürfen?

Indem sie es illegal trotzdem machen, wie bspw. auch TT seit Jahr und Tag und ohne Not.

Meine letzte Anfrage bei meinem Provider Versatel ergab folgende Antwort:

Die Anbieter Lügen regelmäßig und/oder wissen es selbst nicht genau und/oder haben keine Ahnung, weil sie das Netz nicht selbst betreiben (häufig bei TDSL-Resellern) und/oder verbreiten irreführende Falschmeldungen (wie 1&1) und/oder die Speicherpraxis hat sich geändert (so etwa bei der DTAG) und/oder es antworten Mitarbeiter, die keine Ahnung haben (nachgewiesen bspw. bei Freenet).

"In Übereinstimmung mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Datenschutz hat Versatel seinen internen Prozess bezüglich der Speicherung von IP-Nummern bei der Erbringung von Telediensten umgestellt: Seit dem 01.09.2004 verzichten wir grundsätzlich auf die
Speicherung von IP-Adressen.

In Einzelfällen werden wir jedoch prozessbedingt die IP-Daten von der ersten Erfassung bis zur Überführung in unsere Billingsysteme kurzzeitig zwischenspeichern. Der Zeitraum dieser Pufferung ist auf maximal 24 Stunden festgelegt. Die Löschung dieses Datenpuffers erfolgt automatisch.

In begründeten Fällen, beispielsweise bei einem hinreichenden Verdacht auf eine Straftat, werden wir auf Anweisung der zuständigen Strafverfolgungsbehörden kundenbezogene IP-Kundendaten speichern, um diese Fälle verfolgen zu können. Dafür muss allerdings ein festgelegter Ermittlungsprozess von diesen Organen beantragt bzw. plausibel begründet werden.

Das ist ebenfalls gelogen, siehe etwa www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24496/1.html, woraus sich ergibt, dass bei Versatel mitnichten ein formelles Ermittlungsverfahren erforderlich ist.

Besonders dreist ist das, weil die Anbieter über ihre Datenspeicherpraxis an sich *von sich aus* unterrichten müssen. Einige wie AOL oder Arcor beauskunften es nicht nicht einmal *auf Anfrage*.

spl
Menü
[1.1] Oetker antwortet auf spl
09.07.2007 18:00
Benutzer spl schrieb:


Das ist ebenfalls gelogen, siehe etwa www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24496/1.html, woraus sich ergibt, dass bei Versatel mitnichten ein formelles Ermittlungsverfahren erforderlich ist.


Auf den diesen Heise Artikel hin hatte ich seinerzeit auch nochmal bei Versatel nachgefragt. Die Datenschutzbeauftrage versicherte mir, dass der Pressesprecher Herr Sayder sich wohl "geirrt" haben müsse und dazu gab´s dann noch folgende Stellungnahme:


"Wir möchten folgendes klarstellen: Versatel speichert bei Flatrateverbindungen nicht grundsätzlich Verbindungsdaten und schon gar nicht über einen längeren Zeitraum. Versatel hält sich bei der Speicherung von Verbindungsdaten somit an die gesetzlichen Maßgaben des Datenschutzes.

Liegt Versatel ein Antrag einer Strafverfolgungsbehörde vor mit der Bitte zur vorläufigen Sicherung von bestimmten IP-Adressen, dann kann zwar, aber muss nicht eine Speicherung erfolgen. Auskunft erteilt Versatel ausschließlich an Strafverfolgungsbehörden entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Versatel erteilt keine Auskunft an Rechtsanwaltskanzleien, Privatpersonen oder Unternehmen.

Mit besten Grüßen

Ihre Versatel

Datenschutzbeauftragte"