Benutzer denis_gaebler schrieb:
Letztlich hat ein Bahnkunde oder Kunde einer Fluggesellschaft inzwischen mehr Rechte als ein Telefonkunde
Ich glaube nicht, dass ein Verkehrsunternehmen den Verdienstausfall bezahlt, den jemand hat, weil er durch Verspätung einem Geschäftstermin verpasst hat. Und wenn ich die üblichen Privatkunden-Transportmittel wie S-Bahn, U-Bahn, Bus nehme (wir wollen es ja mit einem Privat-Telefonanschluß vergleichen), dann bedeutet eine ausgefallene S-Bahn i.d.R. dass man auf die nächste warten darf. Dadurch entstandener Schaden (entgangene Geschäftsgewinne, Erkältung wegen langem Warten bei kaltem Wetter, etc.) wird dir als ÖPNV-Kunde doch auch nicht erstattet, oder?
Achso, noch als Anmerkung, falls jemand meint, dann muß man eben einen Geschäftskundenanschluß buchen: Ein Bekannter der Geschäftskunde bei QSC ist, hatte auch einen zweitägigen Internetausfall. Aber mehr als Entschuldigungen und eine Gutschrift bekommt man da nicht.
Was ist den zwischen deinem Bekannten und QSC im Vertrag vereinbart gewesen? Man sollte sich nunmal vorher Gedanken über Ausfallsicherheit, Redundanz und Entstörpflichten sowie Schadenersatzhöhen machen. Ist halt wie ne Vollkaskoversicherung, die ist auch teurer als eine normale Kfz-Haftpflicht.
Oder gibt es ein einklagbares Recht auf einen funktionierenden Telefonanschluß?
Nicht dass ich wüsste. Gibt es den überhaupt ein Recht auf einen Telefonanschluß? Ich dachte immer, wir hätten Vertragsfreiheit, was auch das Recht des Anbieters einschliesst, sich auszusuchen mit wem man einen Vertrag schliesst und zu welchen Bedingungen.
Sicher ist es ärgerlich, wenn ein Telefonanschluß gestört ist und wenn die Entstörung länger dauert. Wenn man auf den Anschluß angewiesen ist, besteht heutzutage (dank digitaler Vermittlungsstellen) doch fast immer die Möglichkeit, alle Anrufe auf einen anderen Anschluß (Handy, Geschäftspartner, Sekretariatsservice, Privatanschluß des Geschäftsinhabers, etc.) umzuleiten. Man muss halt nur mal höflich nachfragen. Ich habe schon vor circa 8 Jahren bei Störungen eine Weiterleitung auf meine T-NetBox schalten lassen; das hat mir als privatperson genügt und man konnte mir Nachrichten hinterlassen, die ich von jedem Anschluß der Welt fernabfragen konnte - obwohl die Leitung zu meiner Wohnung gestört war.