Benutzer GSM-Zapper schrieb:
"Sie müssten dann nachweisen, dass sie tatsächlich keine Dateien weiterverbreitet haben - und das könnte schwierig werden."
Hallo?
Seit wann muß man in DE seine Unschuld beweisen?
Gruß Z.
Hier wurde die Juristin der Verbraucherzentrale offenbar falsch zitiert wie sie im Gespräch mit uns eben sagte. News wird aktualisiert.