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Wie bitte?


09.07.2007 16:06 - Gestartet von GSM-Zapper
"Sie müssten dann nachweisen, dass sie tatsächlich keine Dateien weiterverbreitet haben - und das könnte schwierig werden."

Hallo?

Seit wann muß man in DE seine Unschuld beweisen?

Gruß Z.
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[1] elhennig antwortet auf GSM-Zapper
09.07.2007 16:09
Das hab ich mich auch grade gefragt. Soweit ich weiß, leben wir noch in einem Rechtstaat, wo zuallererst die Unschuldsvermutung gilt.
In dubio pro reo. Im Zweifel für den Angeklagten. Das war zumindest bis vor kurzem einer der höchsten Rechtsgrundsätze unserer Justiz. Hab ich was verpasst?
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[1.1] nosscirE ynoS antwortet auf elhennig
09.07.2007 16:12
Totaler schwachsinn, in Deutschland muss man mir meine Schuld beweißen und nicht ich muss meine Unschuldbeweisen.

Wenn ich also nur runderlade muss man mir beweisen können das ich auch UpLoade so lang das keiner kann wird es wohl nichts mit der Anzeige!
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[2] BjörnB antwortet auf GSM-Zapper
09.07.2007 16:26
Benutzer GSM-Zapper schrieb:
"Sie müssten dann nachweisen, dass sie tatsächlich keine Dateien weiterverbreitet haben - und das könnte schwierig werden."

Hallo?

Seit wann muß man in DE seine Unschuld beweisen?

Gruß Z.

Hier wurde die Juristin der Verbraucherzentrale offenbar falsch zitiert wie sie im Gespräch mit uns eben sagte. News wird aktualisiert.