Handy-Subventionierung

Verbraucherzentrale warnt vor Handy-Preisangaben "ab 1 Euro"

Acht Firmen wegen Preisangabe-Verstößen abgemahnt
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Verbraucherzentrale warnt vor Handy-Preisangaben ab 1 Euro Verbraucherzentrale warnt vor Handy-Preisangaben "ab 1 Euro"
Logos: Anbieter - Montage: teltarif.de
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor undurchsichtigen Handy-Preisangaben wie "Smartphone ab 1 Euro". Insbesondere bei höherwertigen Smartphones kommt - zusätzlich zur Tarif-Grundgebühr noch eine monatliche Hardware-Pauschale dazu. Dadurch wird der Endpreis des Mobiltelefons nach Ansicht der Verbraucherschützer unzulässigerweise verschleiert.

Über Sinn oder Unsinn der Handysubventionierung wurde schon viel diskutiert. Entscheidend ist letztendlich, ob der - beispielsweise monatlich abgestotterte - Hardware-Preis in der Summe mit dem aktuellen Marktpreis des Geräts im Handel konkurrieren kann. Und genau dies ist aus vielen Angeboten - bewusst oder unbewusst - nicht klar ersichtlich.

Kunde sollte Endpreis des Geräts unbedingt vor Vertragsabschluss ausrechnen

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Bei den laut Verbraucherzentrale "saftigen Preisen", die momentan - trotz Vertrag - für Smartphones verlangt werden, stellt sich die Frage, ob es sich dabei überhaupt noch um eine Subventionierung handelt. Darum verlangen einige Provider bei Vertragsabschluss selbst für teure Smartphones nur einen Euro. Da die "Einnahmen" aus der Tarif-Grundgebühr aber nicht ausreichen, um damit ein Smartphone für 500-600 Euro zu refinanzieren, darf der Kunde für das Handy monatlich nochmals etwa 20 oder 25 Euro hinblättern. Die Frage ist nur, ob der Kunde bei Vertragsabschluss den Endpreis selbst ausgerechnet und mit dem aktuellen Marktpreis verglichen hat. Ganz zu schweigen davon, dass nach 24 Monaten Vertragslaufzeit das Gerät oft nur noch einen Bruchteil des ursprünglichen Preises wert ist.

Verstoß gegen die Preisangabenverordnung provozierte Abmahnungen

Die Verbraucherzentrale monierte insbesondere die Praxis, bei einem solchen Vertragsmodell nur die monatliche Hardware-Rate, aber nicht den Endpreis anzugeben. Damit sei eine Vergleichbarkeit mit konkurrierenden Angeboten nicht gegeben.

Außerdem stellt eine solche Art der Werbung nach Auffassung der Verbraucherzentrale auch einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar. Diese fordert nämlich, dass – soweit möglich – der Endpreis deutlich genannt wird.

In der Folge hagelte es Abmahnungen der Verbraucherzentrale gegen bekannte Anbieter. Acht Mobilfunkunternehmen hat die Verbraucherzentrale NRW wegen solcher Verstöße abgemahnt. Die Anbieter Fonic, freenetMobile, McSIM, o2 und Simply versprachen daraufhin Besserung und gaben Unterlassungserklärungen ab. Doch dreimal mussten die Verbraucherschützer wegen der undurchsichtigen Preisgestaltung vor Gerichte ziehen, um ordentlich ausgezeichnete Preise durchzusetzen. Betroffen davon waren Congstar (Landgericht Köln, Az.: 31 O 746/11), Primacall (Berliner Kammergericht, Az.: 23 W 2/12) und Vodafone (Landgericht Düsseldorf, Az. 38 O 162/11), wobei das Vodafone-Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Gegen alle drei konnte die Verbraucherzentrale einstweilige Verfügungen erwirken.

Die Verbraucherschützer haben ausgerechnet, dass es für Verbraucher durchaus preiswerter sein kann, ein gewünschtes Smartphone einzeln zu erwerben und sich unabhängig davon einen passenden Mobilfunktarif auszuwählen, als sich für ein Kopplungsangebot mit Smartphone oder Tablet und Tarif zu entscheiden. Den besten Tarif für Ihr Telefonieverhalten finden Sie in unserem Mobilfunk-Profil-Rechner.

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