Kartellrecht

Geplanter Mediathek von RTL und ProSiebenSat.1 droht das Aus

Gericht meldet starke Zweifel ob des Wettbewerbsrechts an
Von Steffen Herget mit Material von dapd

Gemeinsame Mediathek vor dem Aus Gemeinsame Mediathek vor dem Aus
Bild: Botie - Fotolia.com, RTL, ProSiebenSat.1 - Montage: teltarif.de
Die Privatsender RTL und ProSiebenSat.1 müssen ihre Pläne für ein gemeinsames kostenloses TV-Portal im Internet wohl begraben. Nach dem Bundeskartellamt äußerte heute auch das Düsseldorfer Oberlandesgericht massive Zweifel an der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit des geplanten Gemeinschaftsunternehmens. Seine endgültige Entscheidung will das Gericht allerdings erst am 20. Juni verkünden.

Gemeinsame Mediathek vor dem Aus Gemeinsame Mediathek vor dem Aus
Bild: Botie - Fotolia.com, RTL, ProSiebenSat.1 - Montage: teltarif.de
Die beiden größten deutschen Privatsender wollen gemeinsam eine auch für andere deutsche und österreichische Sender offene, werbefinanzierte Mediathek ins Leben rufen. Dort sollen Fernsehzuschauer Serien, Filme, Shows und Nachrichtensendungen der beteiligten Sender nach der Ausstrahlung im TV sieben Tage lang abrufen können. Durch die leichtere Auffindbarkeit der Programme auf der gemeinsamen Plattform erhofften sich die Konzerne unter anderem höhere Einnahmen aus Internet-Video-Werbung.

Das Bundeskartellamt untersagte jedoch im März die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens. Die Wettbewerbshüter befürchteten eine Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von ProSiebenSat.1 und RTL auf dem bundesdeutschen Fernseh-Werbemarkt. Beide Sendergruppen zusammen verfügen hier schon heute über einen Marktanteil von mehr als 80 Prozent. Die Privatsender hatten vor dem Oberlandesgericht Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt. Doch ließ der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen ihnen bei der mündlichen Verhandlung wenig Hoffnung auf einen Erfolg ihrer Klage.

Sender bestreiten Marktmacht

Kühnen betonte, nach Auffassung des Gerichts bestehe nicht nur die Gefahr, dass die marktbeherrschende Position der Sender auf dem TV-Werbemarkt verstärkt werde. Die vorliegenden Papiere legten darüber hinaus nahe, dass es den Unternehmen auch darum gehe, ihr Marktverhalten auf dem Online-Werbemarkt zu koordinieren und auch dort den Wettbewerb einzuschränken.

Dafür sprechen nach Auffassung des Gerichts nicht zuletzt die strikten Vorgaben, an die sich alle beteiligten Sender halten sollen. So sollen auf der Plattform nur Fernsehsendungen eingestellt werden dürfen, wodurch andere Inhalteanbieter ausgegrenzt würden. Außerdem dürfen die Fernsehinhalte nicht vor einer TV-Ausstrahlung und dann auch nur für sieben Tage online bereitgestellt werden. Damit würden andere Geschäftsmodelle auf einem sich entwickelnden Markt behindert.

Die Privatsender sehen allerdings in ihren Plänen keinen Kartellverstoß. Ihr Rechtsanwalt betonte bei der Verhandlung, die Marktmacht der Privatsender werde vom Gericht und dem Kartellamt deutlich überschätzt. Denn über den Sendern schwebe das "Damoklesschwert" der mächtigen Medienagenturen, die für die Platzierung der Werbeetats zuständig seien. Außerdem gebe es mit Google im Internet-Werbemarkt einen übermächtigen Gegenspieler. Seine endgültige Entscheidung will das Gericht am 20. Juni verkünden.

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