Internet-TV

MTV, Viva und Comedy Central nicht mehr bei Zattoo

IPTV-Unternehmen macht wegen Urheberrechtsfragen von Sonderkündigungsrecht Gebrauch
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Die Auseinandersetzung mit den Filmstudios Warner Bros. und Universal bringt das Internet-TV-Unternehmen Zattoo in ernsthafte Schwierigkeiten. Seit einigen Tagen sind die Sender MTV, Viva und Comedy Central nicht mehr auf der Plattform zu empfangen. Das Internet-TV-Unternehmen Zattoo machte von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Gegenüber dem Branchendienst DWDL.de erläuterte die Muttergesellschaft MTV Networks die Gründe: der Verbreitungsvertrag sei seitens Zattoo gekündigt worden, da man befürchte, von Dritten in Anspruch genommen zu werden, weil der Dienst keine Kabelweiterleitung im Sinn des Urheberrechts darstelle. Die Verträge mit den Fernsehunternehmen sähen ein Sonderkündigungsrecht vor, sollte Zattoo wegen der Kabelweiterleitungsproblematik Rechte-Ärger mit Dritten drohen. Dies ist in der Auseinandersetzung mit Warner Bros. und Universal der Fall.

Warner und Universal bezweifeln, dass die Regelungen zur Kabelweitersendung nach dem Urheberrecht auch für neue Technologien wie das von Zattoo betriebene IPTV einschlägig sind. Daher müssten Urheberrechte nicht - wie von Zattoo praktiziert - mit den jeweiligen nationalen Verwertungsgesellschaften geklärt werden, sondern direkt mit den Studios. Zattoo wehrt sich in einer Mitteilung jedoch gegen diese Auffassung und vertritt mit der Mehrheit der TV-Sender, Verwertungsgesellschaften und deutschen sowie europäischen Rechtsexperten die Position, dass der Begriff Kabelweitersendung technologieneutral ausgelegt werden muss, also auch den Dienst Zattoo erfasse. Das Unternehmen habe gemäß dem Urheberrecht mit allen Fernsehanbietern vor Ausstrahlung der Programme Verträge geschlossen und sich mit den Verwertungsgesellschaften wie etwa der GEMA abgestimmt. Für die Weitersenderechte habe Zattoo stets Entgelte gezahlt.

Zattoo will schnelle Klärung

Gegenwärtig führt Zattoo Gespräche mit den Verwertungsgesellschaften zur baldigen Klärung der Situation; dies sei laut dem Internet-TV-Unternehmen auch im Sinne der Fernsehanbieter, welche Zattoo die Kabelweitersendung gestattet haben. Ferner stellte das Unternehmen nochmals klar, dass man, anders wie vom Landgericht behauptet, keine Unterbrecherwerbung schaltet. Werbung sei von Zattoo nur außerhalb der weiterverbreiteten Programme zu sehen, insbesondere bei Kanalwechsel durch den Zuschauer. Falls erforderlich, werde das Internet-TV-Unternehmen Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg einlegen, hieß es.