Frei Sprechen
03.09.2008 19:41

Telekom: Volumentarif überschritten, was nun?

Kann man hier noch mit Kulanz rechnen ?
teltarif.de Leser Martin-FFM schreibt:
Hallo zusammen ! Jetzt würde mich mal Eure Meinung/Erfahrung interessieren... Heute kam die Rechnung der Telekom. Satte 300,- Euro mehr wie sonst. Wie konnte das passieren? Ein Blick in die Rechnung reicht: Freivolumen überschritten ! Leider ist mir erst jetzt bewusst geworden, dass ich noch einen alten T-Com-DSL Vertrag mit 2h Telefonie und 1 GB Datenvolumen habe. Vor etwa 6 Monaten war ich in einem T-Com-Center und habe mich wegen eine Telefonbucheintrages erkundigt. Im Gespräch wollte mir dann der Verkäufer einen Vertrag mit DSL 6000 aufschwätzen, was ich aber abgelehnt habe, da bei uns in der Strasse nur DSL 2000 geht. In diesem Zusammenhang wollte ich meinen bestehenden Vertrag in die neuere Version mit DSL-Flatrate umwandeln. Die Grundgebühr und alle Eigenschaften sind die selbe, jedoch ab 2007 mit Flatrate und nicht mehr 1 GB Freivolumen. Der Verkäufer sagte mir, der Vertrag wurde zu meinen Gunsten ohnehin schon umgestellt. Da ich es bisher eh nie ausgenutzt habe, war mir das gleichgültig. Nun habe ich zum ersten mal eine größere Datenmenge geladen (letzten Monat 20 GB, diesn 15 GB) sodass mein Kontigent -zumindest nach dem alten Vertrag- Haushoch überschritten wurde. Natürlich habe ich gleich bei der Telekom angerufen, jedoch bat die Dame um schriftlichen Einspruch. Nun, ich gehe davon aus, dass ich zahlen muss, andererseits hoffe ich schon auf Kulanz, da ich langjähriger ISDN Kunde bin und meine Rechnungen nie unter 100,- Euro liegen. Wie seht Ihr das? Habe ich Ansprüche wg. der Falschberatung (wobei: weise die mal nach...) ?
Kommentare zum Thema (5)
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Vorstandsbeschwerde
Blgrw antwortet
03.09.2008 23:49
Aus eigener Erfahrung, aber ohne Gewähr:
1. Schreibe einen normalen Brief an folgende Adresse:
Deutsche Telekom AG, T-HOme
z.Hd. Vorstand Herrn Obermann
Friedrich-Ebert-Allee 140
53113 Bonn

2. Widerspruch gegen Rechnung XXX vom XXX
Kundennummer: XXX XXX XXXX
Buchungskonto: XXX XXX XXXX
Standort: XXX, XXX


Sehr geehrter Herr Obermann,
sehr geehrte Damen und Herren des Vorstandes,

ich beziehe mich auf die oben genannte Kundennummer.

Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen die Rechnung Nr. XXX vom XX.XX.XXXX.

So wurde ich am XX.XX.XXX von einer Mitarbeiterin Ihres Unternehmens angerufen, ob ich nicht in den Tarif Call & Surf
Basic (2)/T-ISDN wechseln wolle, da alle Internetverbindungen nun kostenfrei inbegriffen seien. Ich stimmte dem zu.

Beweis: Zeugnis des Herrn Max Mustermann

Seitdem war ich der Annahme einen Internettarif mit Pauschaltarif zu haben. Ich konnte nicht wissen, dass Ihre MItarbeiterin den Tarifwechsel nicht wie versprochen durchgeführt hat und somit horrende Rechnungsgebühren zustande kommen konnte.

Ich fordere Sie daher eindringlich dazu auf, die zuviel berechneten Gebühren in Höhe von XXX,XX € umgehend in Form einer Sofortgutschrift auszubuchen. Ferner bitte ich Sie mit sofortiger Wirkung den Tarif Call & Surf Basic mit Surfflatrate einzurichten.

Ihre Antwort erwarte ich bis spätestens zum 18. September 2008 schriftlich.

Sollte bis dahin keine Klärung erfolgt sein, werde ich den Vorgang zur weiteren Klärung an meinen Rechtsbeistand übergeben.

Mit freundlichen Grüßen


XXX"

Hat bei einem Bekannten geklappt. Vielleicht hast du auch Glück.
Gruß
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Selbstverschulden?
AABBCC2008 antwortet auf Blgrw
04.09.2008 08:13
Also bei Selbstverschulden eine Vorstandsbeschwerde zu schreiben, ist schon lustig.

Wie überall bekommst du bei einem Tarifwechsel (oder auch deinem geänderten Telefonbucheintrag) eine schriftliche Auftragsbestätigung der Deutschen Telekom.

Nur, weil Dir jemand sagt, es wurde bereits etwas umgestellt (was genau geht ja nicht aus deinem Beitrag hervor) und dann gleich los zu surfen ohne das nachzuprüfen, ist m. M. Selbstverschulden.

Schreibe einen Brief mit der Bitte um eine Gutschrift und den Wunsch auf Umstellung zum Call and Surf Basic, du der Telekom also erhalten bleiben möchtest.

Das wäre angebrachter.
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CGa antwortet
04.09.2008 19:06
Die Pflicht deine Rechnungen zu prüfen hast du jeden Monat, also hättest du wissen müssen was für einen Tarif du hast und das du nicht den Call & Surf Basic 2 bzw. 3 hast.

Und da du sagst das deine ISDN Rechnungen immer um 100 Euro liegen wäre der Call & Surf COMFORT trotz das nur 2000 gehen trotzdem der bessere Tarif für dich da hier eine Telefon-Flat mit dabei ist!

Du solltest den Markt wirklich besser beobachten dann ISDN-Flats (heute Call - Comfort, früher (Call)XXL Fulltime) gibst schon lange.

Eine höfliche Anfrage auf Kulanz kannste stellen, aber eine Vorstandsbeschwerde trotz Selbstverschulden? Das ist ein bisserl dick aufgetragen!

cu ChrisX
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LOWI antwortet auf Blgrw
05.09.2008 02:56
Benutzer Blgrw schrieb:


Seitdem war ich der Annahme einen Internettarif mit Pauschaltarif zu haben. Ich konnte nicht wissen, dass Ihre MItarbeiterin den Tarifwechsel nicht wie versprochen durchgeführt hat und somit horrende Rechnungsgebühren zustande kommen konnte.

Auf Grund einer Annahme eine Vorstandsbeschwerde und dann noch mit nem RA drohen...
Da muß aber der bearbeitende Sachbearbeiter einen sehr guten Tag gehabt haben, bei den vielen Forderungen u. Drohungen.

Sollte bis dahin keine Klärung erfolgt sein, werde ich den Vorgang zur weiteren Klärung an meinen Rechtsbeistand übergeben.

Natürlich hat heute jeder schon im Vorfeld SEINEN (persönlichen) Rechtsbeistand, SEINEN eigenen Anwalt.

Mit freundlichen Grüßen

Na wenigstens noch mit Anstand, "mit freundlichen Grüßen..."

Kulanz gut uns schön, aber auch wenn man mit der Peitsche knallt?
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Kann man hier noch mit Kulanz rechnen ?
LOWI antwortet auf LOWI
05.09.2008 03:32
Ganz schlau werde ich aus Deinem (Martin-FFM) Posting nicht.
Wurde der Tarif (zu diesem Zeitpunkt) bereits geändert, ist es erst nach der Berechnung geschehen oder hat die Änderung nie stattgefunden? Ein Vergleich mit einer Auftragsbestätigung und. ggf. der Rechnung wäre hilfreich.
Bei erfolgter Änderung: Hat man Dir eventuell unnötigerweise neue Zugangsdaten zugeschickt, Du aber weiterhin die alten verwendet?
Anspruch auf Erstattung hast Du in fast allen Fällen nicht, kannst aber durchaus auf Kulanz hoffen.
Frag doch im Schreiben nach, ob man -wie bereits versichert- den Tarif geändert hat. Wenn nicht, dann bitte bei gegebener Kulanz um Änderung dessen.